Knesset-Beschluss

Reaktionen auf das Gesetz zur Todesstrafe

Foto: picture alliance / ZUMAPRESS.com

Die israelische Gesellschaft reagiert gespalten auf die Entscheidung der Knesset, die Todesstrafe für palästinensische Terroristen einzuführen, die Israelis ermorden. Nach dem Votum von 62 zu 48 Stimmen für das Gesetz haben Befürworter ihren Sieg gefeiert, während Oppositionsparteien, Menschenrechtsorganisationen und internationale Partner das Vorhaben scharf kritisieren.

Der Nationale Sicherheitsminister Itamar Ben Gvir, ein rechter Politiker und erklärter Verfechter des Gesetzes, sprach von einem »Tag der Gerechtigkeit für die Opfer und ein Signal der Abschreckung für unsere Feinde. Wer Terrorismus wählt, wählt den Tod.« Er selbst trug während der Abstimmung eine Anstecknadel in Form eines goldenen Strickes, ein Symbol der Kampagne für die Todesstrafe.

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Auch die Initiatorin des Gesetzentwurfs, Otzma Yehudit-Abgeordnete Limor Son Har-Melech, betonte die moralische Dimension des Gesetzes: »Dies ist ein Tag, an dem der Staat Israel das Leben wählt.« Son Har-Melech, deren Ehemann 2003 bei einem Terroranschlag ums Leben kam, bedankte sich unter Tränen bei Premierminister Benjamin Netanjahu für dessen Unterstützung.

Diese kam auch von Teilen der rechten Opposition, darunter Yisrael Beytenu, und von ultraorthodoxen Fraktionen wie Degel HaTorah. Selbst einige zuvor kritische Parteien änderten ihre Haltung in letzter Minute, nachdem Netanjahu und andere führende Koalitionspolitiker zugesagt hatten, dem Gesetz persönlich zuzustimmen.

Kritik aus Politik und Zivilgesellschaft

Oppositionspolitiker warnten jedoch vor den Folgen: »Dieser Gesetzentwurf versetzt Israel in Bezug auf die Todesstrafe in die extremste Position in der demokratischen Welt«, sagte der Abgeordnete Gilad Kariv. Mehrere Oppositionsparteien, darunter Yesh Atid, Hadash–Ta’al und die linke Demokraten-Partei, kündigten an, das Gesetz vor dem Obersten Gerichtshof anzufechten.

Menschenrechtsorganisationen wie die Association for Civil Rights in Israel (ACRI) kritisierten das Gesetz als »verfassungswidrig und diskriminierend«. Es sei ohne rechtliche Befugnis für die palästinensische Bevölkerung im Westjordanland erlassen worden. Die Organisation Rabbis for Human Rights ergänzte: »Eine Politik der Todesstrafe widerspricht dem Geist des Judentums und dem Prinzip der Heiligkeit des Lebens. Sie ignoriert die Warnungen ranghoher Sicherheitsbeamter, wonach das Gesetz Gewalt anfachen statt abschrecken könnte.«

Sicherheitsbeamte der Armee und Geheimdienste hatten bereits im Vorfeld auf die Risiken hingewiesen, darunter mögliche Verstöße gegen internationales Recht und Haftbefehle gegen israelische Soldaten.

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Die Palästinensische Autonomiebehörde, die Terroristen und deren Familien »Märtyrer-Renten« bezahlt, verurteilte das Gesetz als »gefährliche Eskalation«. Hamas und Islamischer Dschihad, die Israel seit vielen Jahren mit Terrorwellen und Kriegen überziehen, riefen zu Vergeltungsaktionen gegen Israel auf.

Bereits vor der Abstimmung hatten die Außenminister Deutschlands, Frankreichs, Italiens und Großbritanniens an Israel appelliert, den Gesetzentwurf zurückzuziehen: »Wir sind besonders besorgt über den de facto diskriminierenden Charakter des Gesetzentwurfs. Die Verabschiedung (...) würde das Risiko bergen, Israels Bekenntnis zu demokratischen Prinzipien zu untergraben.« Auch die Europäische Union kritisierte die Todesstrafe als unmenschlich sowie Verletzung des Rechts auf Leben.

Die Bundesregierung kommentierte das Knesset-Votum auch separat. Sie sieht die Verabschiedung mit »großer Sorge«. Die Ablehnung der Todesstrafe sei ein grundsätzliches Merkmal der deutschen Politik, teilte Regierungssprecher Stefan Kornelius in Berlin mit. Zusätzlich sei die Regierung besorgt, dass ein solches Gesetz »wohl ausschließlich auf Palästinenser Anwendung finden würde«, fügte Kornelius hinzu. »Deshalb bedauert sie die Entscheidung der Knesset und kann sie nicht gutheißen.«

Die amerikanische Regierung äußerte sich vorsichtiger: »Die Vereinigten Staaten respektieren Israels souveränes Recht, über Gesetze und Strafen für Personen zu entscheiden, die des Terrorismus verurteilt wurden. Wir vertrauen darauf, dass solche Maßnahmen unter fairen Gerichtsverfahren und Wahrung aller Schutzrechte durchgeführt werden.« In 27 von 50 US-Bundesstaaten wird die Todesstrafe angewandt.

Ethische und rechtliche Bedenken

Die Deutsch-Israelische Gesellschaft (DIG) erklärte, sie lehne die Todesstrafe aus ethischen, menschen- und verfassungsrechtlichen Gründen ab. Sie betonte, Israel sei durch seine Geschichte und demokratische Rechtsordnung Teil der europäischen Tradition des Verzichts auf die Todesstrafe. Auch warnte die DIG vor der Unwiderruflichkeit des Urteils, die das Risiko von Fehlurteilen in sich trage, und hob hervor, dass die internationale Rechtslage den Schutz der Menschenwürde und die Einhaltung fairer Verfahrensgarantien erfordere.

DIG-Präsident Volker Beck sagte der Jüdischen Allgemeinen, er hoffe darauf, dass das Gesetz »vom Supreme Court aufgehoben wird«. Gleichzeitig wendet er sich gegen aus seiner Sicht überzogene Kritik an Israel. »Auch im Westen, wie etwa in den USA, gibt es die Todesstrafe.« Der UN-Zivilpakt lasse die Todesstrafe für schwerste Verbrechen ausdrücklich zu, so Beck. »Wer behauptet, Israel habe sich ‚klar außerhalb unseres Wertesystems‘ gestellt, muss auch definieren, wer dieses Wir ist.« Auch bei der Kritik an der Todesstrafe solle es keine doppelten Standards geben.

Israel drohen Konsequenzen in der EU

Derweil könnte das Votum der Knesset Implikationen in Brüssel nach sich ziehen, inklusive eines Verlusts ihres Beobachterstatus beim Europarat. Dessen Mitglieder könnten am 22. April auch über das neue Gesetz sprechen, kündigte die Präsidentin der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, Petra Bayr, an. Israel entferne sich mit der Entscheidung von den Werten des Europarates.

Der Europarat mit Sitz in Straßburg wacht über Rechtsstaatlichkeit und den Schutz der Menschenrechte in seinen Mitgliedsländern. Abgeordnete der 46 Staaten kommen viermal im Jahr zur Parlamentarischen Versammlung zusammen. Der Europarat ist kein Organ der Europäischen Union. Die Knesset hat nach Angaben der Organisation seit 1957 Beobachterstatus bei der Parlamentarischen Versammlung

Die EU-Kommission hat die Entscheidung zur Einführung der Todesstrafe für Terroristen ebenfalls deutlich kritisiert. Der Beschluss stelle »zusammen mit dem diskriminierenden Charakter des Gesetzes einen deutlichen Rückschritt« dar, sagte ein Sprecher der Brüsseler Behörde. 

Die Entscheidung sei »sehr besorgniserregend« und eine negative Entwicklung bei der Achtung der Menschenrechte. Man lehne die Todesstrafe unter allen Umständen ab und habe darüber auch mit Israel gesprochen. im/dpa

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