Seit Mittwoch muss sich der 17-jährige mutmaßliche Täter, der am 2. März 2024 in Zürich einen orthodoxen Juden mit einem Messer lebensgefährlich verletzt hat, vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten. Dem Minderjährigen wird ein antisemitisch motivierter Messerangriffs vorgeworfen. Zudem soll er versucht haben, weitere Menschen anzugreifen. Die Jugendanwaltschaft wirft dem ihm deshalb mehrfachen versuchten Mord vor und fordert einen Freiheitsentzug von einem Jahr.
Am ersten Gerichtstag arbeitete sich der Richter akribisch genau durch den Fall. Dabei wollte er unter anderem erfahren, weshalb sich der Jugendliche mit der Terrororganisation »Islamischer Staat« identifizierte, wie er den Angriff geplant hatte und welche Gedanken er heute im Hinblick auf das Opfer hat. Der mittlerweile 17-Jährige verweigerte jedoch zu sämtlichen Fragen die Aussage und antwortete jeweils lediglich: »Keine Aussage«. Da der Beschuldigte schwieg, griff der Richter auf frühere Aussagen aus den Akten zurück. Demnach wollte der Jugendliche nach der Tat von der Polizei getötet werden, um als Attentäter zu sterben und ins Paradies zu gelangen.
Laut Anklage hatte sich der Jugendliche nach den Hamas-Massakern vom 7. Oktober 2023 radikalisiert. Im Januar 2024 informierte er sich demnach im Internet über den IS und den Bau von Bomben. Schließlich kaufte er ein Messer, begab sich zu einer Synagoge in Zürich und startete vor der Tat einen Livestream, der zwar kein Bild, aber den Ton des Angriffs aufzeichnete.
Der Richter verlas Auszüge dieser Tonaufnahmen. Darauf ist zu hören, wie er nach seiner Festnahme Angehörige des Opfers bedrohte und IS-Parolen rief. Der Jugendliche soll sich selbst als Kämpfer des sogenannten Islamischen Staats bezeichnet und angekündigt haben, eine Synagoge anzugreifen sowie möglichst viele jüdische Menschen zu töten.
Als er am 2. März in Zürich-Wiedikon das Opfer, ein religiöser jüdischer Mann, von hinten überfallen und es mit einem Messer niedergestochen hatte, überlebte dieses die Attacke nur knapp. Der 50-jährige Familienvater, der vor einem Hauseingang stand, erlitt lebensbedrohliche Verletzungen und musste über längere Zeit hospitalisiert werden.
Dem schweizerisch-tunesischen Doppelbürger droht wegen mehrfachen versuchten Mordes und weiterer Straftaten ein Jahr Freiheitsentzug – das höchstmögliche Strafmaß für einen zur Tatzeit 15-Jährigen. Die Verteidigung fordert einen Freispruch vom Vorwurf des mehrfachen versuchten Mordes und beantragt stattdessen eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, weil sie die Tat als versuchte vorsätzliche Tötung beurteilt. Sie verlangt Schutzmaßnahmen mit individueller Betreuung sowie eine ambulante Behandlung. Das Urteil wird am 7. Juli eröffnet.