Im US-Prozess um die Social-Media-Sucht von Kindern hat der Facebook-Mutterkonzern Meta einer Zahlung von insgesamt knapp 16,7 Milliarden Dollar zugestimmt. Darauf einigte man sich mit den klagenden US-Bundesstaaten, wie aus einem entsprechenden Gerichtsdokument hervorgeht. Durch die Einigung hätten die Parteien vereinbart, die Klage ohne weitere gerichtliche Auseinandersetzung beizulegen. Mit der sofortigen Unterzeichnung des Vergleichs wendete Meta auch ab, dass Facebook-Gründer und -Chef Mark Zuckerberg vor Gericht aussagen musste.
Das historische Verfahren zwischen Meta und fast allen US-Bundesstaaten gilt rechtlich nur für die USA, was europäische Bürger- und Kinderrechtsorganisationen bereits kritisieren. Allerdings könnte der Vergleich eine globale Kettenreaktion auslösen, die auch Auswirkungen auf die Social-Media-Nutzung in Europa haben könnte.
Die EU hat Meta im Juli 2026 beschuldigt, mit »süchtig machenden Design« wie unendliches Scrollen und Autoplay gegen den europäischen Digital Services Act (DSA) zu verstoßen und mit einer heftigen Strafe gedroht. Es gebe nun intensive Verhandlungen mit Meta, um für Kinder und Jugendliche in der EU »mindestens ebenso starke Schutzmaßnahmen« durchzusetzen, berichtet unter anderem der »Guardian«.
Kinder abhängig gemacht
Mehrere US-Bundesstaaten hatten Meta vorgeworfen, Kinder bewusst zu einer ausufernden Nutzung von Facebook und Instagram verleitet und deren Daten »geerntet« zu haben. Zugleich habe das Tech-Imperium Risiken vor Eltern und der Öffentlichkeit verborgen. Der Konzern weist alle Vorwürfe zurück.
»Jahrelang hat Meta die Öffentlichkeit absichtlich über die süchtig machenden und schädlichen Designmerkmale getäuscht, die die psychische Gesundheit junger Menschen massiv beeinträchtigt haben«, hieß es in einer Pressemitteilung der Generalstaatsanwalt des Bundesstaates Virginia, Jay Jones.
Im Nachgang des Vergleichs hat Meta neue Einschränkungen angekündigt, die Kinder und Jugendliche von nun an besser schützen und Eltern eine stärkere Kontrolle ermöglichen sollen. Vorbehaltlich einer gerichtlichen Genehmigung sollen diese zehn Jahre lang automatisch für Minderjährige gelten, die Instagram und Facebook nutzen.
Ein tägliches Zeitlimit, eine Sperre ab Mitternacht und regelmäßige Erinnerungen.
Unter anderem ist ein tägliches Zeitlimit von zwei Stunden vorgesehen, dass Kinder und Jugendliche nur mit Zustimmung ihrer Eltern deaktivieren können. Die Begrenzung gelte kumulativ für Facebook und Instagram. Zwischen Mitternacht und sechs Uhr morgen sollen die Apps zudem über einen Nachtmodus gesperrt werden, sodass Nutzer keine Beiträge veröffentlichen noch Inhalte sehen können. Auch sollen regelmäßige Erinnerungen minderjährige Nutzer zu einem »bewussteren Umgang« auf den Plattformen anregen.
Mit Blick auf die verheerenden Wirkungen »falscher Schönheitsideale« kündigte Meta an, Filter für »Schönheitsoperationen und extremes Make-up« zu deaktivieren. Auch die in Kritik stehende Funktion von sogenannten Likes und Reaktionen auf Beiträge soll standardmäßig ausgeblendet werden. Jugendliche sollen weder bei ihren eigenen noch bei Beiträgen anderer Nutzer sehen können, wie stark auf Inhalte reagiert wurde.
Meta gab vor einigen Monaten in einem Gerichtsdokument an, die von den Bundesstaaten geforderten Strafen könnten sich auf 1,4 Billionen Dollar (aktuell 1,2 Billionen Euro) summieren und damit die Existenz des Unternehmens bedrohen, dessen Gesamtwert aktuell bei rund 1,25 Billionen Euro liegt. Anwälte der Klägerseite waren auf einen deutlich geringeren Betrag von etwa 200 Milliarden Dollar gekommen.
Serie von Rückschlägen für Meta
Meta hatte zuletzt mehrere Niederlagen vor US-Gerichten erfahren müssen. So soll der Konzern nach einem Urteil im Bundesstaat New Mexico mehr als eine halbe Milliarde Dollar an Hilfsinstitutionen für Kinder zahlen, die durch Nutzung sozialer Medien Schaden genommen haben. Zudem müssen dort zusätzliche Einschränkungen für Nutzer im Alter unter 18 Jahren eingeführt werden: Unter anderem sollen sie bei Facebook und Instagram maximal 90 Stunden pro Monat verbringen können. Meta will in Berufung gehen.
Im März verloren Meta und die Google-Videoplattform YouTube einen potenziell wegweisenden Prozess zum Suchtpotenzial von Onlinediensten. Geschworene in Los Angeles kamen zu dem Schluss, dass die Plattformen fahrlässig handelten und Nutzer ungenügend über Risiken informierten. Auch dieses Urteil wollen die Unternehmen kippen. dpa/sal