Zwei Jahre Haft auf Bewährung wegen Geldwäsche in 44 Fällen und 469-fachen gewerbsmäßigen Betrug: So lautet das Urteil des Amtsgerichts Dresden gegen einen Rabbiner, das vergangene Woche erging und noch nicht rechtskräftig ist. Der 41-jährige A. W. stand wegen der Abzocke von Computernutzern vor Gericht. Ihm wurde zur Last gelegt, gemeinsam mit zwei Bekannten durch Betrug angehäufte Geldbeträge in sechsstelliger Höhe ins Ausland transferiert und so »gewaschen« zu haben.
Nach Auffassung der Anklage arbeitete W. mit einem Ukrainer und einem Israeli zusammen, gegen die separate Strafverfahren laufen. Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft zufolge betrieb der Israeli ein Callcenter in der Türkei, während W. über eine auf seinen Namen laufende haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) in Berlin die Zahlungen abwickelte.
Die Betrugsmasche lief ungefähr so ab: Die Opfer bekamen auf ihrem Browser eine Werbung angezeigt. Wurde diese angeklickt, installierte sich eine Schadsoftware auf dem Computer, die dem Nutzer signalisierte, dass sein Rechner gesperrt sei. Den Betroffenen wurde der Anruf bei einer Hotline empfohlen. Dort konnten sie durch den Kauf einer Software für mehrere Hundert Euro die vermeintliche Sperre aufheben lassen.
»Keine Vorteile aus den Betrugstaten«
Während des Prozesses gegen W. einigten sich die Verfahrensbeteilgten darauf, den Anklagepunkt der Computersabotage nicht weiter zu verfolgen - wegen »Beweisschwierigkeiten«, wie die Richterin bereits im April sagte. Sie deutete damals eine Bewährungsstrafe von 18 bis 24 Monaten an. Der Angeklagte räumte im Gegenzug die Geldwäsche-Vorwürfe ein. Sein Anwalt betonte allerdings, dass sein Mandant aus den Betrugstaten keine Vorteile erlangt, sondern die UG lediglich zur Abwicklung der Zahlungen zur Verfügung gestellt habe.
W. wuchs als ältestes von elf Kindern in der chassidischen Gemeinschaft der Satmarer in Monsey, im US-Bundesstaat New York, auf. Mit 18 ging er nach Israel. Bereits ein Jahr zuvor hatte er seine Smicha erhalten. 2014 entschied er sich, die ultraorthodoxe Gemeinschaft zu verlassen und siedelte nach Deutschland über. Einige Jahre lang war er Gemeinderabbiner in Dresden.
2024 gründete W. dann einen »Landesverband Jüdischer Gemeinden und Einrichtungen in Sachsen« in Konkurrenz zum offiziellen Zusammenschluss der jüdischen Gemeinden im Freistaat, dem Landesverband Sachsen der Jüdischen Gemeinden.
Dieser wirft W. vor, zu Unrecht den Titel eines »Landesrabbiners« zu führen. In einer von Geschäftsführer Domokos Szabó unterzeichneten Stellungnahme Ende April hieß es, W. sei zwar zwei Jahre lang als Gemeinderabbiner in Dresden tätig gewesen, habe sich den Titel eines Landesrabbiners aber anschließend »ohne Wissen und Zustimmung der einheitlichen jüdischen Interessenvertretung in Sachsen angeeignet«, obwohl keine nachweisbare Legitimation durch eine anerkannte jüdische Organisation vorliege. »Der sächsische Landesrabbiner heißt richtigerweise Zsolt Balla, der gleichzeitig Deutschlands Militärbundesrabbiner ist«, betonte Szabó.
Außerhalb der offiziellen Strukturen
W. sei darüber hinaus weder Mitglied der Allgemeinen Rabbinerkonferenz (ARK) noch der Orthodoxen Rabbinerkonferenz Deutschland (ORD), den beiden offiziellen Dachverbänden im Land. Der von ihm nach seinem Ausscheiden aus der offiziellen Gemeinde gegründete Verein »Jüdische Kultusgemeinde Dresden« sei isoliert und agiere nicht unter dem Dach des Zentralrates der Juden in Deutschland, betonte der Geschäftsführer der Landesgemeinde. mth