Der saudische Nachrichtensender »Al Arabiya English« hat am Dienstag den mutmaßlichen Text der Absichtserklärung (»Memorandum of Understanding«) zwischen den USA und der Islamischen Republik Iran veröffentlicht. Nachfolgend dokumentieren wir das 14-Punkte-Papier in seiner deutschen Fassung:
Memorandum of Understanding
Artikel 1
Die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten erklären gemeinsam mit ihren Verbündeten im derzeitigen Krieg mit der Unterzeichnung dieser Absichtserklärung ein sofortiges und dauerhaftes Ende des Krieges an allen Fronten, einschließlich des Libanon, und verpflichten sich, von nun an keine feindseligen Handlungen gegeneinander zu ergreifen und von der Androhung oder Anwendung von Gewalt gegeneinander abzusehen. Das endgültige Abkommen wird die Bestimmungen dieses Artikels und der übrigen Artikel bestätigen.
Artikel 2
Die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten verpflichten sich, die Souveränität und territoriale Integrität des jeweils anderen zu achten und sich jeglicher Einmischung in die inneren Angelegenheiten des jeweils anderen zu enthalten.
Artikel 3
Die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten verpflichten sich, innerhalb einer Frist von höchstens 60 Tagen, die im gegenseitigen Einvernehmen verlängert werden kann, Verhandlungen zu führen und ein endgültiges Abkommen zu schließen.
Artikel 4
Unmittelbar nach der Unterzeichnung dieser Absichtserklärung heben die Vereinigten Staaten die Seeblockade auf, unterbinden jegliche Einmischung oder Behinderung gegenüber der Islamischen Republik Iran und stellen den Schiffsverkehr innerhalb von höchstens 30 Tagen wieder in vollem Umfang her; das Schiffsverkehrsaufkommen soll seitens der Islamischen Republik Iran dem Vorkriegsvolumen entsprechen. Die Vereinigten Staaten verpflichten sich ferner, ihre Streitkräfte innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des endgültigen Abkommens aus den angrenzenden Gebieten abzuziehen.
Artikel 5
Nach Unterzeichnung dieser Absichtserklärung wird die Islamische Republik Iran unverzüglich Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass der Schiffsverkehr von Handelsschiffen vom Persischen Golf zum Omanischen Meer und umgekehrt innerhalb von 30 Tagen wieder das Vorkriegsvolumen erreicht, wobei die Notwendigkeit der Beseitigung technischer Hindernisse und der Minenräumung durch den Iran zu berücksichtigen ist.
Aritkel 6
Die Vereinigten Staaten verpflichten sich, gemeinsam mit ihren regionalen Partnern einen von beiden Parteien vereinbarten umfassenden Plan für den Wiederaufbau und die wirtschaftliche Entwicklung der Islamischen Republik Iran zu erstellen und dabei eine Finanzierung in Höhe von mindestens 300 Milliarden US-Dollar sicherzustellen. Der Umsetzungsmechanismus dieses Plans wird als Teil des endgültigen Abkommens innerhalb von 60 Tagen ausgearbeitet.
Artikel 7
Die Vereinigten Staaten verpflichten sich, nach einem im Rahmen des endgültigen Abkommens zu vereinbarenden Zeitplan alle Arten von Sanktionen aufzuheben, denen die Islamische Republik Iran derzeit ausgesetzt ist, einschließlich der Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und des Gouverneursrats der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) sowie aller einseitigen US-Sanktionen, sowohl primärer als auch sekundärer Art.
Artikel 8
Die Islamische Republik Iran bekräftigt, dass sie niemals Atomwaffen herstellen wird. Die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten haben vereinbart, dass die Frage des anreicherten Materials sowie alle anderen einvernehmlich vereinbarten Fragen im Zusammenhang mit dem Nuklearprogramm, einschließlich des nuklearen Bedarfs des Iran, in einem endgültigen Abkommen angemessen geregelt werden; das endgültige Abkommen wird die Bestimmungen dieses Artikels bestätigen.
Artikel 9
Die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten kommen überein, dass sie bis zum Abschluss eines endgültigen Abkommens den Status quo aufrechterhalten werden: Der Iran wird den Status quo hinsichtlich seines Nuklearprogramms beibehalten, und die Vereinigten Staaten werden keine neuen Sanktionen gegen den Iran verhängen oder ihre Streitkräfte in der Region verstärken.
Artikel 10
Die Vereinigten Staaten verpflichten sich, dass das US-Finanzministerium unmittelbar nach der Unterzeichnung dieser Absichtserklärung und bis zum Zeitpunkt der Aufhebung der Sanktionen Ausnahmegenehmigungen für den Export von iranischem Rohöl, petrochemischen Produkten und deren Derivaten sowie für alle damit verbundenen Dienstleistungen, einschließlich Bankgeschäften, Versicherungen, Transport und dergleichen, erteilen wird.
Artikel 11
Die Vereinigten Staaten verpflichten sich, dass angesichts des Fortschritts der Verhandlungen auf ein endgültiges Abkommen eingefrorene oder beschränkte Gelder und Vermögenswerte der Islamischen Republik Iran freigegeben und in vollem Umfang zur Verfügung gestellt werden. Diese Gelder, unabhängig davon, ob sie auf dem Hauptkonto gehalten oder überwiesen werden, werden für alle von der Zentralbank der Islamischen Republik Iran festgelegten Zahlungen an Endbegünstigte verwendet und stehen in vollem Umfang zur Verfügung. Die Vereinigten Staaten verpflichten sich, auf dieser Grundlage alle erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen zu erteilen.
Artikel 12
Die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten kommen überein, dass ein Umsetzungsmechanismus eingerichtet wird, um die erfolgreiche Umsetzung des endgültigen Abkommens und die künftige Einhaltung der darin enthaltenen Verpflichtungen zu überwachen.
Artikel 13
Nach der Unterzeichnung dieser Absichtserklärung und nach Erhalt von Zusicherungen hinsichtlich des Beginns der Umsetzung der Artikel 4, 5, 10 und 11 dieser Absichtserklärung sowie der fortgesetzten Umsetzung dieser Schritte werden die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten Verhandlungen über ein endgültiges Abkommen aufnehmen, das sich ausschließlich auf die verbleibenden Artikel bezieht.
Arikel 14
Das endgültige Abkommen wird durch eine verbindliche Resolution des UN-Sicherheitsrates verabschiedet.
Quelle: Al Arabiya English