Es ist ein amtlicher Paukenschlag. Über Jahre hinweg förderte das Auswärtige Amt eine islamistische Hilfsorganisation mit mehreren Millionen Euro Steuergeld und unterlief dabei die Anforderungen des Zuwendungsrechts. Öffentlich wurde dieses Staatsversagen erst, nachdem ein Antrag auf Akteneinsicht in die Prüfungsergebnisse des Bundesrechnungshofs (BRH) stattgegeben wurde. Die Juristin Seyran Ateş brachte die öffentliche Aufklärung ins Rollen.
Im Mittelpunkt der Causa steht die Nichtregierungsorganisation Islamic Relief Deutschland (IRD). Sie gehört zu einem internationalen Netzwerk unter dem Schirm des Islamic Relief Worldwide (IRW). Laut der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) bestünden »deutliche personelle und ideologische Verflechtungen« der Nichtregierungsorganisation »zur Muslimbruderschaft«.
Aus der Muslimbruderschaft heraus entstanden Terrororganisationen wie die palästinensische Hamas oder die ägyptische Al-Gama’a al-Islamiyya. Bis heute gilt die Bruderschaft als eine der einflussreichsten sunnitischen Bewegungen weltweit. In Deutschland wird sie vom Inlandsgeheimdienst kritisch beäugt. Dennoch erhielt die deutsche Filiale des Islamic Relief vom Auswärtigen Amt finanzielle Förderung für ihre Projekte. Keine Peanuts. Insgesamt geht es um rund 15 Millionen Euro.
Doch bei Ignoranz allein sollte es nicht bleiben. Das Auswärtige Amt begann, die Wahrheit zu verdrehen.
Die finanziellen Zuwendungen an den IRD erregten sogar intern im Ministerium Widerspruch. Das zuständige Länderreferat Syrien monierte, dass »eine Förderung von IRD auch bei ordnungsgemäßer Verwendung für humanitäre Zwecke zu einer nicht-intendierten Förderung karitativer Strukturen der Muslimbrüder in Syrien führen könnte«. Die Warnung der Experten wurde jedoch in den Wind geschlagen, der Prüfungsbericht des Bundesrechnungshofs aus fadenscheinigen Gründen im Giftschrank verschlossen.
Doch bei Ignoranz allein sollte es nicht bleiben. Das Auswärtige Amt begann, die Wahrheit zu verdrehen: Es behauptete, dass das Bundesministerium des Inneren (BMI) »der Förderung von IRD zugestimmt« hätte, wohl wissend, dass dies nicht der Wahrheit entsprach, während gleichzeitig Journalisten und Politiker von gut bezahlten Anwälten im Auftrag der islamistischen Nichtregierungsorganisation bedrängt und somit in ihrer Arbeit behindert wurden. Schadenersatzforderungen beliefen sich schnell auf stattliche Summen, da die Anwälte der »Hilfsorganisation« ausfallende Spendengelder potenziell vor Gericht geltend machen konnten.
Der sich über Jahre hinziehende juristische Versuch, den Prüfungsbericht unter Verschluss zu halten, krönt die an den Tag gelegte Arroganz der Macht auf eine unappetitliche Art und Weise. Den mutigen Streiter vor Gericht, genauso wie diejenigen, die die juristische Auseinandersetzung überhaupt erst finanziell ermöglichten, gebührt große Anerkennung. Das Verhalten des Auswärtigen Amtes dagegen ist unentschuldbar. Nach der geschwärzten Veröffentlichung des Prüfungsberichts, der in vielen Punkten den Kritikern des IRD Recht gibt, bleibt das Amt merkwürdig still, statt ernsthafte Konsequenzen aus diesem Staatsversagen zu ziehen.
Der Autor ist Journalist in Berlin.