Chemnitz

Neonazi Liebich nach Deutschland gebracht

Die verurteilte Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich im Mai vor Gericht im tschechischen Pilsen Foto: picture alliance/dpa

Neonazi Marla Svenja Liebich ist von Tschechien nach Deutschland gebracht worden. Das teilte die tschechische Polizei am Vormittag auf der Plattform X mit. Der verurteilte Rechtsextremist soll nach Justizangaben in das Frauengefängnis im sächsischen Chemnitz gebracht werden.

Sobald Liebich in Chemnitz ist, muss die Anstaltsleitung des Frauengefängnisses entscheiden, ob Liebich dort einsitzt. Ursprünglich sollte er dort die Haft schon Ende August 2025 angetreten, war jedoch geflohen und wurde erst im April dieses Jahres in Tschechien gefasst.

Daraufhin war Liebich ins tschechische Pilsen (Plzen) gebracht worden. Das Gericht in der Stadt im Westen Tschechiens hatte dann Anfang Juni entschieden, dass Liebich an die deutschen Behörden übergeben werden soll. Später hatte das Oberlandesgericht in Prag Beschwerden der 55-Jährige gegen die Auslieferung abgewiesen. Sie seien nicht begründet gewesen, hieß es.

Schon seit vielen Jahren immer wieder auffällig

Liebich hatte seit 2014 regelmäßig Demonstrationen organisiert, oft auf dem Marktplatz in Halle in Sachsen-Anhalt. Immer wieder kam es dabei auch zu Auseinandersetzungen mit Gegendemonstranten. Mehrfach mussten sich Gerichte mit Beschuldigungen gegen Liebich auseinandersetzen.

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Im Juli 2023 wurde der Rechtsextremist vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt.

In sechs Anklagen hatte die Staatsanwaltschaft unterschiedliche Vorwürfe gegen den 1970 in Merseburg im Saalekreis (Sachsen-Anhalt) geborenen Rechtsextremisten erhoben. Einige Vorfälle lagen zu Beginn des Prozesses bereits mehrere Jahre zurück. Liebich sei ein Gratwanderer und überschreite in manchen Fällen die Grenze des Rechts, hatte die Richterin damals erklärt. In vorigen Prozessen sprachen Gerichte lediglich Geld- oder Bewährungsstrafen aus.

Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes

Liebich wehrte sich gegen das Urteil vom Amtsgericht, scheiterte damit jedoch. Nach der Verurteilung zu der Haftstrafe hatte Liebich dann das Geschlecht von männlich auf weiblich ändern lassen. Außerdem wurde der Name von Sven in Marla Svenja angepasst. Kritiker hielten das für eine Provokation und sprachen von einem Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes. Der Neonazi selbst hatte queere Menschen als »Parasiten der Gesellschaft« bezeichnet.

Liebich wurde zum Haftantritt in das Frauengefängnis von Chemnitz geladen, weil das Gefängnis von der Meldeadresse von Liebich aus das nächstgelegene ist. Nach der Ankunft in Chemnitz wird Liebich unter anderem medizinisch untersucht.

Die Staatsanwaltschaft in Halle ist in Deutschland die zuständige Vollstreckungsbehörde für den Fall. Vor dem Gericht in Pilsen hatte Liebich angegeben, nicht nach Deutschland gebracht werden zu wollen, weil er Angst habe, in einem deutschen Männergefängnis ums Leben zu kommen. dpa

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