Augsburg

Gericht kippt Redeverbot für Höcke im Allgäu

Björn Höcke, Vorsitzender der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag und Chef des rechtsextremistischen AfD-Landesverbandes Foto: picture alliance/dpa

Der Chef der rechtsextremistischen AfD in Thüringen, Björn Höcke, darf am Wochenende bei einer Veranstaltung im Allgäu nach einer Gerichtsentscheidung vorerst wie geplant als Gastredner auftreten. Das Verwaltungsgericht Augsburg hat in einem Eilverfahren entschieden, dass ein Redeverbot der Stadt Lindenberg im Landkreis Lindau für Höcke bei einer AfD-Parteiveranstaltung am Sonntag nicht ausreichend begründet war. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, die Stadt kann Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen.

Es ist die zweite juristische Niederlage für die Stadt im Streit um einen Auftritt Höckes in der Stadthalle. Eigentlich hatte Lindenberg der AfD die Nutzung der Halle für die Veranstaltung komplett verbieten wollen. Das Augsburger Gericht hatte solch einen Schritt in einem Vorverfahren aber für unzulässig erklärt. Die Richter wiesen allerdings darauf hin, dass als »milderes« Mittel ein Redeverbot für Höcke in Betracht komme. Daraufhin schwenkte die Kommune um.

Doch auch die Beschwerde des AfD-Kreisverbands gegen das Redeverbot war jetzt vor demselben Gericht erfolgreich. Die Stadt habe wie schon bei der Entscheidung zur Nutzung der Halle nicht ausreichend belegen können, dass eine »hohe Wahrscheinlichkeit« dafür bestehe, dass Höcke gerade auf der Veranstaltung am Sonntag »strafrechtlich relevante Äußerungen, antisemitische Äußerungen oder die NS-Gewaltherrschaft billigende, verherrlichende oder rechtfertigende Äußerungen« tätigen könnte.

»Anlass zur Besorgnis«

Seine zweifache strafrechtliche Verurteilung wegen der Verwendung der SA-Parole »Alles für Deutschland« sei zwar »im Ausgangspunkt durchaus Anlass zur Besorgnis«, argumentierte das Gericht. Die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Redeverbot seien aber hoch.

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Die Behörden müssten demnach aufzeigen, welche rechtswidrigen Äußerungen sehr wahrscheinlich zu erwarten und weshalb anzunehmen sei, dass der sich Redner »vermutlich weder durch das Risiko einer Strafverfolgung noch durch Einwirkung von Ordnungskräften« davon abhalten lassen würde. In der Abwägung habe das Gericht auch »nicht zuletzt das Thema der Veranstaltung (Kandidatenvorstellung zur Kommunalwahl)« berücksichtigt.

Die Entscheidung in Augsburg kam überraschend – denn am Donnerstag hatte das Verwaltungsgericht Bayreuth einen Eilantrag der AfD gegen ein Redeverbot für Höcke seitens der oberfränkischen Gemeinde Seybothenreuth abgelehnt. Auch hier wurde als Begründung unter anderem Höckes zweifache Verurteilung wegen der Verwendung einer verbotenen Naziparole angeführt.

Nicht rechtskräftig

Rechtskräftig ist der Beschluss allerdings nicht, die AfD hat Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) eingelegt. Eine Entscheidung darüber sei »rechtzeitig vor der Veranstaltung« am Samstag in Seybothenreuth geplant, sagte ein VGH-Sprecher.

Neben Thüringen wurde die AfD auch in Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. dpa/ja

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