Ein neues israelisches Gesetz, das für bestimmte palästinensische Terroristen im Westjordanland die Todesstrafe vorsieht, ist in der Nacht zum Sonntag offiziell in Kraft getreten. Möglich wurde dies durch die Unterzeichnung einer entsprechenden Militärverordnung durch den Kommandeur des israelischen Zentralkommandos, Generalmajor Avi Bluth. Israelische Medien berichteten.
Die Regelung betrifft Verfahren vor israelischen Militärgerichten gegen Palästinenser, die Israelis bei Terroranschlägen ermorden. Nach der neuen Vorschrift sollen Gerichte in solchen Fällen grundsätzlich nur noch die Todesstrafe verhängen können. Eine lebenslange Haftstrafe bleibt lediglich möglich, wenn Richter besondere Umstände feststellen. Das Gesetz soll eine abschreckende Wirkung haben.
Verteidigungsminister Israel Katz und Sicherheitsminister Itamar Ben-Gvir begrüßten das Inkrafttreten des Gesetzes. In einer gemeinsamen Erklärung hieß es: »Dies ist ein klarer und scharfer Politikwechsel nach dem Massaker vom 7. Oktober [2023]: Ein Terrorist, der Juden ermordet, kann sich nicht länger auf [Gefangenenaustausch-]Abkommen, [gute Haft-]Bedingungen oder die Hoffnung auf eine zukünftige Freilassung verlassen.«
»Versprochen und geliefert«
Weiter erklärten die beiden Minister: »Wer sich für mörderischen Terrorismus gegen Juden entscheidet, muss wissen, dass der Staat Israel ihn bis zum Ende vor Gericht bringen wird.«
Katz sagte zusätzlich: »Terroristen, die Juden ermorden, werden nicht unter angenehmen Bedingungen im Gefängnis sitzen, nicht auf Abkommen warten und nicht von einer Freilassung träumen – sie werden den höchsten Preis zahlen.«
Ben-Gvir sprach von der Umsetzung eines zentralen Wahlversprechens seiner Partei Otzma Yehudit. »Wir haben versprochen und geliefert«, erklärte er. Zugleich betonte er: »Wir kapitulieren nicht vor mörderischem Terrorismus und nehmen ihn nicht hin – wir besiegen ihn.«
Japan und USA
Damit gehört Israel zusammen mit den USA und Japan zu einer Reihe von demokratischen Staaten, die die Todesstrafe umsetzen. Bisher war Adolf Eichmann, der Organisator des Holocaust, die einzige Person gewesen, die Israel hingerichtet hatte. Kritik an dem neuen Todesstrafegesetz gab es von links und aus der jüdischen Diaspora sowie von Regierungen aus der Europäischen Union.
Das Gesetz war bereits Ende März von der Knesset verabschiedet worden. Kritiker verweisen darauf, dass das Gesetz ausdrücklich nicht für israelische Staatsbürger oder Einwohner Israels gilt. Außerdem betrifft es ausschließlich Verfahren vor Militärgerichten, vor denen in der Regel Palästinenser angeklagt werden, während Israelis vor zivile Gerichte kommen.
Eine diskriminierende Ungleichbehandlung gehört zu den Kritikpunkten. Zudem wird darauf hingewiesen, dass eine Todesstrafe nur dann verhängt werden kann, wenn dem Täter unter anderem nachgewiesen wird, mit dem Ziel gehandelt zu haben, »die Existenz des Staates Israel oder die Autorität des Militärkommandeurs in dem Gebiet zu negieren«. Beobachter gehen davon aus, dass dieser Nachweis in vielen Fällen schwierig sein könnte.
Mehrere Organisationen haben inzwischen beim Obersten Gericht Israels Beschwerde gegen das Gesetz eingelegt. Das Gericht forderte den Staat auf, bis zum 24. Mai Stellung zu beziehen. im