Vor dem dritten Jahrestag des Überfalls der Hamas auf Israel am Mittwoch dringt die hessische Landesregierung auf Strafen für Äußerungen, die das Existenzrecht Israels infrage stellen. »Wer Israel das Existenzrecht abspricht, gefährdet jüdisches Leben«, erklärte Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) am Montag.
Sein Justizminister Christian Heinz (CDU) warb bei einer Pressekonferenz in Berlin für die Gesetzesinitiative des Landes, untermauert von einem Rechtsgutachten. Doch der Gesetzentwurf bleibt umstritten. Die Bundesregierung hat weiter verfassungsrechtliche Bedenken.
Der Bundesrat hatte im Juli für eine Gesetzesinitiative Hessens zur Strafbarkeit der Leugnung des Existenzrechts Israels gestimmt.
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren soll demnach bestraft werden, wer »öffentlich oder in einer Versammlung das Existenzrecht des Staates Israel leugnet oder zur Beseitigung des Staates Israel aufruft«. Bundesregierung und Bundestag müssen nun darüber befinden, ob sie die Initiative aufgreifen und den Volksverhetzungsparagrafen im Strafgesetzbuch entsprechend erweitern wollen.
Hessischer Antisemitismusbeauftragter sieht »Vernichtungswerbung«
Justizminister Heinz begründete den in seinen Augen bestehenden Regelungsbedarf unter anderem mit der bisherigen Rechtsprechung. Gerichte würden es für zulässig erachten, den Davidstern in der Mülltonne oder Landkarten zu zeigen, in der Israel ausgestrichen ist, sagte Heinz. Unterstützung erhält er vom hessischen Antisemitismusbeauftragten Uwe Becker. Der israelbezogene Antisemitismus sei inzwischen die bestimmende Form von Judenhass.
»Der Antizionismus ist der Antisemitismus 2.0 geworden«, sagte Becker und sprach von »Vernichtungswerbung«, die enden müsse. Weil eine gesetzliche Regelung Meinungsäußerungen betrifft, waren verfassungsrechtliche Bedenken an der Regelung laut geworden. Die hessische Regierung hat daraufhin ein Gutachten beim Verfassungsrechtler Steffen Augsberg erbeten. Der Gießener Rechtswissenschaftler kommt darin zum Ergebnis, dass sich der hessische Vorschlag »spannungsfrei in das gegebene Regelungskonzept einfügt und dieses systematisch sinnvoll ergänzt«.
Augsberg verweist darin unter anderem auf die sogenannte Wunsiedel-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach ein Verbot von Nationalsozialismus verherrlichender Propaganda zulässig ist. Bei Israel gehe es nicht »um irgendein Land«, sondern ein Land, das in Reaktion auf die Schoah geschaffen worden sei, sagte Augsberg.
Bundesregierung: Spezifische Meinungsäußerung kann nicht verboten werden
Die Bundesregierung kommt zu einer anderen Bewertung. Eine spezifische Meinungsäußerung unter Strafe zu stellen, sei nach dem Grundgesetz nicht möglich, sagte ein Sprecher des Justizministeriums.
Das Bundesverfassungsgericht habe dies in der Wunsiedel-Entscheidung für die Verherrlichung der nationalsozialistischen Willkürherrschaft anerkannt, »aber auch darauf hingewiesen, dass es sich dabei um eine ganz besondere Ausnahme handelt«. Andere Rechtswissenschaftler hätten darauf hingewiesen, dass der Entwurf des Bundesrats nicht mit der gegenwärtigen Rechtsprechung vereinbar sei, sagte er.
Ganz überzeugt ist auch der Zentralrat der Juden nicht von dem hessischen Vorschlag, auch wenn er denselben Handlungsbedarf sieht, wie Präsident Josef Schuster erklärte. Er äußerte die Sorge, dass das Gesetz am Ende vom Verfassungsgericht kassiert und Israelfeinden noch mehr Auftrieb bescheren würde. Schuster schlug vor, eine Regelung nicht im Paragrafen der Volksverhetzung, sondern im Bereich der Straftaten gegen ausländische Staaten zu ergänzen. Die Bundesregierung sei in der Pflicht, die hessische Initiative eventuell mit einem eigenen Vorschlag weiterzuentwickeln, sagte er. epd