Washington

Supreme Court entscheidet über NS-Raubkunst

Der Oberste Gerichtshof will bis Mitte kommenden Jahres über die Zulässigkeit zweier Klagen gegen Deutschland entscheiden. Foto: Michael Thaidigsmann

Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten hat am Montag zwei seit langem umstrittene Fälle zum Umgang mit NS-Raubkunst und anderem Eigentum verhandelt, das Juden während des Dritten Reichs von den Nationalsozialisten gestohlen wurde.

Im Mittelpunkt steht die Frage, ob amerikanische Gerichte überhaupt zuständig sind, solche Fragen zu entscheiden. Nun hielten die neun Richter am Supreme Court eine mündliche Verhandlung per Internetschalte ab. Dabei wurden zwei ähnlich gelagerte Fälle gleichzeitig verhandelt.

ENTSCHÄDIGUNG Einer betrifft eine Gruppe von 14 Holocaust-Überlebenden aus Ungarn, von denen einige jetzt US-Bürger sind. Die Kläger fordern von der staatlichen ungarischen Eisenbahngesellschaft eine Entschädigung für Eigentum, das ihnen und ihren Familien bei der Deportation in die NS-Todeslager abgenommen wurde.

Externer Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Artikel anreichert. Wir benötigen Ihre Zustimmung, bevor Sie Inhalte von Sozialen Netzwerken ansehen und mit diesen interagieren können.

Mit dem Betätigen der Schaltfläche erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihnen Inhalte aus Sozialen Netzwerken angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittanbieter übermittelt werden. Dazu ist ggf. die Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät nötig. Mehr Informationen finden Sie hier.

Der andere Fall ist der des Welfenschatzes, aktuell im Besitz der öffentlichen Stiftung Preußischer Kulturbesitz. Etwa die Hälfte der auf rund 200 Millionen Euro geschätzten Sammlung von mittelalterlichen Kruzifixen und Altären wurde 1935 vom Staat Preußen zu einem relativ geringen Kaufpreis erworben.

Die Erben der jüdischen Kunsthändler verlangen nun vor dem Bundesgericht in Washington DC die Anerkennung, dass der Verkauf ihren Vorfahren im Rahmen der Judenverfolgung aufgezwungen wurde und der Welfenschatz deshalb als Raubkunst zu gelten habe. Deutschland bestreitet das und argumentiert, dass der niedrigere Verkaufspreis der Kunstwerke eine Folge der durch die Weltwirtschaftskrise ausgelösten Deflation war.

GESETZ In beiden Fällen werden die Grenzen der Zuständigkeit von US-Gerichten bei der Behandlung von Klagen getestet, die sich gegen ausländische Regierungen richten. Im Allgemeinen gilt bei Staaten eine Immunität gegen Klagen, doch seit  1976 gilt in den USA der Foreign Sovereign Immunities Act (FISA), nachdem die Immunität nicht gilt, wenn Eigentum »unter Verletzung des Völkerrechts« entwendet wurde.

Das höchste US-Gericht will bis Mitte 2021 ein Urteil fällen.

In mündlichen Anhörungen, die wegen der Pandemie am Telefon stattfanden, argumentierten die Vertreter der deutschen und ungarischen Regierungen, dass die Zuständigkeit der US-Gerichte negiert werden müsse, weil in den vorliegenden Fällen der Schutz durch den FISA nicht gegeben sei. Sie warnten auch davor, dass der Oberste Gerichtshof die Beziehungen der USA zu den Verbündeten aufs Spiel setzen und mögliche Vergeltungsmaßnahmen provozieren könnte.

AUSNAHME Auch die Trump-Regierung machte sich in ihrem Plädoyer diese Position zu eigen. Generalstaatsanwalt Jeffrey Wall argumentierte vor dem Gericht, dass der Diebstahl von jüdischem Eigentum durch die Nazis »inländische Einkünfte« einer Regierung aus dem Eigentum ihrer eigenen Bürger betreffe und daher nicht unter die völkerrechtliche Ausnahme falle, die sich auf ausländische Staatsangehörige beziehe.

Der Rechtsvertreter der Kläger im Welfenschatz-Verfahren, Nicholas O’Donnell, argumentierte dagegen, dass der US-Kongress ausdrücklich den Kunstraub der Nationalsozialisten als Teil des Völkermords an den Juden bezeichnet habe. Deswegen betreffe die Klage eindeutig das »Recht auf Eigentum«, wie es im FISA definiert sei.

In der Anhörung ließen mehrere Richter durchblicken, dass sie sich nicht wohl dabei fühlen könnten, die Zuständigkeit von US-Gerichten in den beiden vorliegenden Fällen zu verneinen. Das höchste US-Gericht will bis Mitte 2021 ein Urteil fällen. mth

München

Urys »Interieur mit Kindern« werden restituiert

Ein Bild mit einer spannenden Geschichte kehrt nun aus Bayern in den Schoß der rechtmäßigen Erben zurück. Vorausgegangen ist eine umfangreiche Provenienzforschung zur Herkunft des Gemäldes

von Barbara Just  30.03.2026

Programm

Führung, Erinnerung und Vorträge: Termine und TV-Tipps

Termine und Tipps für den Zeitraum vom 2. April bis zum 16. April

 30.03.2026

Quedlinburg

Feininger-Museum mit Jubiläumsausstellung zur »Blauen Vier«

Quedlinburg bietet mehr als Stiftskirche und Fachwerk: Am Montag wird im Museum Lyonel Feininger eine Sonderausstellung mit Werken der Künstlergruppe »Die Blaue Vier« um Paul Klee und Wassily Kandinsky eröffnet

 30.03.2026

Kolumne

Der Mandelbaum und die »hot mitzvah«

Fernsehen statt Fernreise oder Warten auf ein Ende des Krieges

von Sophie Albers Ben Chamo  29.03.2026

Aufgegabelt

Israelischer Salat mit Silan-Dressing

Vor dem großen Schlemmen an Pessach gibt es noch etwas Leichtes: Israelischer Salat mit Silan-Dressing. Unser Rezept der Woche

von Katrin Richter  29.03.2026

Giora Feidman

Ton der Seele

Der Klarinettist feierte seinen 90. Geburtstag in der Berliner Philharmonie – eine Doku auf ARTE würdigt sein Lebenswerk

von Maria Ossowski  27.03.2026

TV-Tipp

Arte-Doku über die Komponistin Meredith Monk

Arte zeigt einen Dokumentarfilm über die 1942 geborene New Yorker Komponistin, Choreografin und Regisseurin Meredith Monk. Mit ihren stilisiert naiven Bühnen- und Klangwelten hat sie ein besonderes Werk geschaffen

von Michael Kienzl  27.03.2026

Glosse

Der Rest der Welt

»Sowohlalsauch« oder Wenn das Lieblingscafé schließt

von Katrin Richter  27.03.2026

Schloßbergmuseum

Chemnitz zeigt Fotoausstellung über Mikwen

Ein Fotograf hat die Atmosphäre dieser meist unterirdisch gelegenen jüdischen Orte eingefangen

 26.03.2026