Niedersachsen

Gebot statt Verbot?

Die Schlachtung von Tieren nach jüdischem Ritus ist in Flandern und Wallonien seit einigen Jahren verboten. Foto: dpa

Niedersachsen

Gebot statt Verbot?

CDU-Fraktion beschließt einstimmig ein Verbot des Schächtens ohne Betäubung

von Stefan Laurin  22.08.2019 09:30 Uhr

Ein einstimmiger Beschluss der CDU-Landtagsfraktion in Niedersachsen hat am Mittwoch vergangener Woche für Aufregung gesorgt: Die Christdemokraten wollen, dass in Niedersachsen Tiere nur noch getötet werden dürfen, wenn sie betäubt sind. Die Schlachtung unbetäubter Tiere soll künftig verboten sein.

Das wäre das Aus für die Schlachtung von Tieren nach jüdischem Ritus. Muslime, die ihre Tiere auch schächten, wären nur zum Teil betroffen: Viele islamische Theologen erlauben die Schlachtung von noch lebenden, aber betäubten Tieren.

OPFERFEST Anlass für den Beschluss der CDU-Fraktion war ein niedersächsischer Schlachtbetrieb, der aus Anlass des muslimischen Opferfestes, das vergangene Woche stattfand, eine Ausnahmegenehmigung zum Schächten von höchstens 200 Schafen besaß.

Sofort nach dem Beschluss der Parlamentarier in Hannover wandte sich der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, mit einem Brief an die CDU-Fraktion und appellierte an sie, »sich für die weitere Möglichkeit der Durchführung des betäubungslosen religiösen Schlachtens im Sinne einer grundgesetzlich gewährleisteten ungestörten Religionsausübung einzusetzen«.

Schuster kritisierte in seinem Brief die CDU auch dafür, dass sie sich mit ihrer Forderung einem Vorstoß der AfD anschließt. »Sicherlich ist Ihnen nicht entgangen, dass die niedersächsische AfD im Frühjahr vergangenen Jahres gefordert hat, keine Ausnahmegenehmigungen für das Schächten mehr zu erteilen.«

Ein Schächtverbot war im April 1933 das erste antijüdische Gesetz des NS-Regimes.

»Mit Erstaunen« hat Karin Prien den Vorstoß ihrer niedersächsischen Kollegen aufgenommen. Die CDU-Kultusministerin in Schleswig-Holstein und Sprecherin des Jüdischen Forums der CDU sagt: »Der Schutz der Religionsfreiheit hat für die CDU konstitutiven Wert. Wir haben in Deutschland eine gute Regelung gefunden, sowohl den Erfordernissen des Schlachtens gemäß den jüdischen Religionsgeboten als auch dem Tierschutz gerecht zu werden.«

Demonstrativ bezieht sich Prien auf Josef Schusters Kritik an der CDU-Fraktion. Zugleich versichert sie, dass es parteiinterne Gespräche gibt. »Ich werde das Thema weiter im Blick behalten.«

tradition Der Grünen-Politiker Volker Beck wies in einem Schreiben an die Christdemokraten im Landtag darauf hin, dass das Verbot des Schächtens ohne Betäubung im April 1933 das erste antijüdische Gesetz der Nationalsozialisten gewesen ist. Beck in seinem Brief: »Ich will nicht glauben, dass jemand in der CDU an diese Tradition anknüpfen könnte. Traditionell praktizierende Juden würden Deutschland dann verlassen oder, von der CDU erzwungen, fleischlos leben müssen.«

Die CDU-Fraktion reagierte auf die Kritik und ruderte scheinbar ein wenig zurück: Einen Tag nach ihrem Beschluss ließ sich der CDU-Fraktionsvorsitzende Dirk ­Toepf­fer in einer Pressemitteilung mit der Forderung nach einem Gebot statt einem Verbot zitieren: »Mit der elektrischen Kurzzeitbetäubung steht eine technische Möglichkeit zur Verfügung, die genau das gewährleistet. Daher sollte der Erlass des Landwirtschaftsministeriums in dieser Hinsicht neu formuliert werden.«

Die CDU-Fraktion reagierte auf die Kritik und ruderte scheinbar ein wenig zurück.

Auch auf die Kritik aus den Reihen der jüdischen Gemeinschaft ging Toepffer ein: »Mit großem Interesse nehme ich die Kritik aus unseren jüdischen Gemeinden an. Allerdings gibt es aus unserer Sicht für die in Niedersachsen lebenden jüdischen Mitbürger keinerlei Probleme, wenn das Landwirtschaftsministerium seinen Erlass an die heutigen technischen Möglichkeiten anpasst. Es finden nämlich nach unserer Kenntnis keine Schlachtungen nach jüdischem Ritual in Niedersachsen statt.«

Die niedersächsischen Grünen sind ob dieser Aussage irritiert. »Das Schlachten ohne Betäubung aus religiösen Gründen wird in Niedersachsen nur noch in sehr wenigen Fällen praktiziert«, teilen sie auf Anfrage der Jüdischen Allgemeinen mit. »Dies ist auf die intensiven Gespräche der letzten Landesregierung mit den Religionsgemeinschaften und den 2014 unter Rot-Grün in einem umfangreichen Erlass geregelten Auflagen zurückzuführen.«

Zum Anlass für den CDU-Beschluss, die muslimische Bitte um eine Sondergenehmigung, schreiben die Grünen: »Die allermeisten der zum Opferfest verzehrten Schafe und Ziege werden inzwischen elektrisch betäubt.«

RELIGIONSFREIHEIT Die Grünen räumen ein, dass es aus ihrer Sicht für das Tierwohl gut wäre, wenn die elektrische Betäubung von allen akzeptiert würde. »Allerdings lassen Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes dafür kein komplettes Verbot zu«, schreibt die Partei. »Die Religionsfreiheit als Verfassungsgebot schließt einzelne Riten wie das Schächten von Tieren ein.«

Die Grünen räumen ein, dass es aus ihrer Sicht für das Tierwohl gut wäre, wenn die elektrische Betäubung von allen akzeptiert würde.

Das wisse eigentlich auch die CDU. »Vor diesem Hintergrund wundert uns der öffentliche Vorstoß, der vor allem als Stimmungsmache gegen einzelne Religionsgemeinschaften missbraucht werden kann, obwohl dort so gut wie niemand mehr das Schächten ohne Betäubung praktiziert.«

Die SPD, die in Niedersachsen den Ministerpräsidenten stellt, teilt mit, dass sie die aktuelle Rechtslage nicht ändern möchte: »Richtig ist, dass die Tötung eines Tieres ohne Betäubung im Grundsatz nach Tierschutzrecht verboten ist.

Für bestimmte Glaubensgemeinschaften werden nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wenige, streng geregelte Ausnahmen zugelassen.« Daran, dass Religionsfreiheit in bestimmten Fällen Schächten erlaubt, wolle die SPD nichts ändern. Um den Tierschutz zu verbessern, setzen die Sozialdemokraten auf Gespräche mit den betroffenen Glaubensgemeinschaften.

ERKLÄRUNG Nach Redaktionsschluss erreichte uns eine gemeinsame Erklärung der jüdischen und muslimischen Verbände in Niedersachsen zum Vorhaben der CDU Landtagsfraktion. Es sei »nicht nachvollziehbar«,heißt es darin, »dass die CDU nun AfD-Themen für sich reklamiert«.

»In der Praxis werden in Niedersachsen derzeit grundsätzlich Tiere mit Betäubung geschächtet, so wie es das Tierschutzgesetz auch vorsieht. Gerade deshalb sind wir  überrascht darüber, dass die CDU ohne notwendigen Anlass und ohne ihren Koalitionspartner einzubinden, in Niedersachsen eine Scheindebatte anstößt, die nur zur Verwirrung in der Gesellschaft und zu unnötigen Aggressionen gegen andere Glaubensgemeinschaften führt.«

Gerne hätte man sich einen vorherigen Austausch mit der CDU gewünscht, um diese Irritationen zu vermeiden. Eigentliche Probleme wie der stetige Anstieg von Antisemitismus und Islamfeindlichkeit würden durch diesen »Aktionismus« gefördert, statt von den demokratischen Parteien bekämpft zu werden. »Wir erwarten daher von der CDU ein verantwortungsvolles Vorgehen. Als Juden und Muslime in Niedersachsen halten wir das bisherige Vorgehen für kontraproduktiv und nicht hinnehmbar«, betonen die Verbandsvertreter.

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