Halle

Fall Liebich: Tschechische Polizei will Auslieferungsantrag

Marla-Svenja Liebich Foto: picture alliance/dpa

Die tschechischen Behörden haben die Festnahme der verurteilten Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich offiziell bestätigt. Zugleich baten sie die deutsche Seite, einen Antrag auf Auslieferung zu stellen, wie die Staatsanwaltschaft Halle mitteilte. Liebich wurde den Angaben zufolge bereits am Vortag in Schönbach bei Asch (Tschechien) festgenommen und befindet sich seitdem in Polizeigewahrsam. 

Die Staatsanwaltschaft Halle werde einen solchen Antrag stellen, sagte Oberstaatsanwalt Dennis Cernota auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Liebich kann einer Auslieferung zustimmen oder diese ablehnen. Im zweiten Fall entscheidet die tschechische Justiz über das weitere Vorgehen. Bei einer Auslieferung soll Liebich nach Chemnitz gebracht werden. Ab diesem Zeitpunkt wäre die sächsische Justiz zuständig.

Geschlechtseintrag soll korrigiert werden - Entscheidung steht aus

Nach der 55 Jahre alten Liebich war seit Ende August 2025 gesucht worden. Sie war damals nicht zum Haftantritt im Frauengefängnis in Chemnitz erschienen. Zuvor war Liebich – damals noch als Mann mit dem Vornamen Sven – vom Amtsgericht Halle im Juli 2023 wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Berufung und Revision gegen das Urteil scheiterten.

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Nach der Verurteilung ließ Liebich den Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich setzen und änderte den Vornamen auf Marla Svenja. Der Saalekreis leitete im Dezember vergangenen Jahres rechtliche Schritte für eine Berichtigung der Einträge ein.

Mann oder Frau? Erst einmal egal 

Eine Entscheidung des Amtsgerichts Halle darüber steht derzeit noch aus. Einem Gerichtssprecher zufolge ist die Frist zur Stellungnahme von Liebich mittlerweile ausgelaufen. Sie habe sich nicht geäußert, allerdings einen Antrag auf Akteneinsicht gestellt. Die Entscheidung unterliegt dem Sprecher nach keiner Frist. Nach der Festnahme sei es möglich, dass der zuständige Richter entscheide, Liebich noch einmal die Möglichkeit zu geben, sich zu den Einträgen und deren Änderung zu äußern. 

Nach Angaben Cernotas hat die ausstehende Entscheidung über die Einträge zunächst keinen Einfluss auf das geplante Vorgehen nach der Festnahme. dpa

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