Justiz

Mit der Härte des Gesetzes

Nikolai Nerling (M.) bei einer Anti-Corona-Demo am 18. November in Berlin Foto: imago images/JeanMW

Die Dimension, die der Hass im Internet angenommen hat, und die Art und Weise, wie offen dort Antisemitismus transportiert wird, haben nicht nur exponierte Repräsentanten der jüdischen Gemeinschaft wie Charlotte Knobloch, die Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, bereits oft genug selbst erlebt. Die vielen Gesichter, hinter denen sich Judenhass verbirgt, gehören längst zum Alltag im Netz und stellen nach Knoblochs Überzeugung eine Herausforderung für den Gesetzgeber dar.

Vor zwei Wochen hat das Landgericht München den rechtsextremen Videoblogger und Holocaustleugner Nikolai Nerling wegen Volksverhetzung zu 6000 Euro Geldstrafe (150 Tagessätze à 40 Euro) verurteilt. Der »Volkslehrer«, wie sich der vor zwei Jahren aus dem Schuldienst in Berlin entlassene Grundschullehrer in seinen Internet-Auftritten nennt, hatte im Februar 2019 auf dem Gelände der KZ-Gedenkstätte Dachau ein Video gegen den von ihm so bezeichneten »Schuldkult« drehen wollen.

verurteilung Zugleich verharmloste und relativierte er gegenüber Jugendlichen die Verbrechen der Nazis, die im KZ Dachau begangen wurden. Die Aussagen der Schüler, die als Zeugen vor Gericht auftraten, waren schließlich auch ein wesentlicher Grund für Nerlings Verurteilung.

Karl Freller, der Direktor der Stiftung Bayerische Gedenkstätten und Vizepräsident des Bayerischen Landtags, sprach mit Blick auf die Entscheidung des Münchner Landgerichts von einem »eindeutigen Zeichen«. Die Leugnung von NS-Verbrechen, Hass und Verachtung dürften in unserer Gesellschaft keine Chance haben, kommentierte er das Urteil. Gabriele Hammermann, die Leiterin der KZ-Gedenkstätte Dachau, machte ebenfalls klar, dass rechtsextremistische und rassistische Äußerungen und Symbole auf dem Gelände auch künftig mit rechtlichen Mitteln verfolgt würden.

Die Staatsanwaltschaft hatte in dem zweitägigen Verfahren gegen den Holocaustleugner Nerling eine sechsmonatige Haftstrafe gefordert, konnte sich damit aber vor dem Landgericht nicht durchsetzen.

Mit dem Urteil selbst ist die Gedenkstättenleiterin allerdings nur bedingt zufrieden. Auf der einen Seite sei es ein positives Signal, dass der »Volkslehrer« überhaupt verurteilt wurde. In einer Erklärung zur Entscheidung des Gerichts verweist Hammermann jedoch darauf, dass die Gedenkstätte es außerordentlich bedauere, »dass das Gericht in seinem Urteil hinter den Forderungen der Staatsanwaltschaft zurückbleibt«. Man prüfe nun »die eigenen rechtlichen Möglichkeiten. Rechtsmittel gegen dieses Urteil sind möglich«, äußerte sich die Leiterin der Gedenkstätte.

Die Staatsanwaltschaft hatte in dem zweitägigen Verfahren gegen den Holocaustleugner Nerling eine sechsmonatige Haftstrafe gefordert, konnte sich damit aber vor dem Landgericht nicht durchsetzen. Die Richter blieben sogar noch deutlich unter der Geldstrafe von 10.800 Euro, die das Amtsgericht Dachau in erster Instanz festgesetzt hatte.

rechtsextremismus An der rechtsextremen Gesinnung Nerlings besteht kein Zweifel, auch nicht an seiner weitreichenden virtuellen Vernetzung in einschlägigen Kreisen. Sein YouTube-Kanal, der vom Betreiber vorübergehend vom Netz genommen worden war, hatte vor der Sperrung im April vergangenen Jahres 60.000 Abonnenten.

Nerling betreibt eine eigene Internetseite sowie Kanäle auf dem Messenger-Dienst Telegram und dem Videoportal BitChute. Neben Interviews mit bekennenden Holocaustleugnern wie Ursula Haverbeck und Vertretern der sogenannten Reichsbürger berichtet er in seinen Videoclips über die Teilnahme an rechtsextremen Veranstaltungen und eigene Flugblatt- und Plakataktionen zur »zio-nistisch-jüdischen Weltverschwörung«. Einige seiner Beiträge wurden mehr als 100.000-mal angeklickt.

Der »Volkslehrer« Nikolai Nerling ist der lebende Beweis für die starke Einflussnahme von Rechtsextremisten auf die sogenannten Corona-Leugner. Mehrfach nahm er mit der Parole »Rechts und links gegen BRD-Faschismus« an nicht genehmigten Demonstrationen teil und veröffentlichte ein Video mit dem Titel »Corona Conto Holocaust«. Er gehörte auch zu den 300 Demonstranten, die Ende August den Bundestag stürmen wollten. Mitte November wurde er bei Protesten vor dem Berliner Reichstagsgebäude kurzzeitig festgenommen.

Im Strafregister schlägt sich Hetze gegen Juden nur ansatzweise nieder.

Im Strafregister schlägt sich seine wohlformulierte, aber unmissverständliche Hetze gegen Juden nur ansatzweise nieder. Die Geldstrafe des Münchner Landgerichts nimmt dabei noch den »Spitzenplatz« ein. Abgesehen davon finden sich lediglich zwei einstweilige Verfügungen des Landgerichts Frankfurt von Anfang des Jahres.

Darin wurde Nerling die Veröffentlichung von zwei Videobeiträgen verboten, in denen antisemitische Äußerungen als vermeintliche Zitate berühmter Zeitgenossen verlesen wurden. Die Staatsanwaltschaft Berlin wirft Nerling unter anderem die Verharmlosung von Gräueltaten des Nationalsozialismus, Leugnung des Holocaust, Zeigen des Hitlergrußes sowie Beleidigung und körperliche Misshandlung vor. Ob diese Anklage vom Gericht zugelassen wird, ist auch ein Jahr nach ihrer Erhebung offen.

Die Notwendigkeit einer rechtlichen Nachbesserung, die Charlotte Knobloch schon seit längerer Zeit fordert, um den in seinen Erscheinungsformen gewandelten, weitaus vielschichtigeren Antisemitismus der Gegenwart besser bekämpfen zu können, musste die IKG-Präsidentin in diesem Jahr gleich mehrfach anmahnen. So war es bislang auch nicht möglich, den von der Stadt ausgesprochenen Platzverweis gegen Pegida-Chef Heinz Meyer rechtlich durchsetzen.

Mit einem Plakat in der Hand, auf dem er gegen die Beschneidung wetterte, hatte er sich auf dem Jakobsplatz neben der Synagoge platziert. »In Wirklichkeit geht es ihm nicht um Kritik an jüdischer Religion. Was er will, ist, Angst und Schrecken zu verbreiten«, analysiert Charlotte Knob­loch diese Auftritte und weist auf die Erkenntnisse der Behörden hin sowie auf Meyers Kontakte zu einem Helfer des Mordtrios NSU und zur verbotenen rechtsextremen »Kameradschaft Süd«, von der zwei Mitglieder an der Planung eines Bombenanschlags auf die Grundsteinlegung des Gemeindezentrums beteiligt waren.

streitfall Während das Verwaltungsgericht den Platzverweis gegen Meyer schon vor einer endgültigen Gerichtsentscheidung aufhob und damit signalisierte, wohin die »Reise« am Ende gehen dürfte, ist ein anderer Streitfall bereits entschieden. Die Stadt München muss der Kampagne »Boycott, Divestment and Sanctions« (BDS) trotz eines Mehrheitsbeschlusses im Stadtrat städtische Räumlichkeiten für Veranstaltungen zur Verfügung stellen.

Bei Charlotte Knobloch stößt diese Entscheidung auf Unverständnis. »Der BDS-Kampagne geht es schlicht darum, dass Israel aufhören soll, in seiner bestehenden Form zu existieren. Das ist ungefilterter Israelhass und hat mit einer kontroversen politischen Auseinandersetzung nichts zu tun.« Sie hofft, dass das Bundesverwaltungsgericht, das die Stadt in diesem Fall anrufen will, einen genaueren Blick auf die israelfeindliche Bewegung werfen wird.

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