Am 29. August 1897 eröffnete Theodor Herzl in Basel den Ersten Zionistenkongress. Am 29. August 2026 soll wenige Schritte davon entfernt eine Demonstration unter dem Titel »Free Palestine – Death to Zionism« stattfinden, beworben mit dem roten Dreieck, mit dem die Hamas in ihren Videos Ziele markiert, bevor sie beschossen werden. Die Kantonspolizei hält die Kundgebung wegen expliziter Gewaltaufrufe für nicht bewilligungsfähig, bei der Staatsanwaltschaft ist Strafanzeige eingegangen.
Wer das für einen einmaligen Vorgang hält, erinnere sich an Zürich. Im Januar 2024 bewilligte die Stadt eine Anti-Israel-Kundgebung ausgerechnet am 27. Januar, dem internationalen Holocaust-Gedenktag. Auf dem Flyer stand, in arabischer Schrift und damit für die meisten unlesbar »From the river to the sea«. Die Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus GRA, deren Präsident ich bin, reichte Anzeige ein. Die Stadt ließ wissen, man sei sich der Brisanz des Datums nicht bewusst gewesen; im Übrigen seien die juristischen Hürden für ein Verbot hoch.
Das Datum ist die Botschaft
Zwischen Zürich 2024 und Basel 2026 liegt eine besorgniserregende Entwicklung einer Radikalisierung. Damals war das Datum ein Versehen der Behörde, die Parole eine kaschierte Provokation. Heute ist das Datum die Botschaft, und getarnt wird nichts mehr. Ausgezahlt hat sich das bereits medial, bevor am Samstag der erste Demonstrant den Platz betritt. Die Mobilisierungskraft der radikalen propalästinensischen Szene ist erschöpft. Wer niemanden mehr mobilisiert, radikalisiert die Botschaft. Geblieben ist ein anonymes Kollektiv mit Flyer und Datum – belohnt wird es mit der ungeteilten Aufmerksamkeit des ganzen Landes.
Wer niemanden mehr mobilisiert, radikalisiert die Botschaft.
Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) möchte sich hierzu nicht äußern; die Lage sei zu komplex, ließ sie auf Anfrage verlauten. Eine Kommission ohne Entscheidungskompetenz besitzt aber nichts außer ihrer Stimme. Diese muss sie im Fall eines eindeutigen Aufrufs zu Diskriminierung und Gewalt erheben. Verweigert sie dies, verweigert sie ihren Auftrag.
Die Zürcher Auskunft, ein Datum begründe kein Verbot, ist juristisch korrekt. Und die Schweiz zieht die Grenze der Versammlungsfreiheit ohnehin nur auf dem Papier: Unbewilligte Kundgebungen finden seit Jahren mit einer Regelmäßigkeit statt, die das Verfahren zur Formsache macht. Beide Antworten, von EKR und Behörde, weisen dasselbe Muster auf: Sie beantworten die Frage nach dem Erlaubten und lassen die Frage nach dem Richtigen unberührt.
Minderheiten absorbieren den Aufprall
Das eigentliche Problem wird ohnehin nicht die Menschentraube auf dem Basler Theaterplatz sein, sondern die Wandlung ihres Vokabulars. Formeln, die 2024 noch auf Arabisch getarnt werden mussten, stehen 2026 unverstellt auf dem Plakat und gelten kurz darauf an Hochschulen als Position, in Kulturinstitutionen als Haltung, in Redaktionen als zulässige Zuspitzung. Der Rand liefert das Material, abgeschliffen kommt es in der Mitte an. Genau in der Verhinderung dessen läge die Aufgabe der Kommission.
Minderheiten wirken in dieser Konstellation als Stoßdämpfer der Demokratie. An ihnen wird erprobt, was sagbar ist; sie absorbieren den Aufprall. Spätestens sobald die Stoßdämpfer fehlen, kommt es zur gefährlichen Kollision. Minderheiten zu schützen ist im Interesse von uns allen. Das bedingt kein Verbot von Meinungsäußerungen, von Todesdrohungen aber schon.
Als die GRA im Januar 2024 in Zürich Anzeige einreichte, hielt ich das für einen Einzelfall am Rande. Heute weiß ich es besser, und deshalb sage ich es hier sehr deutlich: Wer den Tod einer Bewegung fordert, meint in letzter Konsequenz die Menschen, die sie repräsentieren. Das festzuhalten ist nicht komplex. Es kostet einen Satz, und wir werden ihn so lange sagen, bis er in Politik und Gesellschaft angekommen ist.
Zsolt Balkanyi-Guery ist Historiker und Präsident der Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus (GRA).