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Nein, ein Davidstern ist keine Provokation

Annabelle Ganapol-Vučelić ist Mitglied des Jüdischen Juristenverbands in Deutschland. Foto: privat

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Nein, ein Davidstern ist keine Provokation

Im Amtsgericht Flensburg wurde einer Frau der Zutritt zum Saal nur unter der Bedingung gewährt, dass sie ihre Kette mit einem jüdischen Symbol ablegt. Das ist keine Auslegungsfrage, sondern ein Justizskandal

von Annabelle Ganapol-Vučelić  09.06.2026 14:55 Uhr

Was sich vergangene Woche am Amtsgericht Flensburg abspielte, ist kein bloßes Missverständnis, keiner »Unklarheit« geschuldet und weder eine Auslegungsfrage noch Ansichtssache. Was es ist: ein Justizskandal. Eine Jüdin, die sich mit einem kleinen Symbol als solche zu erkennen gibt, darf den Gerichtssaal nicht betreten. Nicht, solange sie eine Kette trägt, an der ein Davidstern hängt.

Der »Vorfall« wäre für sich genommen schon ein Justizskandal. Die traurige Ironie ist aber: Sie war dort, weil ein Antisemit als das, was er ist, vor Gericht stand. Vergangenen Spätsommer hatte er in seinem Laden einen Zettel aufgehängt, auf dem »Juden haben hier Hausverbot!« stand.
Es gibt Dinge, die kann man sich nicht ausdenken. Und dann passieren sie doch, an einem deutschen Gericht.

Wer ist ein Sicherheitsrisiko? Die Juden in Deutschland?

Juristisch ist die Sache einfach: Sicherheit und Ordnung im Gerichtssaal werden durch störendes Verhalten oder durch Gegenstände gefährdet, die als Mittel demonstrativer Einflussnahme oder Störung eingesetzt werden können. Eine Davidsternkette? Man muss keine Juristin sein, um zu wissen, dass das absurd ist.

Eine Davidsternkette ist weder Aufruf noch Provokation noch Störhandlung. Sie ist kein Instrument der Agitation, sondern Ausdruck von Persönlichkeit, Religionsfreiheit und Würde. Wer ist ein Sicherheitsrisiko? Die Juden in Deutschland? In einem deutschen Gerichtsgebäude erfolgt die Aufforderung, sich unsichtbar zu machen. Als jüdisch erkennbar zu sein, ist schon eine Provokation.

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Ob das Tragen einer Davidsternkette uns oder unsere Kinder gefährdet, fragen wir uns jeden Tag. Darüber, dass uns deswegen der Zugang zu einem Gerichtssaal verwehrt werden würde, hatten wir bislang nicht nachgedacht. Eine weitere traurige Ironie liegt darin, dass nun Klarstellungsbedarf besteht: Nein, jüdische Symbole im Gerichtssaal sind nicht als Störung von Sicherheit und Ordnung zu behandeln. Das wussten wir eigentlich schon vorher.

Die Autorin ist Mitglied des Jüdischen Juristenverbands in Deutschland.

Hinweis: Nach Erscheinen dieses Textes hat das Landgericht Flensburg nach einer internen Aufarbeitung weitere Details zu dem Vorfall veröffentlicht. Demnach sei auch eine Person mit einem Kreuz dazu aufgefordert worden, ihre Kette vor Betreten des Gerichtssaals abzulegen. Das Gericht spricht von einer fehlenden »klaren Differenzierung zwischen ihrer Art nach zulässigen und unzulässigen Symbolen« und kündigt an, richterliche Anordnungen künftig eindeutiger zu fassen.

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