Der Bundesrechnungshof hat das Auswärtige Amt laut einem Medienbericht dafür gerügt, dass es die muslimische Wohltätigkeitsorganisation Islamic Relief Deutschland finanziell gefördert hat. Das Auswärtige Amt (AA) »vermag nicht zu erklären, auf welcher Grundlage es zur Einschätzung gelangt war, Islamic Relief habe als humanitäre Nichtregierungsorganisation einen guten Ruf«, heißt es in einem Bericht des Bundesrechnungshofs, wie die »Welt am Sonntag« und das ARD-Politikmagazin »Report Mainz« berichten.
Die Bundesregierung hatte im April 2019 in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion berichtet, Islamic Relief Deutschland verfüge »über signifikante personelle Verbindungen zur Muslimbruderschaft oder ihr nahestehende Organisationen«.
Im Blindflug gefördert
Das zuständige Fachreferat im Außenamt habe sich diesbezüglich »über zwingend zu ziehende Konsequenzen im Lichte seiner eigenen Weisungslage hinweggesetzt«, berichten die Medien weiter aus dem Bericht des Bundesrechnungshofes. Man habe dem AA geraten, »die Förderung von IRD einzustellen«. In einem zweiten Bericht kommt der Bundesrechnungshof (BRH) sogar zum Ergebnis, das AA habe die Organisation weitgehend »im Blindflug« gefördert, »ohne sich vorher von der Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der bisherigen Förderung überzeugt zu haben«.
Die beiden Prüfberichte des Bundesrechnungshofs waren durch eine Klage der Rechtsanwältin Seyran Ateş öffentlich geworden. Beide Prüfberichte liegen der »Welt am Sonntag« und Report vor. Darin heißt es weiter, vor dem Hintergrund der »Strategie einer ganzheitlichen Bekämpfung terroristischer Organisationen« seien die Ressorts »in eigener Verantwortung aufgefordert, bei Vorliegen verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse von einer Förderung betreffender Organisationen abzusehen«.
Umfangreicher Reformprozess
Der Geschäftsführer von Islamic Relief Deutschland, Michael Pfaff, verwies auf einen »umfangreichen Reformprozess«, den der Verein in den vergangenen sechs Jahren durchlaufen habe. »Sowohl bezüglich Satzung, Code of Conduct, Compliance-Regelungen und personell sind wir grundsätzlich anders aufgestellt.«
Zudem beauftragte die Organisation die Rechtsanwaltskanzlei Höcker für die Beantwortung einer Presseanfrage. »Unser Mandant hat keine Kontakte zur Muslimbruderschaft, er sieht sich nicht als Teil oder Unterstützer der Muslimbruderschaft, er hat mit der Muslimbruderschaft schlechthin nichts zu tun«, teilte die Kanzlei mit. Für eine »vermeintliche Nähe oder Verbindung zur Hamas« gebe es »überhaupt keine Belege«.
Signifikante personelle Verflechtungen
Nach Angaben des Bundesamts für Verfassungsschutz bestehen »nach wie vor signifikante personelle Verflechtungen zwischen Islamic Relief Deutschland und der Muslimbruderschaft«, teilte die Behörde auf eine aktuelle Anfrage mit.