Rechtsterrorismus

NSU-Unterstützerin Susann E. zu zwei Jahren Haft verurteilt

Im Prozess gegen die NSU-Unterstützerin Susann E. (hinter dem gelben Aktendeckel) ist das Urteil gefallen Foto: picture alliance/dpa

Die NSU-Unterstützerin Susann E. ist zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Das Oberlandesgericht Dresden (OLG) sprach die 45-Jährige der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung in drei Fällen und der Beihilfe zu einer schweren räuberischen Erpressung mit Waffen in einem Fall schuldig.

Susann E. ist mit André E. verheiratet, der 2018 als Unterstützer der Neonazi-Terrorzelle »Nationalsozialistischer Untergrund« (NSU) zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt wurde.

Ausweis und Krankenkassenkarte an Zschäpe verliehen

Die 45-Jährige musste sich vor dem OLG verantworten, weil sie der Rechtsterroristin Beate Zschäpe ihren Personalausweis und ihre Krankenkassenkarte überließ. Die Bundesanwaltschaft warf ihr auch vor, bei der Anmietung eines Wohnmobils geholfen zu haben, das der NSU 2011 bei seinem letzten Raubüberfall nutzte. Eine zentrale Frage bei der Beweisaufnahme im Prozess war, ob Susann E. von den rassistischen Morden des NSU wusste.

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Bei der Länge der Haftstrafe blieben die Richter deutlich hinter der Forderung der Bundesanwaltschaft von vier Jahren zurück. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert, Susann E. hatte im Prozess geschwiegen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Vor dem Gericht hatten zuvor etwa zwei Dutzend Menschen gegen rechte Gewalt und Rechtsextremismus demonstriert.

NSU verübte zehn Morde in Deutschland

Die Neonazi-Terrorzelle NSU bestand aus Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos. Ab dem Jahr 2000 verübte das Trio jahrelang unerkannt zehn Morde in ganz Deutschland. Die Opfer waren neun Gewerbetreibende türkischer und griechischer Herkunft sowie eine deutsche Polizistin. Dutzende Menschen wurden zudem bei zwei Bombenanschlägen des NSU in Köln verletzt. Das Leben im Untergrund finanzierte sich das Trio mit Banküberfällen. dpa

Kommentar

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