Fördergeldaffäre

»Evident rechtswidrig«

Der Prüfbericht zu Förderbescheiden des Berliner Senats hat es in sich Foto: imago images/Steinach

Dieser Bericht lässt an Eindeutigkeit nicht zu wünschen übrig. Berlins Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt habe rund 2,62 Millionen Euro an Fördergeldern für die Antisemitismusbekämpfung nicht ordnungsgemäß geprüft und damit auf rechtswidrige Art und Weise vergeben, urteilte der Rechnungshof von Berlin in einer nun publik gemachten Prüfung der Abläufe, die in der Hauptstadt zuletzt für reichlich Diskussionen gesorgt hatten.

Die erst seit elf Monaten amtierende Senatorin Sarah Wedl-Wilson (parteilos) trat deswegen am Freitag kurz nach der Veröffentlichung des Prüfberichts von ihrem Ministeramt zurück. Ihren Staatssekretär Oliver Friederici (CDU) hatte Wedl-Wilson bereits vor einigen Tagen geschasst.

Auf 38 Seiten erläutert der Rechnungshof, warum er zu der Einschätzung gekommen ist, dass Wedl-Wilsons Haus massiv gegen die Landeshaushaltsordnung und andere Prinzipien des Verwaltungshandelns verstoßen habe. Er kommt zu dem Schluss, dass die Bewilligung staatlicher Fördermittel für 13 »Projekte von besonderer politischer Bedeutung« durch die Landesregierung »evident rechtswidrig« gewesen sei, unter anderem, weil Förderanträge ohne inhaltliche und fachliche Prüfung positiv beschieden wurden und es keine erkennbaren Auswahlkriterien seitens der Senatsverwaltung gegeben habe.

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Keines der 13 von Wedl-Wilson mit Fördermitteln bedachten Projekte gegen Antisemitismus sei »bescheidungsreif« gewesen, stellte der Hof fest. Die Senatsverwaltung habe »vorschriftswidrig nicht abschließend geprüft und festgestellt, ob die Förderungen notwendig und angemessen sind, ob mit ihnen ein erheblicher im Landesinteresse liegender Zweck verfolgt wird und ob die gewährten Fördermittel unter Subsidiaritätsgesichtspunkten zuwendungsrechtlich überhaupt erforderlich sind«. Nicht einmal der Zuwendungszweck sei in den Förderbescheiden näher erläutert worden, so die Rechnungsprüfer. Damit werde eine spätere Erfolgskontrolle wesentlich erschwert.

Auch die finanzielle Leistungsfähigkeit der Projektträger, von ihnen eingesetzte Eigenmittel und ihr Gemeinnützigkeitsstatus sei nicht ausreichend untersucht worden, monierte der Rechnungshof. Der Senat habe in einigen Fällen sogar eine Vollfinanzierung ohne Eigenbeteiligung gewährt, was eher unüblich sei. Dafür habe es aber nicht die erforderliche Notwendigkeit gegeben.

Rund zwei Millionen Euro, also drei Viertel der im Haushaltsplan eingestellten Mittel, gingen an sechs Projektträger, die allesamt nicht gemeinnützig seien, obwohl dies eigentlich vorgeschrieben war. Auch das sei nicht in Ordnung gewesen, so der Landesrechnungshof; es verstoße »gegen die Bindungswirkung des Haushaltsplans«, rügten die Prüfer. Die Landeshaushaltsordnung schreibe vor, dass das vom Abgeordnetenhaus gebilligte Budget »Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Verwaltung« ist.

»Transparente, faire und rechtssichere Verfahren«

Rechnungshof-Präsidentin Karin Klingen erklärte: »Zuwendungen sind freiwillige staatliche Leistungen, an deren Erfüllung das Land Berlin ein erhebliches Interesse hat. Sie brauchen transparente, faire und rechtssichere Verfahren. Nur so lässt sich Vertrauen in staatliches Handeln sichern.«

Man erwarte, so die sechs Mitglieder des Rechnungshofs, dass in Zukunft bei der Auswahl von Zuwendungsempfängern geprüft werde, »wie die Auswahl zwischen mehreren potenziell geeigneten Förderinteressenten künftig diskriminierungsfrei gestaltet werden kann«. Zudem müsse Berlin, wie andere Bundesländer auch, klare und verbindliche Richtlinien entwickeln, die unter anderem den Zweck der Förderung, den begünstigten Personenkreise und eine inhaltliche Bewertung der eingereichten Anträge beinhalte, mahnte der Landesrechnungshof an.

Wörtlich heißt es in dem Bericht: »Ziel der zuwendungsrechtlichen Antragsprüfung ist, zu gewährleisten, dass der Einsatz der staatlichen Mittel effizient, wirtschaftlich und sparsam sowie nach den förderpolitischen Vorgaben erfolgt und das erhebliche Landesinteresse an der Zuwendung gewahrt wird.«

Der Senatsverwaltung stehe zwar im Rahmen der Vergabe ein Ermessensspielraum zu. Dieser setze aber voraus, »dass alle formellen und materiellen gesetzlichen Voraussetzungen für die Bewilligung der Zuwendungen vorliegen«, betonten die Prüfer. Vor Erlass von Zuwendungsbescheiden müsse der »entscheidungserhebliche Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt« werden. Im Zweifelsfalle müsse die Verwaltung Erkundigungen bei den Antragstellern oder sonstigen Stellen einholen.

CDU-Parlamentarier übten massiven Druck auf Kultursenatorin aus

Sarah Wedl-Wilson, die im Mai 2025 auf den zurückgetretenen Kultursenator Joe Chialo (CDU) gefolgt war (sie war zuvor selbst Kulturstaatsekretärin gewesen), hatte nach massivem Druck aus der Unionsfraktion im Abgeordnetenhaus die Mittel für die Projekte freigegeben. Zum Teil waren darunter auch erst kurz zuvor ins Leben gerufene Initiativen und Vereine. Die Opposition aus Bündnisgrünen und Linken hatte nach Bekanntwerden der Vorwürfe einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss eingesetzt, der sich seitdem mit den Vorwürfen befasst.

Auf die Versuche führender CDU-Abgeordneter, die Wedl-Wilson zu einer schnellen Bewilligung der Förderbescheide gedrängt hatten, ging der Landesrechnungshof in seinem Bericht nicht ein. Vor zwei Wochen hatte die Plattform »Frag den Staat« Auszüge aus Chats zwischen dem CDU-Abgeordneten Christian Goiny und Wedl-Wilson veröffentlicht. Demnach äußerte die Senatorin die Ansicht, man könne sich über die Landeshaushaltsordnung »hinweg setzen, was wir hiermit tun werden«.

Stettner und Goiny bestreiten, unrechtmäßig gehandelt zu haben.

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