Die finanzielle Förderung eines Projektes der Organisation »Islamic Relief Deutschland« (IRD) durch das Land Berlin stößt in der Öffentlichkeit auf Kritik. Nachdem die »Bild«-Zeitung kürzlich einen Bericht veröffentlichte, wonach der Berliner Senat von 2022 bis 2026 mit insgesamt 675.000 Euro das Projekt »Muslimischen Seelsorge Telefon« des IRD förderte, wächst die Kritik an der von Senatorin Ina Czyborra (SPD) geführten Senatsverwaltung für Gesundheit.
»Die weitere Förderung des ›Muslimischen Seelsorge Telefons‹ unter Beteiligung von Islamic Relief Deutschland durch das Land Berlin halte ich für politisch nicht nachvollziehbar und für dringend erklärungsbedürftig«, erklärt die Islamismuskritikerin und Rechtsanwältin Seyran Ateş gegenüber der Jüdischen Allgemeinen.
»Dass Berlin ausgerechnet an einer Organisation festhält, gegen die seit Jahren sicherheitsrelevante Zweifel bestehen, ist ein Skandal mit Ansage.« Güner Balcı, Integrationsbeauftragte des Berliner Bezirks Neukölln
Die Integrationsbeauftragte des Bezirks Neukölln, Güner Balcı, weist daraufhin, dass »das Bundesamt für Verfassungsschutz weiterhin auf der Feststellung besteht, dass es personelle Verflechtungen zwischen Islamic Relief Deutschland und der Muslimbruderschaft gibt«.
Schon lange steht Islamic Relief im Verdacht, ein wichtiger Bestandteil des internationalen Netzwerkes der islamistischen Organisation zu sein. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion aus dem Jahre 2020 erklärte die damalige Bundesregierung, dass nach ihrem Kenntnisstand sowohl die Dachorganisation Islamic Relief Worldwide wie auch Islamic Relief Deutschland »über signifikante personelle Verbindungen zur Muslimbruderschaft oder zu ihr nahestehenden Organisationen« habe. Die Muslimbruderschaft strebt ein globales Kalifat mit der Scharia als oberster Rechtsprechung an.
IRD selbst bestreitet jegliche Verbindung zur Muslimbruderschaft. Gegenüber der Jüdische Allgemeinen erklärt die Nichtregierungsorganisation, dass man »keine Kontakte zur Muslimbruderschaft« pflege und sich »nicht als Teil oder Unterstützer der Muslimbruderschaft« versteht.
Spätestens seit 2018 förderte der Berliner Senat das »Muslimische Seelsorge Telefon« finanziell. »Dass Berlin ausgerechnet an einer Organisation festhält, gegen die seit Jahren sicherheitsrelevante Zweifel bestehen, ist ein Skandal mit Ansage«, so Balcı. Darüber hinaus verwundert viele Experten, dass Berlin weiterhin an der Mittelvergabe an IRD festhält, obwohl der Bundesrechnungshof in einem Prüfbericht die finanzielle Förderung des IRD durch das Bundesaußenministerium deutlich kritisierte.
Die zuständige Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege sieht dagegen keinerlei Probleme, da laut ihr »eine generelle Zusammenarbeit zwischen dem Senat und Islamic Relief Deutschland« überhaupt nicht stattfände, weil der Senat letztlich »nur das Projekt Muslimisches Seelsorge Telefon« fördere. Eine jüdische Gefängnisseelsorge existiere laut der Verwaltung derweil nicht, weil »kein Leistungsträger für jüdische Notfall- bzw. Seelsorgetelefone einen Antrag auf Förderung gestellt« habe.
»Förderentscheidung nachvollziehbar begründen«
»Angesichts der ungeklärten Befunde auf Bundesebene erscheint es aus unserer Sicht geboten, dass auch die Berliner Förderentscheidung nachvollziehbar begründet und überprüft wird«, sagte Antonia Kruse, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit beim Monitoring-Verein Democ, der Jüdischen Allgemeinen.
Laut Seyran Ateş müsse das Land Berlin erklären, »warum es trotz dieser Erkenntnisse zu dem Ergebnis gelangt ist, eine Förderung für gerechtfertigt zu halten«. Die Mitbegründerin der Ibn-Rushd-Goethe-Moschee in Berlin, die sich seit Jahrzehnten für einen liberalen Islam einsetzt, zeigt sich auch deshalb verwundert, weil ihre Moscheegemeinde ebenfalls ein Konzept für muslimische Seelsorge entwickelt hat und eine Förderung beantragte. Dieser Antrag wurde jedoch vom Senat abgelehnt.