Der hessische Gesetzentwurf, die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe zu stellen, ist verfassungskonform. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten, das Hessens Justizminister Christian Heinz am Montag in Berlin vorstellte.
Dabei verwies der CDU-Politiker darauf, dass die Initiative bereits im Bundesrat eine überwältigende Mehrheit gefunden hat. Danach sei man mit verfassungsrechtlichen Bedenken konfrontiert worden. Daher habe man das Gutachten in Auftrag gegeben. »Die verfassungsrechtlichen Bedenken sind aus meiner Sicht damit klar widerlegt«, sagte Heinz. Jetzt sei es noch eine Frage des politischen Ziels und des Willens, ob der Gesetzentwurf auch im Bundestag eine Mehrheit findet.
Der hessische Justizminister erwähnte die zu erwartenden Demonstrationen zum dritten Jahrestag des Terrorangriffs der Hamas am 7. Oktober 2023. Es sei wieder damit zu rechnen, dass dabei gezielt gegen Juden gehetzt und dem jüdischen Staat das Existenzrecht abgesprochen werde. Dabei sei die Rechtsprechung uneinheitlich, wenn es beispielsweise um die Parole »From the River to the Sea« gehe. Ein Regelungsbedarf sei ganz deutlich gegeben. »Es ist allerhöchste Zeit zu handeln. Eine Änderung des Strafgesetzbuches sei dringend geboten, so Heinz.«Und das ist auch meine Erwartungshaltung an den Deutschen Bundestag, dass bald über diesen Gesetzentwurf entschieden wird und er dort eine Mehrheit findet.»
Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, begrüßte den Vorstoß Hessens. Antizionismus sei in den allermeisten Fällen nichts anderes als der alte Judenhass in neuem Gewand. Chiffren würden genutzt, um ganz real zur Zerstörung jüdischen Lebens aufzurufen. Grundsätzlich sei es unzweifelhaft, so Schuster, dass Handlungsbedarf bestehe. «Und zwar nicht irgendwann, sondern ganz akut.» Der fortschreitenden Normalisierung des Judenhasses sei der Rechtsstaat ohne eine Reform seiner Gesetze derzeit nicht gewachsen.«Die Politik und insbesondere die Bundesregierung stünden nun in der Pflicht, die Bundesratsinitiative aus Hessen nicht bloß zu kommentieren, sondern auch mit einem eigenen Vorschlag weiterzuentwickeln,»um dem Antisemitismus in seinem neuen Gewand Einhalt zu gebieten«.
Allerdings seien Zweifel an der Umsetzbarkeit des Gesetzentwurfes erlaubt, so Schuster: »Ich befürchte, dass der hessische Vorschlag, den ich ausgesprochen für gut halte, im Kern aber an der falschen Stelle operiert.« Sinnvoller erscheine es ihm, das Verbot des Aufrufs zur Zerstörung oder Beseitigung eines anderen Staates im Bereich der Straftaten gegen ausländische Staaten zu regeln.
Steffen Augsberg, Professor für Öffentliches Recht an der Justus-Liebig-Universität Gießen, hat das hessische Gutachten verfasst. Er machte am Montag deutlich, dass es beschämend und verstörend sei, dass die ohnehin bestehende Gefährdungslage jüdischen Lebens in den vergangenen drei Jahren noch einmal dramatisch zugenommen hat. Der Verfassungsrechtler sagte: »Wenn wir es nicht akzeptieren wollen, dass es eine neue Normalität gibt, in der auf deutschen Straßen zum Hass gegen Juden aufgerufen und dann dieser Hass auch in die Tat umgesetzt wird, dann brauchen wir tatsächlich eine gesetzgeberische Regelung.« Und das, was die hessische Landesregierung vorgeschlagen hat, biete dafür »eine sehr gute, verfassungsrechtlich valide Grundlage«.
Auch Uwe Becker, Beauftragter der Hessischen Landesregierung für Jüdisches Leben und den Kampf gegen den Antisemitismus, betonte die derzeitige Rechtsunsicherheit. »Es besteht eine Gesetzeslücke, die dringend geschlossen werden muss. Die Vernichtungswerbung muss enden.«
Das hessische Justizministerium hatte bereits Ende 2023 – wenige Wochen nach dem Terror des 7. Oktober – vorgeschlagen, den neuen Straftatbestand der Leugnung des Existenzrechts Israels einzuführen. Im Mai dieses Jahres brachte Hessen den Gesetzentwurf in den Bundesrat ein, dort wurde er im Juli beschlossen.
Danach äußerte der Wissenschaftliche Dienst des Parlaments erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. In einem zwölfseitigen Gutachten kamen die Juristen zu dem Ergebnis, die Verfassungsmäßigkeit sei »zweifelhaft« und »schwer begründbar«, der Gesetzentwurf wäre nicht mit der grundgesetzlich verbrieften Meinungsfreiheit vereinbar.
Das Gutachten des Deutschen Bundestages war vom bayerischen Linken-Abgeordneten Luke Hoß in Auftrag gegeben worden. Er kommentierte das Ergebnis mit den Worten: »Die CDU erweist dem Kampf gegen Antisemitismus mit diesem Gesetz einen Bärendienst.« Dazu meinte Hessens Justizminister Christian Heinz im Gespräch mit unserer Zeitung: »Personen, die solche Vorwürfe erheben, sind aus meiner Sicht meistens Menschen, die kein ernsthaftes Interesse am Kampf gegen den Antisemitismus haben, sondern vielleicht sogar politisch davon profitieren, dass es ihn gibt.« ddk