Schweiz

NGO verklagt Schweiz wegen Kauf israelischer Drohnen

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Der Bund dürfe keine Geschäfte mit dem israelischen Drohnenhersteller Elbit machen: Das fordert ein Kollektiv aus Genf, das mit dieser Klage erreichen will, dass der Bund vor Gericht seinen Kaufvertrag offenlegt. Hinter dem Kollektiv steht laut einer Mitteilung vom Dienstag ein in Spanien lebendes palästinensisches Ehepaar, das 2024 aus Gaza geflüchtet war, die Gruppe Schweiz ohne Armee (Gsoa), die Schweizerische Liga für Menschenrechte und die Schweizerische Anwaltsvereinigung für Palästina (ASAP).

Ziel der Klägerschaft ist es, die Nichtigkeit des Vertrags zu erreichen. Im Zentrum steht die Frage, ob ein gültiger Rüstungsvertrag annullierbar ist. Der Vorwurf: Die Schweiz unterstütze de facto die israelische Armee. Der Rüstungsvertrag mit dem israelischen Technologieunternehmen Elbit Systems verstoße gegen internationales und Schweizer Recht. Das habe die Schweiz akzeptiert.

Damit billige und unterstütze sie die militärischen Anstrengungen eines Staates, der beschuldigt werde, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und einen möglichen Völkermord in Gaza zu begehen, lautet die Klage. Eingereicht wurde sie beim Obergericht des Kantons Bern. Im Kanton Bern hat die Bundesverwaltung ihren Sitz.

Sechs Drohnen vor zehn Jahren bestellt

Die sechs Drohnen hatte die Schweiz vor zehn Jahren bei Elbit Systems, ein Unternehmen, das hauptsächlich im Bereich Verteidigungselektronik und Rüstung tätig ist, bestellt. Fünf davon sind bereits in der Schweiz, allerdings mit eingeschränkter Einsatzfähigkeit. Das Beschaffungsprojekt hat mehrere Jahre Verspätung. Als einer der Gründe für die Verzögerung gilt der Gaza-Krieg.

Das Schweizer Parlament bewilligte den Kauf des Drohnen-Aufklärungssystems ADS-15 bei Elbit für 250 Millionen Franken; 2019 sollte das Projekt abgeschlossen sein. Mittlerweile ist von Kosten von 298 Millionen Franken die Rede. Wie es von Herstellerseite hieß, könnten die bestellten Drohnen erst frühestens ab 2029 die Anforderungen erfüllen. Unter anderem verlangte die Schweiz, dass die Drohnen auch ohne GPS autonom landen können.

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Das Projekt befand sich bereits vor der Klage in Schieflage. Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), erwog schon vorher den Abbruch des Projekts. Das bestätigte Anfang Juli Urs Loher, der Direktor des Bundesamts für Rüstung (Armasuisse), in der Sendung »Samstagsrundschau« auf SRF. Man wolle sich bis Ende Sommer entscheiden, ob das Projekt fortgeführt, eingeschränkt oder abgebrochen werde. Trotzdem sei ein Abbruch die »schlechteste Möglichkeit«, so Rüstungschef Loher. Es werde daher eine Kosten-Nutzen-Analyse gemacht.

Armasuisse sei bisher noch nicht über diese Klage in Kenntnis gesetzt worden, hieß es am frühen Dienstagabend auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. »Öffentliche Aufträge erfolgen im Einklang mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz sowie den Vorgaben von Kriegsmaterialgesetz, Beschaffungsrecht und internationalen Verträgen wie dem Arms Trade Treaty«, sagte eine Armasuisse-Sprecherin weiter.

Zudem habe sich der Bundesrat zur militärischen Zusammenarbeit mit Israel und laufenden Beschaffungsprojekten vor dem Hintergrund des Konflikts geäußert, hieß es weiter.

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