Urteil

Gegen den Schnitt

Er lobte das Kölner Urteil als »wichtig vor allem für Ärzte, die nun zum ersten Mal Rechtssicherheit hätten«: Holm Putzke, Strafrechtsprofessor aus Passau, Schüler des Bochumer Rechtswissenschaftlers Rolf Dietrich Herzberg, dem er im Februar 2008 einen Festschriftbeitrag mit dem Titel widmete: Die strafrechtliche Relevanz der Beschneidung von Knaben. Das sollte nicht sein einziger Beitrag zu dem Thema bleiben.

Im August 2008 veröffentlichte das Deutsche Ärzteblatt den Aufsatz Zirkumzision bei nicht einwilligungsfähigen Jungen: Strafrechtliche Konsequenzen auch bei religiöser Begründung, in dem er und zwei Münchner Ärzte offen für die Strafbarkeit von Beschneidungen plädierten und Ärzten eindringlich von deren Durchführung abrieten. Ähnliche Texte wurden in der Zeitschrift »Medizinrecht« und in der »Neuen Juristischen Wochenschrift« gedruckt.

Putzkes Eifer, mit dem er seit Jahren gegen die Beschneidung zu Felde zieht, wurde nun von den Kölner Richtern belohnt. Sie fällten nicht nur ein Urteil in seinem Sinne, sondern zitierten ihn auch in den Urteilsbegründungen.

Unbehagen Wer ist Holm Putzke, der in diesen Tagen in fast jedem Zeitungsbericht zu dem Urteil auftaucht? Was bewegt den Wissenschaftler, ein jahrtausendealtes, identitätsstiftendes Ritual, das bislang kaum infrage gestellt wurde, zu kriminalisieren? Putzke wurde gelegentlich als »Krieger im Kampf der Kulturen« bezeichnet. Das ist vermutlich übertrieben. Nicht zu leugnen ist allerdings ein gewisses Unbehagen, das den Leser bei der Lektüre seiner Ausführungen beschleicht.

Auf den ersten Blick eine juristisch ausgefeilte, an Recht und Gesetz ausgerichtete Abwägung, zeigen sich jedoch hier und da argumentative Lücken. Etwa wenn sich Putzke damit verteidigt, »es müsse erlaubt sein, religiöse Traditionen, denen ein Kind schicksalhaft ausgesetzt ist, ... zu hinterfragen«. Oder wenn er in einer Fußnote feststellt, dass »das Nichtbeschnittensein ... kein Grund für israelitische Kultusgemeinden ist, auf die Erhebung der israelitischen Bekenntnissteuer zu verzichten«.

Wenig wissenschaftlich ist auch seine Behauptung, die »Ursprünge des religiös motivierten Rituals« lägen »im Dunkeln«. Solche und ähnliche Kommentare legen die Vermutung nahe, dass es dem Rechtsgelehrten gar nicht so sehr um die Verletzung der körperlichen Unversehrtheit des Kindes durch die Beschneidung geht, wie er behauptet, sondern diese vielmehr Anlass gibt, die Religionen anzugreifen, die sie praktizieren.

Identität Putzke und sein Lehrmeister Herzberg lassen sich insofern gerne von der Islamkritikerin Necla Kelek inspirieren, die die Beschneidung als Symbol der Unterwerfung in einer autoritären Gesellschaft ausdrücklich ablehnt. Putzke zitiert Kelek im Zusammenhang mit der – von ihm durchaus anerkannten – identitätsstiftenden Wirkung der Beschneidung: »Unbeschnittene Jungen werden in der türkischen Gesellschaft nicht akzeptiert, die Beschneidung gehört unauflöslich zum Muslim-Sein und zur männlichen Identität.«

Die mögliche Stigmatisierung bei fehlender Beschneidung, die daraus folgt, darf Putzke jedoch nicht ausreichen, um letztere unter das Kindeswohl zu subsumieren, und so rettet sich der Professor mit dem Vorwurf, damit würde man sich »argumentativ im Kreise drehen und das Rechtsproblem auf eine mehr oder weniger rechtsfreie Ebene verschieben«.

Putzke betonte in einem Interview, die Religionen zu einem »Bewusstseinswandel« anregen zu wollen. Offen bleibt, ob er damit den grundsätzlich wünschenswerten Diskurs mit den Glaubensgemeinschaften meint, oder einem gesetzlichen Beschneidungsverbot das Wort redet, das Juden und Muslime, die sich zwischen Rechts- und Religionstreue entscheiden müssten, in ein möglicherweise folgenschweres Dilemma führen würde.

Israel

Warnung vor Hamas-Überfall ignoriert? Netanjahu dementiert

Emiratischer Präsident soll Netanjahu angerufen haben. Netanjahu reagierte angeblich gelassen. Emirate wollen sich nicht zu Berichten äußern

 08.09.2026

Deutschland

»Anklage wegen Volksverhetzung«: Landgericht Mannheim eröffnet Strafverfahren gegen Xavier Naidoo

Die Staatsanwaltschaft Mannheim erhob zweimal Anklage gegen den Sänger wegen Volksverhetzung. Eine davon lässt das Landgericht Mannheim nun zu

 08.09.2026

Kommentar

Ein Weckruf

Der AfD-Erfolg liegt vor allem im Scheitern jener Parteien, die die Bundesrepublik seit Jahrzehnten prägen. Verloren gegangenes Vertrauen muss nun schnellst möglich wieder zurückgewonnen werden

von Josef Schuster  08.09.2026

"Two serious people sit on outdoor metal stairs in casual, tactical clothing, appearing tired or contemplative, with sunlight casting shadows behind them against a plain wall in a rugged environment."

Netflix

Wenn Fiktion auf Realität trifft

Die israelische Erfolgsserie »Fauda« meldet sich mit einer eindrucksvollen neuen Staffel zurück

von Sarah Cohen-Fantl  08.09.2026

Meinung

Ein Sonntag genügt!

Was gehen uns in der Schweiz die Wahlen in Sachsen-Anhalt an? Auf den ersten Blick nicht viel. Auf den zweiten wird klar: Das Problem ist nicht nur die Partei selbst

von Zsolt Balkanyi-Guery  08.09.2026

Magdeburg

BSW will AfD-Landtagspräsidenten mitwählen

Bundesweit ist es der AfD noch nie gelungen, das Amt eines Parlamentspräsidenten zu übernehmen – auch wenn sie die stärkste Partei war. Das könnte sich in Sachsen-Anhalt jetzt ändern

 08.09.2026

Meinung

London belohnt die Verweigerungshaltung der Palästinenser

Mit ihren Sanktionen gegen israelische Siedlungen will die britische Regierung im Nahost-Konflikt einer Zwei-Staaten-Lösung näher kommen. Doch sie zeigt vor allem: Verhandeln lohnt sich nicht, Blockade und Terror aber sehr wohl

von Daniel Neumann  08.09.2026

Nahost

Großbritannien wirft Israel »ethnische Säuberungen« im Westjordanland vor

Aus Israel und den USA kommt scharfe Kritik. Deutschland schließt sich der Initiative Großbritanniens nicht an

 08.09.2026

Den Haag

Deutschland verteidigt Waffenexporte nach Israel

Deutschland betont vor dem Internationalen Gerichtshof, dass seine Rüstungsexporte nach Israel internationalen Vorgaben entsprechen. Die Richter müssen entscheiden, ob es zum Hauptverfahren kommt

 08.09.2026