Die für Samstag in Frankfurt angekündigte israelfeindliche Demonstration kann stattfinden. Nach Angaben des Ordnungsamtes verzichtet die Stadt auf ein Verbot, da Polizei und Staatsanwaltschaft die rechtlichen Voraussetzungen dafür nicht als gegeben ansehen. Allerdings gelten für die Veranstaltung mehrere Auflagen.
Im Vorfeld hatten Versammlungsbehörde und Polizei die Staatsanwaltschaft um eine rechtliche Bewertung des angemeldeten Mottos gebeten: »Palästina darf sich wehren, auch mit Steinen und mit Gewehren – Widerstand ist Völkerrecht.« Geprüft wurde insbesondere, ob der Titel strafrechtlich relevant sein könnte, etwa wegen des Verdachts der Volksverhetzung. Die Staatsanwaltschaft kam jedoch zu dem Ergebnis, dass dies nicht der Fall sei.
Auch Hinweise darauf, dass Teilnehmer mit bestätigten Bezügen zur palästinensischen Terrororganisation Hamas an der Kundgebung teilnehmen könnten, reichten nach Einschätzung der Behörden nicht aus, um ein Versammlungsverbot zu rechtfertigen. Nach der Gefahrenprognose der Polizei wäre ein Verbot voraussichtlich vor Gericht nicht haltbar gewesen.
Räumliche Trennung
Kritik an der Entscheidung kommt vom Antisemitismusbeauftragten der hessischen Landesregierung, Uwe Becker (CDU). Er hatte bereits im Vorfeld gefordert, die Demonstration zu untersagen. Nach seiner Auffassung stellt bereits das gewählte Motto eine Verherrlichung terroristischer Gewalt dar und müsse deshalb verboten werden.
Die Stadt hat den Veranstaltern mehrere Auflagen erteilt. So darf Mahmud Abu-Odeh nicht als Redner auftreten. Nach Angaben des Ordnungsamtes wird er der Gruppe Zaytouna Rhein-Neckar-Kreis zugerechnet, die vom baden-württembergischen Verfassungsschutz als Verdachtsfall im Bereich »säkularer extremistischer propalästinensischer Bestrebungen« eingestuft wird. Zudem sei Abu-Odeh in der Vergangenheit mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten, unter anderem wegen des Verdachts der Volksverhetzung, der Billigung von Straftaten sowie des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Die Behörden befürchten bei einem Auftritt ähnliche Vorfälle.
Auch die Demonstrationsstrecke wurde festgelegt. Nach einer Auftaktkundgebung auf dem Opernplatz soll der Zug über die Bockenheimer Anlage, den Reuterweg und den Grüneburgweg bis zum Friedberger Platz führen, wo die Abschlusskundgebung geplant ist. Mit dieser Route soll zugleich eine weitgehende räumliche Trennung vom Christopher Street Day erreicht werden, dessen Umzug am selben Tag durch die Frankfurter Innenstadt führt.
Verfassungsrechtlicher Stellenwert
Die Versammlung ist von 15 bis 21.30 Uhr angemeldet. Die Behörden rechnen mit rund 400 Teilnehmern. Gleichzeitig ist eine Gegendemonstration angekündigt, zu der unter anderem die Deutsch-Israelische Gesellschaft aufgerufen hat. Nach Angaben des Ordnungsamtes sollen beide Veranstaltungen durch ausreichende Abstände und eine getrennte Wegeführung voneinander getrennt werden.
Sicherheitsdezernentin Annette Rinn (FDP) begrüßte den Ausschluss des vorgesehenen Redners. Zugleich bedauerte sie, dass ein Verbot der Demonstration trotz des aus ihrer Sicht problematischen Mottos rechtlich nicht möglich gewesen sei. Die Einschätzung von Polizei und Staatsanwaltschaft sei jedoch maßgeblich und werde von der Stadt respektiert.
Das Ordnungsamt verwies in diesem Zusammenhang erneut auf den hohen verfassungsrechtlichen Stellenwert der Versammlungsfreiheit. Diese werde sowohl durch Artikel 8 des Grundgesetzes als auch durch die Hessische Verfassung besonders geschützt. im