In eigener Sache

»Jüdische Allgemeine« reagiert auf Rüge des Deutschen Presserats

»Neun Stunden, und die Helden streifen immer noch durch das Land, töten und nehmen Gefangene ... Gott, Gott, wie großartig ihr seid«: Anas Al-Sharif mit Ex-Hamas-Chef Yayha Sinwar Foto: Telegram

Der Deutsche Presserat hat die »Jüdische Allgemeine« gerügt, weil sie einen in Gaza getöteten Journalisten als Terroristen bezeichnet hat. Das teilte der Presserat am Montag mit. Die israelische Armee hatte im August 2025 den für den Sender »Al-Jazeera« tätigen Anas Al-Sharif getötet, weil sie ihn als Terroristen ansah.

Ein Kommentar von JA-Chefredakteur Philipp Peyman Engel, der in der Jüdischen Allgemeinen dazu veröffentlicht wurde, trug die Überschrift »Terrorist mit Presse-Weste«. Damit habe das Medium die Darstellung der israelischen Armee zur Tatsache erhoben, ohne hinreichende objektive Belege zu nennen, so der Presserat. Das sei, so die Organisation, eine grobe Missachtung der Sorgfaltspflicht und verletze die persönliche Ehre des getöteten Journalisten gravierend.

Der Presserat ist das Gremium der freiwilligen Selbstkontrolle der Presse. Er wacht über die Einhaltung des Pressekodex. Dieses Regelwerk hat sich die deutsche Medienlandschaft selbst gegeben. Er wird von den Verlegerverbänden BDZV und MVFP und den Journalismus-Gewerkschaften DJV und DJU getragen.

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JA-Chefredakteur Engel wies am Montag die inhaltliche Kritik des Presserates an der Überschrift und Leadzeile seines Kommentars zurück. »Wer den Text liest, wird dort auch die folgende Passage finden: ‚Israel hat schon längst für Aufklärung gesorgt! Der vermeintliche Al-Jazeera-Reporter Anas al-Sharif war kein unschuldiger Journalist, sondern Mitglied der Hamas. Er hat von der Hamas ein Gehalt bezogen. Ihm wurde eine Personalnummer zugeordnet. Er war im «Nebenberuf» Teil eines Raketenbataillons der Hamas. Es gibt zahlreiche Selfies von ihm mit Yahya Sinwar, dem Chefarchitekten der Anschläge vom 7. Oktober, in eindeutiger Pose. Passend dazu schrieb Anas al-Sharif am 7. Oktober über seine Hamas-Kollegen: ‚Neun Stunden, und die Helden streifen immer noch durch das Land, töten und nehmen Gefangene ... Gott, Gott, wie großartig ihr seid 💚💚💚.‘‘«

Weiter sagte Engel: »Anas al-Sharif war aktives Mitglied der Hamas, einer in Deutschland verbotenen terroristischen Vereinigung, deren erklärtes – und nicht zuletzt am 7. Oktober 2023 auch offensichtlich gewordenes – Ziel die Vernichtung Israels und der Menschen dort ist. Dass der Presserat mit seiner Rüge meines Kommentars die persönliche Ehre eines Hamas-Mitglieds für schutzwürdiger zu erachten scheint als das Recht einer deutschen Zeitung, Vorgänge im Nahen Osten auf der Basis belastbarer Informationen zu bewerten, wirft ein bedenkliches Licht auf die Institution.«

»Unsere Zeitung konnte die von Israel gesammelten Beweise sichten«, führte Engel aus. »Auf dieser Grundlage werde ich mir auch weiterhin erlauben, Anas al-Sharif als Terroristen zu bezeichnen. Die Begründung dafür findet sich in dem Text, bei dem es sich übrigens, anders als vom Presserat in seiner Pressemitteilung dargestellt, nicht um einen ‚Artikel‘, sondern um einen Kommentar handelt.«

Insgesamt sprach der Presserat 19 Rügen aus. Das zu Axel Springer gehörende Medium Business-Insider.de erhielt eine Rüge wegen eines von KI generierten Artikels, der als persönlicher Erfahrungsbericht geschrieben war, aber nicht von einer realen Person stammte.

Für die Online-Auftritte der Springer-Medien »Bild« und »BZ« gab es eine Rüge wegen eines Verstoßes gegen die journalistische Sorgfaltspflicht. Die beiden Medien hatten einer Berliner Verwaltungsmitarbeiterin »extremen Israel-Hass« unterstellt, ohne ausreichende Tatsachen vorzulegen oder die Betroffene zu konfrontieren.

Die »Bild« wurde außerdem wegen ihrer Berichterstattung über das sogenannte Sylt-Video gerügt, in dem junge Leute zu sehen waren, die auf Sylt 2024 ausländerfeindliche Texte sangen. Dabei hätte das Medium nur die Person namentlich identifizieren dürfen, die eine Straftat begangen hat, indem sie einen Hitler-Gruß zeigte. Für alle anderen Personen hätte der Persönlichkeitsschutz gelten müssen, so der Presserat.

Der Online-Auftritt der Ippen-Zeitung »Münchner Merkur« erhielt eine Rüge wegen eines Berichts über das Ende der Zusammenarbeit zwischen dem NDR und der Moderatorin Julia Ruhs. Der Bericht enthielt die Falschinformation, der NDR habe der Moderatorin gekündigt.

Ebenfalls an ein Ippen-Medium, die »Hessisch Niedersächsische Allgemeine« ging eine Rüge wegen einer Ehrverletzung des Suchtbeauftragten der Bundesregierung, Hendrik Streeck. In einem Artikel über dessen Frage, ob sehr alte Menschen sehr teure Medikamente erhalten sollten, wurde Streeck als »Enkel des SS-Funktionärs Hans Streeck« bezeichnet. Da der Presserat keinen sachlichen Zusammenhang zwischen dem Thema des Berichts und der NS-Vergangenheit des Großvaters sah, liege eine Ehrverletzung vor.

Darüber hinaus verteilte der Presserat mehrere Rügen wegen Schleichwerbung, unter anderem an »Bild der Frau«, die »Dithmarscher Landeszeitung« und die »TV Digital«. Auch gab es Rügen wegen Verletzung des Persönlichkeitsschutzes bei Kriminalfällen.

Die »Berliner Zeitung« erhielt eine Rüge wegen Falschberichterstattung über ehemalige afghanische Ortskräfte, der »Stern« wegen falscher Informationen über einen Norweger, dem wegen Drogenkonsum die Einreise in die USA verweigert worden war. Der »Stern« hatte fälschlich berichtet, ihm sei die Einreise wegen eines kritischen Memes über US-Vizepräsident JD Vance verweigert worden. kna/ja

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