Judenhass

Gericht: Roger Waters darf in Frankfurt auftreten

Roger Waters Foto: imago

Der Sänger Roger Waters kann einer ersten Gerichtsentscheidung zufolge nun doch in der Frankfurter Festhalle auftreten. Das Konzert des Pink-Floyd-Mitbegründers am 28. Mai sollte wegen Antisemitismusvorwürfen abgesagt werden. Waters hatte gegen den Beschluss geklagt - und am Montag vom Frankfurter Verwaltungsgericht Recht bekommen.

Externer Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Artikel anreichert. Wir benötigen Ihre Zustimmung, bevor Sie Inhalte von Sozialen Netzwerken ansehen und mit diesen interagieren können.

Mit dem Betätigen der Schaltfläche erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihnen Inhalte aus Sozialen Netzwerken angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittanbieter übermittelt werden. Dazu ist ggf. die Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät nötig. Mehr Informationen finden Sie hier.

Dagegen wollen die Stadt Frankfurt und das Land Hessen den Auftritt am 28. Mai in der Festhalle verhindern. Das hat auch mit dem Auftrittsort zu tun, denn im Zuge der Reichspogromnacht 1938 waren dort laut dem Gericht mehr als 3000 jüdische Männer zusammengetrieben, festgehalten und misshandelt worden, um anschließend deportiert zu werden.

Kunstfreiheit Das Verwaltungsgericht berief sich in seiner Entscheidung auch auf die Kunstfreiheit. Das Konzert verletze zudem nicht die Menschenwürde der in der Festhalle misshandelten jüdischen Männer und es lasse sich nicht zweifelsfrei eine schwerwiegende Beeinträchtigung des Geltungs- und Achtungsanspruchs der in Deutschland lebenden Jüdinnen und Juden feststellen, erklärte die Kammer.

Zwar bediene sich der Antragsteller - Roger Waters - im Rahmen seiner Bühnenshow offenkundig einer an die nationalsozialistische Herrschaft angelehnten Symbolik. Gerade vor dem historischen Hintergrund der Festhalle möge die Bühnenshow daher als besonders geschmacklos zu bewerten sein. »Dies zu bewerten ist aber nicht Sache des Gerichts«, sagte eine Sprecherin.

Entscheidend sei allein, dass der Auftritt von Waters nicht die nationalsozialistische Gräueltaten verherrliche oder relativiere oder er sich mit der nationalsozialistischen Rassenideologie identifiziere. »Zudem haben wir keine Hinweise darauf, dass Rogers bei seiner Show Propagandamaterial verwendet«, so die Sprecherin.

Eilantrag Stadt und Land sind gemeinsam Gesellschafter der Messe Frankfurt, die die Halle vermietet. In dieser Funktion haben sie die Messe angewiesen, den Vertrag mit dem Musiker zu kündigen. Waters ging gerichtlich dagegen vor. Er reichte einen Eilantrag ein, um Zugang zur Halle zu bekommen. Der 79-Jährige berief sich bereits zuvor die Meinungsfreiheit.

Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts können die Parteien noch Einspruch beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen. An den geplanten Auftritten in mehreren deutschen Städten gibt es seit Monaten Kritik.

Bereits im März hatte die Stadt München entschieden, das Waters-Konzert in der dortigen Olympiahalle nicht zu verbieten. Es sei aus rechtlichen Gründen nicht möglich, den Vertrag mit dem Konzertveranstalter außerordentlich zu kündigen, hieß es damals dort.

Waters ist bekennender Anhänger der laut Deutschem Bundestag antisemitischen BDS-Bewegung. Auch ist er durch besonders martialische Auftritte und Hetze gegen Juden und Israel bei seinen Konzertauftritten aufgefallen, indem er etwa ein mit einem Davidstern markiertes Schwein auf die Bühne projizieren ließ und dieses dann symbolisch mit dem Imitat eines Maschinengewehrs «abschoss», schildert Wilhelm in seinem Schreiben.

Auch die Gleichsetzung Israels mit dem Nationalsozialismus ist bei dem Musiker Programm. Wenn Waters von der «besonders mächtigen jüdischen Lobby» in der Musikindustrie spricht, wird mehr als deutlich, wes Geistes Kind er ist.

In Köln hatten sich mehrere Stadtrat-Fraktionen, die Synagogen-Gemeinde Köln sowie verschiedene zivilgesellschaftliche Organisationen gegen das Konzert ausgesprochen - der Veranstalter hält aber trotz des öffentlichen Protests daran fest. Die Stadt plant am Tag vor dem Konzert eine Vortrags- und Diskussionsveranstaltung, mit der sie »Stellung gegen Antisemitismus« beziehen will. Auch die Stadt Hamburg kann das in der Elbstadt geplante Konzert nach Angaben der Kulturbehörde nicht absagen, weil es nicht in städtischer Verantwortung stattfindet.

Auch Hessens Antisemitismusbeauftragter Uwe Becker (CDU) hatte die Absage des Frankfurter Konzerts gefordert. Waters habe sich in den zurückliegenden Jahren »immer mehr zu einem hasserfüllten Gegner des Staates Israel entwickelt«, sagte er schon im November 2022. Er nutze seine Bekanntheit, »um in diffamierender Weise gegen den jüdischen Staat zu hetzen und dessen Legitimation in Frage zu stellen«. Waters sei »ein schlimmes Beispiel für aggressiven, israelbezogenen Antisemitismus«.

Der Gießener Rechtswissenschaftler Maximilian Roth erklärte am Montag, dass die Entscheidung des Frankfurter Verwaltungsgerichts aus juristischer Sicht so zu erwarten war - gerade mit Blick auf die weit zu fassende Kunstfreiheit. Er gehe aber davon aus, dass Stadt und Land Einspruch einlegen werden. dpa/ja

Berlin

JSUD fordert Abbruch der diplomatischen Beziehungen mit Teheran

»Ohne den Iran hätte der 7. Oktober nicht passieren können«, sagt die Vorsitzende Hanna Veiler

 25.04.2024

Virginia

Biden: »Dieser unverhohlene Antisemitismus ist verwerflich und gefährlich«

US-Präsident Biden verurteilt antiisraelische Proteste an Universitäten

 25.04.2024

Terror

Argentinien schreibt Irans Innenminister zur Fahndung aus

Er war offenbar 1994 an dem Bombenanschlag 1994 auf das jüdische Gemeindezentrum Amia beteiligt

 25.04.2024

Oranienburg

Mehr antisemitische Vorfälle in Gedenkstätte Sachsenhausen

»Geschichtsrevisionistische Tabubrüche und Grenzverschiebungen von rechts« werden registriert

 25.04.2024

USA

Antiisraelische Proteste an US-Unis weiten sich aus

Auch in Texas und Kalifornien kommt es zu Festnahmen

 25.04.2024

Berlin

Ausstellung im Haus der Wannsee-Konferenz beschädigt

Kuratorin: «Auffällig, dass ausgerechnet Plakate zum israelbezogenen Antisemitismus beschädigt wurden«

 24.04.2024

Kommentar

AfD in Talkshows: So jedenfalls nicht!

Die jüngsten Auftritte von AfD-Spitzenpolitikern in bekannten Talk-Formaten zeigen: Deutsche Medien haben im Umgang mit der Rechtsaußen-Partei noch viel zu lernen. Tiefpunkt war das Interview mit Maximilian Krah bei »Jung & Naiv«

von Joshua Schultheis  24.04.2024

Umfrage

Studie: Für die meisten muslimischen Schüler ist der Koran wichtiger als deutsche Gesetze

Fast die Hälfte der Befragten will einen islamischen Gottesstaat

 22.04.2024

Vereinte Nationen

»Whitewash«: UNRWA-Prüfbericht vorgelegt

Eine Untersuchung sollte die schweren Vorwürfe gegen das UN-Hilfswerk aufklären - vorab sickerten erste Details durch

von Michael Thaidigsmann  22.04.2024