Sachsen

»Als Richter nicht mehr tragbar«

Jens Maier saß von 2017 bis 2021 für die AfD im Bundestag – seine geplante Rückkehr in den Richterdienst hatte Proteste ausgelöst. Foto: IMAGO/Sven Ellger

Der als rechtsextrem eingestufte frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier aus Sachsen soll nicht mehr als Richter arbeiten dürfen und in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden. Das Leipziger Dienstgericht für Richter erklärte einen entsprechenden Antrag des sächsischen Justizministeriums am Donnerstag für zulässig. Maier sei als Richter nicht mehr tragbar, sagte der Vorsitzende Richter Hanns-Christian John zur Begründung.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Anwalt des 60-Jährigen stellte eine Revision vor dem Dienstgericht des Bundes in Aussicht.

ruhestand Das Haus von Justizministerin Katja Meier hatte die Versetzung in den Ruhestand beantragt. Wer durch staatliche Behörden als Rechtsextremist angesehen werde, könne kein glaubwürdiger Repräsentant der Justiz mehr sein, argumentierte die Grünen-Politikerin. Maier wird seit 2020 vom Verfassungsschutz in Sachsen als Rechtsextremist eingestuft, klagt dagegen allerdings vor dem Verwaltungsgericht Dresden. Er hatte sein Mandat bei der Bundestagswahl 2021 verloren und wollte danach in den Richterdienst zurückkehren.

In der mündlichen Verhandlung am Donnerstag ging das Gericht alle Äußerungen Maiers einzeln durch, die das Justizministerium zusammengetragen hatte. Dazu zählten Tweets auf seinem Account oder auch Wahlkampfreden. Auch eine Kranzniederlegung zum Gedenken an die Bombardierung Dresdens im Zweiten Weltkrieg wurde aufgeführt.

Externer Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Artikel anreichert. Wir benötigen Ihre Zustimmung, bevor Sie Inhalte von Sozialen Netzwerken ansehen und mit diesen interagieren können.

Mit dem Betätigen der Schaltfläche erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihnen Inhalte aus Sozialen Netzwerken angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittanbieter übermittelt werden. Dazu ist ggf. die Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät nötig. Mehr Informationen finden Sie hier.

Zitiert wurde unter anderem ein Tweet, in dem der Sohn von Boris Becker rassistisch beleidigt worden war. Die in diesem und anderen Tweets verwendeten Begriffe seien abwertend und rassistisch, sagte Richter John in seiner Urteilsverkündung. Aus all den Äußerungen ergebe sich, dass Maier «eine nicht für das Richteramt geeignete Person» sei. Es komme für das Gericht auch nicht darauf an, ob es sich um Ironie oder Satire handeln könne, wie Maiers Anwalt Jochen Lober teils argumentiert hatte.

rechtspflege In Gerichtsverfahren könnten die Parteien nicht mehr darauf vertrauen, dass Maier verfassungstreu, unparteiisch und ohne Ansehen der Person urteile, sagte John. Die Richter folgten damit weitgehend der Argumentation des sächsischen Justizministeriums, das sich auf Paragraf 31 des Richtergesetzes berufen hatte. Danach kann ein Richter auch in den Ruhestand versetzt werden, «wenn Tatsachen außerhalb seiner richterlichen Tätigkeit eine Maßnahme dieser Art zwingend gebieten, um eine schwere Beeinträchtigung der Rechtspflege abzuwenden».

Der Verteidiger Lober hatte im Prozess von einer «Ansammlung von Phrasen, Unterstellungen, letztlich Erfindungen» gesprochen. Das Ministerium habe zudem in «ehrabschneidender Weise» nicht zutreffende Behauptungen über Maier aufgestellt. Es lese Dinge in die Äußerungen, die dort nicht stünden. Nach dem Urteil sagte Lober: «Nach dem Urteil ist vor dem Urteil.» Er werde sich noch mit seinem Mandanten besprechen, «aber Sie können davon ausgehen, dass wir dagegen vorgehen werden». Sachsens Justizministerin Meier sprach dagegen von einem bundesweit richtungsweisenden Urteil.

Parallel zur Verhandlung vor dem Dienstgericht läuft am Landgericht Dresden ein Disziplinarverfahren gegen den Ex-Abgeordneten. Dabei könnte es auch um die Frage gehen, ob Maier seine Dienstbezüge verliert. Allerdings könnte sich auch dieses Verfahren über mehrere Instanzen ziehen.

«juristisches neuland» Generell sind Verfahren gegen Richter extrem selten. Ministerin Meier sprach Anfang des Jahres von einem «absoluten juristischen Neuland».

Umso aufmerksamer dürfte das Ministerium vor einigen Wochen einen ähnlichen Fall in Berlin verfolgt haben. Dort entschied ein Dienstgericht, dass die Richterin und frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann nicht in den Ruhestand versetzt wird. Die Reden im Bundestag seien laut Grundgesetz geschützt und dürften zu keinen dienstlichen Sanktionen führen, hieß es zur Begründung. dpa

USA

Amerikas nächster Präsident?

Rahm Emanuel gilt als Hoffnungsträger der Demokraten und steht für einen Kurs der Mitte – sowohl in innenpolitischen Fragen als auch im Verhältnis zu Israel. Eine Annäherung

von Joshua Schultheis  20.08.2026

München

Knobloch in Zeiten von Judenhass: »Ich habe mich getäuscht«

Die ehemalige Präsidentin des Zentralrats der Juden spricht offen über ihre Enttäuschung: Warum die Reaktion auf das Hamas-Massaker ihr nicht genügt und der Judenhass sie tief erschüttert

 20.08.2026

Florida

Nach antisemitischen Angriffen: »Hebräischer Hammer« gewinnt Vorwahl

Der jüdische Abgeordnete Randy Fine, ein republikanischer Israel-Unterstützer, setzt sich gegen den Antisemiten Dan Bilzerian durch

 20.08.2026

Berlin

Medienbericht: Andreas Franck will nicht Antisemitismusbeauftragter werden

Das Bundesinnenministerium wollte die Absage Francks auf Anfrage weder bestätigen noch dementieren

 20.08.2026

Mar del Plata

Argentinien entlässt Bundesrichter wegen antisemitischer Äußerungen

Der Justizrat sieht einen schweren Verstoß gegen die für Richter geltenden Anforderungen an Anstand und Unparteilichkeit

 20.08.2026

München

Brandanschlag auf jüdisches Gemeindezentrum: Hinweise auf deutschen Täter verdichten sich

56 Jahre nach dem tödlichen Anschlag in der Reichenbachstraße 27 legen die Ermittler einen neuen Erkenntnisstand vor

 20.08.2026

Berlin

Umfrage: Mehrheit lehnt AfD-geführte Regierung im Osten ab

Die zumindest in Teilen rechtsextremistische Partei kann bei den Landtagswahlen im Osten mit hohen Stimmanteilen rechnen. Die Möglichkeit, dass sie im Anschluss einen Ministerpräsidenten stellen könnte, stößt überwiegend auf Ablehnung

 20.08.2026

Washington D.C./Teheran

Trump droht Iran mit »Wirtschaftskrieg«

Ob auf militärischer oder diplomatischer Ebene: Sichtbare Erfolge seines Kriegs gegen den Iran bleibt der amerikanische Präsident schuldig. Nun verschärft er die Rhetorik. Iranische Medien zeigen sich unbeeindruckt

 20.08.2026

Medien

Protokollant des täglichen Irrsinns

Der Publizist Henryk M. Broder wird heute 80 Jahre alt. Eine persönliche Würdigung

von Reinhard Mohr  20.08.2026