Nach fünf Jahren gibt der Zentrale Antisemitismusbeauftragte der Bayerischen Justiz, Oberstaatsanwalt Andreas Franck, sein Amt an Staatsanwalt David Beck ab, der bisher als Hate-Speech-Beauftragter der Bayerischen Justiz tätig war. Franck wechselt ans Amtsgericht Freising, dessen neuer Direktor er wird.
Sein Abschied bedeutet für das Amt des Antisemitismusbeauftragten der Justiz eine Zäsur, denn Franck hatte diese Funktion seit ihrer Schaffung im Oktober 2021 ausgefüllt und dabei wesentlich geprägt. Bayern war seinerzeit das erste Bundesland, das ein solches Amt für die Justiz eingerichtet hatte. Zugleich bedeutet die Nachfolge durch David Beck eine Entscheidung für größtmögliche Kontinuität und Stabilität, da dessen Aufgaben als Hate-Speech-Beauftragter bereits eine enge Zusammenarbeit mit Franck erfordert hatten – ihre Büros lagen direkt nebeneinander, wie sie auf einer zum Amtswechsel einberufenen Pressekonferenz im Münchner Justizpalast betonten.
Josef Schmid, selbst Rechtsanwalt und erst Anfang Oktober ins Amt des Bayerischen Justizministers gewechselt, würdigte Francks Arbeit während derselben Veranstaltung ausdrücklich. Unter seiner Leitung habe sich das Amt »zu einem bundesweit beachteten Erfolgsmodell entwickelt«.
Verfahren einleiten, Ermittlungen führen und Anklage erheben
Dem Amt des Zentralen Antisemitismusbeauftragten, das bei der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) angesiedelt ist, kamen unter Francks Leitung entscheidende Aufgaben zu, so Schmid. »Er kann selbst Verfahren einleiten, Ermittlungen führen und Anklage erheben, daneben koordiniert und unterstützt er die bayerischen Staatsanwaltschaften im Umgang mit antisemitischen Straftaten. Zugleich ist er der entscheidende Ansprechpartner für die jüdische Gemeinschaft im Freistaat.«
»Wir können dazu beitragen, dass diese Welt für Juden eine sicherere Welt ist.«
David Beck
Auch die Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern (IKG), Charlotte Knobloch, dankte Andreas Franck für dessen unermüdliche Arbeit und wurde dabei auch persönlich: »Andreas Franck zu verabschieden, fällt alles andere als leicht. Als fähiger Jurist, zielstrebiger Entscheider und vor allem als Mensch hat er diesem Amt seinen eigenen Stempel aufgedrückt.« Manch anderer hätte sich in diesen schwierigen Zeiten »hinter den Paragrafen versteckt«, so Knobloch. »Nicht so Andreas Franck, der Verantwortung übernommen und getragen und sich in Wort und Tat an die Seite der jüdischen Gemeinschaft gestellt hat.«
Knobloch erinnerte an die Zeit vor 2018, als es noch keine Antisemitismusbeauftragten gegeben hatte. »Auch wenn dieser Posten in einer idealen Welt gar nicht nötig sein würde – in der Welt, wie sie sich uns darstellt, bin ich und ist die jüdische Gemeinschaft froh und dankbar, dass es so engagierte Amtsträger in dieser Sache gibt.« Dem neuen Amtsinhaber David Beck wollte Knobloch nicht einfach nur viel Erfolg wünschen: »Ich will ihm Danke sagen dafür, dass er bereit ist, diese Verantwortung jetzt auf sich zu nehmen.«
»Eine der letzten Instanzen, die Menschenrechte für die jüdischen Gemeinschaften durchsetzen und das Schlimmste verhindern kann«
Der Antisemitismusbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung, Ludwig Spaenle, bezeichnete die Tätigkeit der Justiz als »die Nagelprobe zu den Sonntagsreden der wehrhaften Demokratie«. Spaenle berichtete abermals, wie drastisch sich die Situation für die jüdischen Gemeinden seit dem 7. Oktober 2023 verschlechtert habe. »Die Justiz ist eine der letzten Instanzen, die Menschenrechte für die jüdischen Gemeinschaften durchsetzen und das Schlimmste verhindern kann.« Auch er sprach Franck dafür Dank und Anerkennung aus.
Andreas Franck selbst zeigte sich von den lobenden Worten bewegt: »Als wir damals dieses Amt vorgestellt haben, war eine unserer großen Zielsetzungen, das Vertrauen in der jüdischen Gemeinschaft zu stärken und dort, wo es verloren gegangen war, das Vertrauen auch wieder zurückzuholen.« Besonders wichtig sei es deshalb gewesen, als Ansprechpartner unkompliziert zur Verfügung zu stehen.
»Es ist eines der Hauptprobleme«, so Franck über fehlende niederschwellige Angebote, »dass jüdische Menschen keine Strafanzeige erstatten.« Er selbst gehe von einer Dunkelziffer von etwa 80 Prozent aus. Rückblickend zog Franck eine positive Bilanz der eigenen Arbeit, betonte aber zugleich, dass man sich bei der Bekämpfung des Antisemitismus niemals auf einer vermeintlichen Erfolgsgeschichte ausruhen dürfe.
Staatsanwalt Beck zeigte sich der Tragweite der neuen Aufgabe bewusst: »Die Fußstapfen, die Andreas Franck hinterlässt, versetzen mich auch in Ehrfurcht.« Zugleich hob er hervor, dass er aufgrund seiner Erfahrung aus der Bekämpfung von Hasskriminalität mit vielen wesentlichen Problemen des Themas bereits vertraut sei. Gerade mit Blick auf die anonymisierte Hasskriminalität im Netz betonte Beck, es brauche »häufig einen Schritt mehr, den die Staatsanwaltschaft in solchen Fällen gehen muss. Oft muss noch etwas mehr investiert und noch genauer hingeschaut werden«. Den Kampf gegen Judenhass müsse man realistisch betrachten: »Wir können nicht jeglichen Antisemitismus aus der Welt schaffen. Aber wir können dazu beitragen, dass diese Welt für jüdische Menschen eine sicherere Welt ist.«