Jerusalem

Steht Israel vor einer Verfassungskrise?

Der Sitzungssaal der Knesset Foto: copyright (c) Flash90 2026

Israel steht vor einer Verfassungskrise. Die Regierung verabschiedete am Sonntag einstimmig eine Resolution, in der sie erklärte, Entscheidungen des Zweiten Rates der Fernseh- und Rundfunkbehörde nicht anzuerkennen. Dieser Schritt richtet sich jedoch direkt gegen ein Urteil des Obersten Gerichtshofs und verschärft die ohnehin angespannte Situation zwischen Regierung und Justiz weiter.

Im Zentrum des Streits steht ein Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 17. Juni, das den ursprünglich von der Vorgängerregierung ernannten Zweiten Rat der Behörde wieder einsetzte, obwohl die Anzahl der amtierenden Mitglieder unter die gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl gefallen war. Das Urteil erlaubte dem Rat, seine Arbeit trotz der unvollständigen Zusammensetzung wieder aufzunehmen.

Anschließend erklärte die Regierung, dass sie Maßnahmen, die auf Grundlage dieses Urteils getroffen werden, nicht anerkennen wird. Eine unmittelbare Folge könnte die erwartete Genehmigung des Verkaufs von Kanal 13 an eine Gruppe von Hightech-Investoren unter der Führung von Assaf Rappaport sein. Wenn der Rat die Transaktion genehmigt, die Regierung die Entscheidung aber nicht anerkennt, könnten konkurrierende staatliche Behörden denselben Rechtsakt unterschiedlich behandeln – und die Verfassungskrise wäre da.

Staatsorgane erkennen die Legitimität der anderen nicht an

Diese entsteht in der Regel, wenn verschiedene Staatsorgane jeweils verfassungsmäßige Autorität beanspruchen und die Legitimität der Entscheidungen der anderen nicht anerkennen. Israel hat keine schriftliche Verfassung, weshalb das Gleichgewicht zwischen Exekutive, Legislative und Judikative besonders von Verfassungsnormen und der Einhaltung von Gerichtsurteilen abhängt.

Der jetzige Streit verdeutlicht einmal mehr die tiefen Gräben zwischen der gewählten israelischen Regierung und der Justiz. Während die Minister betonen, sie verteidigten von der Knesset verabschiedete Gesetze gegen richterliche Übergriffe, argumentieren die Richter, die Nichtanerkennung von Gerichtsurteilen greife eines der fundamentalen Prinzipien der israelischen Demokratie an.

In ihrer Resolution argumentierte die Regierung, dass die Rechtsstaatlichkeit für alle Staatsorgane, einschließlich der Gerichte, gleichermaßen gelte. Sie erklärte, ein Urteil, das dem Wortlaut eines Gesetzes »direkt widerspreche«, könne keine Befugnisse schaffen, die nach dem Gesetz nicht bestünden. Daher werde sie Entscheidungen eines Rates, der die von der Knesset festgelegten rechtlichen Anforderungen (wie die Mindestanzahl der Mitglieder) nicht erfülle, nicht anerkennen.

Kommunikationsminister Schlomo Karhi (Likud) kritisierte den Obersten Gerichtshof scharf. »Rechtsstaatlichkeit ist nicht die Herrschaft der Richter«, sagte er und argumentierte, die Regierung habe klargestellt, dass der Staat nicht kooperieren werde, wenn der Oberste Gerichtshof »das Gesetz mit Füßen trete«. Laut Karhi sei die gesetzliche Vorgabe, dass zwei Drittel der Ratsmitglieder im Amt sein müssen, zwingend und nicht nur empfehlend.

Minister Miki Zohar: »So wie ich ihn kenne, wird der Premier die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs befolgen. Eine Verfassungskrise ist der Anfang vom Ende.«

Justizminister Yariv Levin verteidigte ebenfalls die Position der Koalition. Er argumentierte, dass in einer Demokratie die Knesset Gesetze erlasse und die Gerichte verpflichtet seien, diese anzuwenden. Er fügte hinzu, die Regierung werde weiterhin alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, »um die Rechtsstaatlichkeit wiederherzustellen«.

Die Konfrontation findet vor dem Hintergrund eines weiteren institutionellen Streits statt. In der vergangenen Woche wies der Oberste Gerichtshof die Knesset an, eine Neuwahl des Staatskontrolleurs durchzuführen. Da die Amtszeit des vorherigen Kontrolleurs abgelaufen ist, hat Israel derzeit keinen ständigen Staatskontrolleur. Doch bislang hat die Koalition dies nicht durchgeführt.

Trotz der konfrontativen Haltung der Regierung versuchte Kultur- und Sportminister Miki Zohar, die Befürchtungen eines vollständigen institutionellen Zusammenbruchs zu zerstreuen. In einem Interview mit dem Radiosender Reshet Bet am Montagmorgen erklärte Zohar, er glaube, dass Ministerpräsident Benjamin Netanjahu sich letztendlich an das Urteil des Obersten Gerichtshofs halten werde.

»So wie ich ihn kenne, wird der Premierminister die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs befolgen. Es wird hier keine Verfassungskrise geben«, sagte Zohar und machte klar: »Meiner Meinung nach ist eine Verfassungskrise der Anfang vom Ende.« Doch auch er warf dem Gericht vor, rechtswidrig zu handeln, und betonte, die Entscheidung der Regierung habe gerade dazu gedient, eine Verfassungskrise zu verhindern.

Opposition nennt es »Form der Anarchie«

Mehrere Oppositionspolitiker wiesen dieses Argument zurück. Der Knessetabgeordnete Ram Ben Barak (Jesch Atid) forderte sogar, dass Justizminister Levin und Kommunikationsminister Karhi »wegen öffentlicher Aufrufe zum Widerstand gegen Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs angezeigt werden«.

»Denn eine rote Linie wurde überschritten«, so Ben Barak im öffentlich-rechtlichen Radiosender Kan. »Wir befinden uns in einer echten Verfassungskrise, im Grunde in einer Form der Anarchie.« Er argumentierte, das israelische Recht stelle die Anstiftung zur Nichtbefolgung von Gerichtsurteilen ausdrücklich unter Strafe.

Auch der ehemalige Gerichtshof-Vizepräsident Hanan Melcer warnte, Israel habe bereits eine gefährliche Schwelle überschritten. Er erklärte, die Entscheidung der Regierung, ein Urteil des Obersten Gerichtshofs nicht anzuerkennen, sei ein direkter Schlag gegen die Demokratie, da die israelische Demokratie auf der gegenseitigen Kontrolle von Legislative, Exekutive und Judikative beruht.

Generalstaatsanwältin Gali Baharav-Miara nannte die Kabinettsentscheidung in einer Eingabe an den Obersten Gerichtshof einen »weiteren ernsthaften Versuch, gerichtliche Entscheidungen zu untergraben«.

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