Hamburg

Gericht erklärt Kritik an Claim für zulässig: Journalist darf NGO »unsaubere« Zahlen vorwerfen

Sascha Adamek Foto: picture alliance / teutopress

Der Investigativjournalist Sascha Adamek darf der Organisation Claim vorwerfen, bei der Erfassung antimuslimischer Vorfälle mit »unsauber« erhobenen Zahlen gearbeitet zu haben. Das Landgericht Hamburg hat einen Antrag der Claim gGmbH auf eine einstweilige Verfügung gegen Adamek weitgehend zurückgewiesen. Dies geht aus einem Bericht der »FAZ« hervor.

Adamek hatte die mit öffentlichen Geldern finanzierte »Allianz gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit« wegen ihrer Angaben zu antimuslimischen Vorfällen in Deutschland kritisiert. In diesem Zusammenhang sprach er auch von einer »glatten Fälschung«. Nach der Entscheidung des Gerichts darf er diese Bewertung weiterhin öffentlich äußern.

Im Zentrum des Streits stehen Zahlen aus Claims »Lagebild antimuslimischer Rassismus«. Die Organisation hatte für 2023 einen Anstieg entsprechender Vorfälle um 114 Prozent gemeldet. Für das Folgejahr wurde ein weiterer Zuwachs von 60 Prozent ausgewiesen.

Veränderte Datengrundlage

Adamek stellte die Aussagekraft dieser Entwicklung infrage. Er verwies darauf, dass Claim zwischen 2022 und 2024 die Zahl der Meldestellen, über die solche Fälle erfasst werden, von zehn auf 26 erhöht hatte. Ein Teil des Anstiegs lasse sich daher bereits durch die veränderte Datengrundlage erklären.

Auch ein Vergleich mit der offiziellen Polizeistatistik sprach aus seiner Sicht gegen die Darstellung. Während Claim für 2023 einen Zuwachs von 114 Prozent ausgewiesen hatte, registrierte die Polizei für diesen Zeitraum einen Anstieg von 26 Prozent.

Nach einer Anfrage Adameks hatte Claim zudem angegeben, der Anstieg für 2024 hätte bei gleichbleibender Zahl der Meldestellen lediglich 34,58 Prozent betragen. Der Journalist wertete diese unterschiedlichen Berechnungsgrundlagen als »Unsauberkeit«.

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Zulässige Meinungsäußerung

Das Landgericht Hamburg sah darin eine zulässige Meinungsäußerung. Für Adameks Bewertung gebe es ausreichende tatsächliche Anknüpfungspunkte, befand das Gericht. Damit darf er seine Kritik an der Methodik und Darstellung der Zahlen grundsätzlich weiter vortragen.

Eine Einschränkung machten die Richter allerdings. Adamek darf nicht mehr behaupten, Claim habe seine Vorwürfe in der ZDF-Sendung von Markus Lanz »stillschweigend« nicht zurückgewiesen. Nach Auffassung des Gerichts hatte der Journalist die Organisation bei seinen Anfragen nicht mit sämtlichen Punkten seiner später öffentlich geäußerten Kritik konfrontiert.

Die von Claim veröffentlichten Zahlen hatten auch politische Bedeutung. Die Angabe eines Anstiegs um 114 Prozent wurde unter anderem von der damaligen Bundesfamilienministerin Lisa Paus und der Antidiskriminierungsbeauftragten des Bundes, Ferda Ataman, aufgegriffen.

»Umgang mit Fakten«

Claim finanziert sich nach eigenen Angaben vollständig aus öffentlichen Mitteln. Dazu gehören Gelder des Bundesfamilienministeriums aus dem Programm »Demokratie leben«, des Bundesinnenministeriums sowie des Beauftragten der Bundesregierung für Flüchtlingsfragen. Für 2026 waren aus dem Familienministerium 625.000 Euro vorgesehen. Vom Innenministerium erhielt Claim 2025 nach den vorliegenden Angaben 373.000 Euro.

Adamek begrüßte die Gerichtsentscheidung. »Der Versuch der NGO, die öffentliche Kritik« an ihrem »Umgang mit Fakten zu behindern«, sei »gescheitert«, erklärte er. Zugleich kritisierte er, dass eine aus seiner Sicht »maßgeblich von Steuergeldern« finanzierte Organisation versucht habe, die Meinungsfreiheit einzuschränken.

Er forderte die zuständigen Bundesministerien auf, angesichts »solch unseriöser Praktiken eine mögliche Weiterförderung von Claim überdenken«. Gegen die Entscheidung des Landgerichts Hamburg kann Beschwerde eingelegt werden. im

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