Berlin

Späte Gerechtigkeit? Neue Schiedsgerichte zur NS-Raubkunst

NS-Raubkunst aus der Gurlitt-Sammlung Foto: picture alliance / Ulrich Baumgarten

80 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges warten immer noch viele jüdische Familien auf Kunstwerke, die ihnen im Nationalsozialismus geraubt wurden. Immer wieder kommt es auch zum Streit um Werke, die in öffentlichen Sammlungen liegen. Die Frage: Handelt es sich um Raubkunst? Schiedsgerichte soll nun in solchen Fällen entscheiden, auch über prominente Fälle wie Picassos Bild »Madame Soler«. Am 1. Dezember nehmen sie ihre Arbeit auf. Ein Überblick mit Fragen und Antworten.

Was bedeutet Raubkunst?

Gemeint sind Kunstwerke und Kulturgüter, die meist jüdische Opfer der Nationalsozialisten aufgrund der Verfolgung zwischen 1933 und 1945 verloren. Manches beschlagnahmten die Nazis direkt. Manchmal waren Menschen gezwungen, ihr Hab und Gut weit unter Wert zu verkaufen, etwa um die von den Nazis erzwungene »Reichsfluchtsteuer« zahlen zu können.

Wie viele Kunstwerke fallen darunter?

Schätzungen gehen von bis zu 600.000 geraubten Kunstwerken in der Nazi-Zeit aus. Über Restitutionen - also Rückgaben - führt das Deutsche Zentrum für Kulturgutverluste in Magdeburg ein Verzeichnis, das mangels Meldepflicht aber nicht unbedingt vollständig ist. Darin erfasst waren bis Ende September 9.864 »museale Objekte« sowie 34.971 Bibliotheksgüter und Archivalien, die seit Kriegsende an Eigentümer oder deren Erben zurückgegeben wurden. 

Allein seit 1998 wurden in Deutschland 7.738 Kulturgüter aus Museen zurückgegeben sowie mehr als 27.550 Bücher und anderes Bibliotheksgut. Das Jahr 1998 ist wichtig, weil damals Deutschland und etwa 40 andere Staaten die sogenannten Washingtoner Prinzipien vereinbarten. Sie verpflichteten sich, die Rückgabe der Raubkunst voranzutreiben. 

Was wird die Aufgabe der Schiedsgerichte sein?

In Deutschland wurde 2003 für Streitfälle die »Beratende Kommission NS-Raubgut« errichtet. Sie hat aber nur 26 Fälle abgeschlossen. »Dass die Kommission nur relativ wenige Raubkunstfälle behandelt hat, beruhte nicht etwa auf einer unzulänglichen Arbeitsweise der Kommission, sondern darauf, dass nicht mehr Fälle an sie herangetragen wurden«, sagt der scheidende Vorsitzende Hans-Jürgen Papier. Der Grund sei, dass die Kommission nicht einseitig von der Opferseite angerufen werden konnte. 

So musste etwa ein Museum, das ein Kunstwerk hergeben sollte, dem Verfahren vor der Kommission zustimmen. Bei öffentlichen Einrichtungen sei das nicht immer erfolgt, sagt Papier, ehemals Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Nun wird die Beratende Kommission zum 30. November aufgelöst und durch eine »Schiedsgerichtsbarkeit« ersetzt. Wichtigste Neuerung: Erben der Opfer können künftig in der Regel die Schiedsgerichte einseitig anrufen. Deren Entscheidung soll verbindlich sein.

Was erhofft sich die Bundesregierung davon?

Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) erhofft sich von den Schiedsgerichten »neue Bewegung« bei der Aufarbeitung des historischen Unrechts. Gründungspräsident Peter Müller dämpft aber die Erwartung, dass es zu schnelleren Verfahren kommt. »Die Schiedsgerichte müssen mit der gleichen Umsicht und Genauigkeit vorgehen, wie dies bereits die Beratende Kommission getan hat«, sagt Müller auf dpa-Anfrage. 

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Warum sind diese Fragen nach 80 Jahren nicht längst geklärt? 

Papier betont, noch immer gebe es viel nicht restituierte Raubkunst in öffentlichem Eigentum. Zwar hätten Museen etliche Fälle einvernehmlich gelöst. »Es bleiben eben die komplexen, die umstrittenen Fälle. Und da bestehen auch immer wieder die Schwierigkeiten.« So wiesen viele Fälle erhebliche »Provenienzlücken« auf - irgendwo in den Wirren der Nazi- und der Nachkriegszeit verliert sich die Spur der Herkunft eines Kunstwerks. 

Und es gebe schwierige Wertungsfragen, sagt Papier, etwa beim sogenannten Fluchtgut: Ein Eigentümer konnte ein Werk bei der Flucht aus Nazi-Deutschland mitnehmen, musste es aber im Ausland billig verkaufen, um finanziell neu anzufangen. Ist das Raubkunst? »Das sind alles schwierige, komplexe Verfahren«, sagt Papier. 

Die Nachfahren der Opfer sehen das Problem der Rückgabe auch bei der Zögerlichkeit deutscher Institutionen. Viele Familien erlebten seit Jahren ein »Muster aus Ignoranz, Abwehr und Verzögerung«, sagt Anwalt Markus Stötzel, der viele von ihnen vertritt.

Um welche berühmten Werke wird gestritten?

Kaum ein Restitutionsstreit wird erbitterter geführt als der um Werke des jüdischen Galeristen Alfred Flechtheim (1878-1937). Bei seiner Flucht aus Hitler-Deutschland 1933 musste er seine Sammlung mit Werken berühmter Maler von Pablo Picasso bis Max Beckmann zurücklassen. Verarmt starb er 1937 im Londoner Exil.

Museen wie das Museum Ludwig in Köln, das Guggenheim Museum in New York und das Moderna Museet in Stockholm haben Werke im Millionen-Wert an Flechtheims Erben zurückgegeben. Doch in Bayern und Nordrhein-Westfalen streiten sie seit Jahren erfolglos um Bilder aus staatlichen Sammlungen. 

So fordern die Erben-Anwälte seit rund zehn Jahren die Rückgabe des Gemäldes »Die Nacht« (1918/19) von Max Beckmann aus der landeseigenen Kunstsammlung NRW. Für ganz NRW sehen die Anwälte noch »mindestens ein gutes Dutzend« und bundesweit mehr als 100 Kunstwerke aus dem Besitz Flechtheims, bei denen sie Restitutionsfälle vermuten. 

Der wohl prominenteste Fall in Bayern ist der Streit um »Madame Soler« von Pablo Picasso. Seit 2009 fordern Nachfahren des Kunstsammlers Paul von Mendelssohn-Bartholdy von den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen das Gemälde zurück. An die Beratende Kommission konnten sie sich nicht wenden, weil der Freistaat nicht zustimmte. Seiner Ansicht nach liegt keine Raubkunst vor. Nun soll der Fall ans Schiedsgericht.

Kommt auch der Welfenschatz vor das Schiedsgericht?

Einer der bedeutendsten mittelalterlichen Kirchenschätze wird im Berliner Kunstgewerbemuseum aufbewahrt. Der sogenannte Welfenschatz umfasst Goldreliquien aus dem 11. bis 15. Jahrhundert. Gestritten wird seit 2008 um die Teile des Schatzes, die heute Eigentum der Stiftung Preußischer Kulturbesitz sind. Die Frage: Musste die Gruppe der einstigen jüdischen Besitzer die sakralen Preziosen 1935 in einer Zwangslage unter Wert verkaufen? 

Den Fall konnte die Beratende Kommission vor ihrem Ende nicht mehr klären. Es stelle sich die Frage, ob die Mandanten einem Schiedsgerichtsverfahren vertrauen sollten, sagt Anwalt Stötzel. »Zumal wir seit fast einem Jahr noch auf Akteneinsicht beim Bundeskanzleramt warten und beständig damit hingehalten werden.«

Warum misstrauen die Erben dem Schiedsgericht?

Ein Grund sind Zweifel an der Unabhängigkeit der benannten Schiedsrichter, aus denen die beiden Streitparteien jeweils zwei Kandidaten für ihr Verfahren auswählen. »Auch eine Gleichheit der Waffen gibt es nicht, weil die Informationsmacht mit Akten, Archiven und Provenienzforschung auf staatlicher Seite liegt«, stellt Stötzel fest. Die meisten seiner Mandanten würden wohl erst dann ein Verfahren anstrengen, »wenn das Schiedsgericht echte Unabhängigkeit, Transparenz und Opferorientierung zeigt«. 

Welche Alternativen gibt es zum Schiedsgericht?

Union und SPD haben im Koalitionsvertrag ein Restitutionsgesetz versprochen. Deutschland brauche endlich klare Regeln statt eines Systems, das die Institutionen schütze und die Opfer weiter benachteilige, findet Stötzel. Auch Papier hält so ein Gesetz als rechtliche Grundlage für die sauberste Lösung.

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