Justiz

Gelbe Sterne im Online-Shop

Die rechtsextreme Szene nutzt Verschwörungsmythen bei Corona-Protesten. Politiker und Zentralrat fordern Konsequenzen

von Matthias Meisner  21.03.2022 12:22 Uhr

Gelber Stern auf einer Corona-Demo Foto: imago images/Hannelore Förster

Die rechtsextreme Szene nutzt Verschwörungsmythen bei Corona-Protesten. Politiker und Zentralrat fordern Konsequenzen

von Matthias Meisner  21.03.2022 12:22 Uhr

Es ist eine perfide Ausrede. Der Rechtsextremist Sven Liebich aus Halle an der Saale bietet in seinem Versand-Shop gelbe Sterne mit der Aufschrift »Ungeimpft« feil und schreibt dazu: »Dieser Stern spielt mitnichten auf den Holocaust an. Sondern auf die Stigmatisierung von Menschengruppen, welche mit Zeichen versehen wurden, um sie auszugrenzen.«

Der frühere Grünen-Bundestagsabgeordnete Volker Beck, inzwischen Geschäftsführer des Tikvah Instituts und dort Projektleiter »Polizei und Lehrkräfte gegen Antisemitismus professionalisieren«, will Liebichs Ausflucht nicht durchgehen lassen. Er erstattete bei der Berliner Staatsanwaltschaft Anzeige gegen den »rechtsextremistischen Gefährder« , unter Bezug auf den Volksverhetzungs-Paragrafen 130 im Strafgesetzbuch, Verharmlosung des Holocaust.

bildersprache Der Jüdischen Allgemeinen sagt Beck: »Rechtsextremisten nutzen diese Bildersprache, um einerseits für sich einen besonderen Opferstatus zu reklamieren und gleichzeitig die deutsche Schuld für die Ermordung von deutschen Jüdinnen und Juden zu bagatellisieren.« Die Würde der Opfer der Schoa werde mit solchen »Verballhornungen nationalsozialistischer Verfolgungsmaßnahmen verletzt und der öffentliche Friede gestört«.

Über die Strafwürdigkeit dieser Handlungen »kann eigentlich kein Zweifel bestehen«. Beck sagt: »Wenn man bei der Justiz der Ansicht ist, dass der Wortlaut des § 130 Absatz 3 und 4 StGB diese Tathandlungen nicht hinreichend eindeutig abbildet, sollte der Gesetzgeber den Gesetzeswortlaut schnell nachbessern. Der pandemischen Verbreitung von Holocaustverharmlosung durch das Impfgegnermilieu muss dringend Einhalt geboten werden.«

»Menschenverachtend und total respektlos« seien die »unverfrorenen Vergleiche mit der Nazi-Zeit« auf den Demonstrationen der Coronaleugner, sagt Zentralratspräsident Josef Schuster.

Ähnlich sieht das der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster. »Menschenverachtend und total respektlos« seien die »unverfrorenen Vergleiche mit der Nazi-Zeit« auf den Demonstrationen der Coronaleugner und auch in den Postings der »Querdenker«-Szene im Netz, sagte er am vergangenen Donnerstag in Magdeburg. Diese Narrative und Verschwörungsmythen würden von der rechtsextremen Szene ganz bewusst genutzt.

strafbarkeit Dass die Justiz in Deutschland bei der Bewertung der Strafbarkeit nicht auf einer Linie ist, bedauert Schuster. Er sei »froh« über die Praxis »in einigen Bundesländern«. Justiz und Polizei aber müssten »viel stärker gegen diese Geschichtsklitterung der Demonstranten vorgehen und sie juristisch zur Verantwortung ziehen«.

Eröffnet ist die Debatte längst. Umfragen der Jüdischen Allgemeinen und des Mediendienstes Integration belegen die unterschiedliche Bewertung einer möglichen Strafbarkeit. Der Frankfurter Strafrechtsprofessor Matthias Jahn befürchtet eine ganze Serie von Freisprüchen. »Es wird weitere Entscheidungen geben, die von Coronaleugnern wie eine Monstranz vor sich hergetragen werden.«

In der Justiz dazu immer wieder zitiert wird auch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 (Az: 1 BvR 2083/15), bei der eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Verurteilung wegen Verharmlosung des Holocaust Erfolg hatte, unter Hinweis auf Aspekte der »Meinungsfreiheit«. Streitpunkt damals war Kritik an der »Wehrmachtsausstellung«, in der angeblich falsche Fotos enthalten waren.

Das Bundesverfassungsgericht entschied, eine Verurteilung nach § 130 StGB komme nur bei Äußerungen in Betracht, die geeignet seien, den öffentlichen Frieden zu gefährden. Die Dresdner Rechtsanwältin Kati Lang argumentiert: »Wäre der öffentliche Friede in Deutschland nur gestört, wenn die Mehrheit der Bevölkerung tangiert wäre, würde damit jeglicher Minderheitenschutz – auch jener aus historischer Verantwortung – juristisch ad absurdum geführt.«

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