Tel Aviv

Israel führt drastische Warnhinweise auf Tabakprodukten ein

Foto: copyright (c) Flash90 2024

In Israel gelten ab sofort deutlich verschärfte Vorschriften für die Kennzeichnung von Tabak- und Nikotinprodukten. Künftig müssen sämtliche Verpackungen mit großflächigen Schockbildern versehen sein, die die gesundheitlichen Folgen des Rauchens zeigen. Das neue System betrifft laut einem Bericht der »Jerusalem Post« neben Zigaretten auch E-Zigaretten, Wasserpfeifentabak, Drehtabak sowie Nikotinbeutel. Mit der Maßnahme schließt sich Israel rund 140 Staaten weltweit an.

Nach den neuen Regeln müssen Warnhinweise künftig 75 Prozent der Verpackungsfläche einnehmen. Neben den Bildern enthalten sie medizinische Informationen über die Risiken des Rauchens sowie Hinweise auf die nationale Raucherentwöhnungs-Hotline und die Angebote der israelischen Krankenkassen. Die verbleibende Fläche der Verpackung muss in einem einheitlichen Braun-Oliv-Ton (Pantone 448C) gestaltet sein, der bereits seit 2020 vorgeschrieben ist. Markenlogos, auffällige Farben oder andere Designelemente sind nicht mehr zulässig.

Die neuen Vorschriften gehen auf das Rahmenübereinkommen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Eindämmung des Tabakkonsums zurück. Israel hatte das Abkommen bereits 2003 unterzeichnet und 2005 ratifiziert. Bis zur vollständigen Umsetzung der Verpackungsregeln vergingen jedoch mehr als zwei Jahrzehnte.

Authentische Vermittlung

Moshe Bar Haim, Geschäftsführer der Israel Cancer Association, bezeichnete das Inkrafttreten der Regelung laut »The Jerusalem Post« als »einen sehr bedeutenden Meilenstein im Kampf gegen das Rauchen«. Jeden Monat würden in Israel mehr als 1000 Menschen an den Folgen des Tabakkonsums sterben. »Ein Bild sagt mehr als tausend Worte, und von heute an könnte es auch Leben retten, die verheerenden Folgen des Tabakkonsums authentisch vermitteln und selbst Menschen abschrecken, die bislang nicht rauchen«, sagte er.

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Gleichzeitig warnte Bar Haim vor einer zunehmenden Verbreitung neuer Nikotinprodukte unter Jugendlichen. Besonders der Konsum von E-Zigaretten und Nikotinbeuteln bereite Sorgen, da viele junge Menschen die gesundheitlichen Risiken unterschätzten. Er sprach sich dafür aus, aromatisierte Produkte zu verbieten, die mit süßen Geschmacksrichtungen gezielt Jugendliche anlocken sollen. »Wir müssen die jüngere Generation vor den räuberischen Klauen der Tabakindustrie schützen. Alle Rauchprodukte in Israel, einschließlich Wasserpfeifen, E-Zigaretten und Nikotinbeuteln, sollten ausschließlich mit dem ursprünglichen Tabakgeschmack verkauft werden.«

Nach Angaben der Israel Cancer Association unterstützen 84 Prozent der Bevölkerung die Einführung der Bildwarnungen. Auch unter jungen Erwachsenen stößt die Maßnahme auf Zustimmung: In einer Umfrage aus dem Jahr 2026 erklärten 57 Prozent der Befragten, die Warnbilder seien wichtig, weil sie die Gefahren des Rauchens verdeutlichten.

Wasserpfeifen und Zigarren

Die Organisation verweist zugleich auf eine hohe Raucherquote. Demnach rauchten 2026 rund 24 Prozent der Israelis Zigaretten, bei Männern lag der Anteil sogar bei 34 Prozent. Etwa 15 Prozent der Bevölkerung nutzen E-Zigaretten, unter den 16- bis 24-Jährigen sind es 24 Prozent. Auch der Konsum von Wasserpfeifen und Zigarren ist zuletzt gestiegen.

Die angespannte Sicherheitslage wirkt sich nach Einschätzung der Krebsgesellschaft ebenfalls auf das Rauchverhalten aus. Rund 40 Prozent der Raucher gaben an, aufgrund von Stress, Angst oder der Sicherheitslage mit dem Rauchen begonnen, nach einer Pause wieder angefangen oder ihren Konsum erhöht zu haben. Drei Viertel der Raucher erklärten zugleich, sie wollten eigentlich aufhören.

Die WHO bezeichnet das Rauchen als weltweit häufigste vermeidbare Ursache für einen vorzeitigen Tod und betont, dass es keine ungefährliche Form des Tabakkonsums gebe. Wer in Israel künftig Tabak- oder Nikotinprodukte ohne die vorgeschriebenen Warnbilder verkauft, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Für Unternehmen können Geldbußen von bis zu 452.000 Schekel (128.500 Euro) fällig werden, für private Gewerbetreibende bis zu 226.000 Schekel (64.000 Euro). im

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