FU Berlin

Jüdischer Student legt Berufung ein

Lahav Shapira bei dem ersten Verfahren im Gerichtssaal, neben seinen Anwälten Kristin Pietrzyk und Christoph Köhler Foto: picture alliance/dpa

Der jüdische Student Lahav Shapira geht gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vor, das seine Klage gegen die Freie Universität Berlin (FU) als unzulässig abgewiesen hatte. Seine Anwältinnen und Anwälte reichten am 17. August die Berufungsbegründung ein. Das Verfahren dreht sich um die Frage, ob Studierende einen individuellen und einklagbaren Anspruch darauf haben, von ihrer Hochschule vor antisemitischer Diskriminierung geschützt zu werden.

Shapira wirft der FU Berlin vor, ihn und andere Studierende nicht ausreichend vor antisemitischer Diskriminierung geschützt und damit gegen ihre Verpflichtungen aus dem Berliner Hochschulgesetz verstoßen zu haben.

Gewalttätiger Angriff

Lahav Shapira wurde medial bekannt, weil er im Dezember 2023 gemeinsam mit anderen jüdischen Studierenden nicht in einen von Aktivisten und Kommilitonen besetzten Hörsaal an der FU Berlin gelassen wurde. Vor dem Hörsaal kam es zu einer Rangelei. Zwei Monate später wurde Shapira von einem Kommilitonen in einer Berliner Bar erkannt und danach auf der Straße schwer verprügelt.

Der Täter wurde zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Später hatte Shapira gegen seine Universität geklagt, weil diese generell jüdische Studierende zu wenig schütze. Die Klage ist somit unabhängig von dem gewalttätigen Angriff.

Das Verwaltungsgericht hatte in seinem Urteil vom 23. März 2026 entschieden, dass sich aus der gesetzlichen Antidiskriminierungspflicht einer Hochschule kein individuell einklagbares Recht für Betroffene ableiten lasse.

Grundsätzliche Frage

Unterstützt wird die Berufung von der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus (RIAS), dem Netzwerk Jüdischer Hochschullehrender, der Jüdischen Studierendenunion Deutschlands (JSUD) und der International Association of Jewish Lawyers (IJL). Sie sehen in dem Verfahren eine grundsätzliche Frage für den Umgang mit Antisemitismus an Hochschulen.

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Julia Kopp, Projektleiterin von RIAS Berlin, erklärte, die Berufung berühre die zentrale Frage, wie sich Betroffene wirksam gegen Diskriminierung zur Wehr setzen könnten. Jüdische Studierende seien an Hochschulen mit unterschiedlichen Formen von Antisemitismus konfrontiert und erlebten häufig, dass ihre Erfahrungen infrage gestellt oder nicht ernst genommen würden. Hochschulen müssten deshalb klare Strukturen und Verfahren für den Umgang mit Antisemitismus schaffen.

Rechtliche Schutzlücke

Auch der Bundesverband RIAS sieht eine rechtliche Schutzlücke. Geschäftsführer Benjamin Steinitz bezeichnete die Berufung als wichtigen Schritt, um zu klären, ob Hochschulen verpflichtet werden können, gegen antisemitische Diskriminierung vorzugehen. Sollte das geltende Hochschulrecht hierfür keine ausreichenden individuellen Rechte vorsehen, müsse der Gesetzgeber nach Ansicht des Verbands für eindeutigere Regelungen sorgen.

Für jüdische Studierende habe das Verfahren eine besondere Bedeutung, erklärte Ron Dekel, Präsident der JSUD. Shapira kämpfe mit seiner Berufung nicht nur für sich selbst, sondern auch für die Sicherheit jüdischer Studierender in Deutschland. Nach Angaben der JSUD kann Shapira die FU Berlin bis heute nur unter Personenschutz betreten.

»Universitäten müssten gewährleisten, dass alle Studierenden sicher und gleichberechtigt studieren und am Hochschulleben teilnehmen könnten.«

Das Netzwerk Jüdischer Hochschullehrender und die IJL betonen ebenfalls, dass der Schutz vor Diskriminierung an Hochschulen nicht bei unverbindlichen Absichtserklärungen stehen bleiben dürfe. Universitäten müssten gewährleisten, dass alle Studierenden sicher und gleichberechtigt studieren und am Hochschulleben teilnehmen könnten.

Der Fall könnte über Berlin hinaus Bedeutung erlangen. Die Hochschulgesetze der Länder verpflichten Universitäten und andere Hochschulen grundsätzlich dazu, Studierende vor Diskriminierung zu schützen. Im Berufungsverfahren soll nun geklärt werden, ob aus diesen Pflichten auch ein individuell durchsetzbarer Anspruch der Betroffenen folgt.

Im Mittelpunkt steht damit die Frage, welche rechtlichen Möglichkeiten Studierende haben, wenn sie sich an ihrer Hochschule antisemitischer, rassistischer oder anderer diskriminierender Anfeindungen ausgesetzt sehen.

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