Gerechtigkeit

Schlag auf Schlag

Im Judentum geht es nicht um Vergeltung oder das Recht des Stärkeren, wie im Westernroman (Titelbildentwurf, »Tom Prox«-Reihe). Foto: cinetext

Gerechtigkeit

Schlag auf Schlag

Warum das Tora-Prinzip »Auge um Auge« so oft missverstanden wird

von Chajm Guski  06.06.2011 10:39 Uhr

Gibt es eine Phrase, die von böswilligen Menschen häufiger im Zusammenhang mit dem Judentum zitiert wurde als diese: »Auge um Auge«? Wie kaum ein anderer Satz aus der Tora ist dieser sprichwörtlich geworden. So sprichwörtlich, dass niemand mehr weiß, dass die Unterstellung aus antijüdischer Polemik stammt. Diese behauptet, das Judentum sei eine Religion, die nach dem Prinzip der Vergeltung Recht spricht. Im Kontrast zum Christentum, dem das Prinzip der Nächstenliebe zugrunde liege.

Auch heute werden nicht selten Vokabeln aus diesem Bereich verwendet, wenn zum Beispiel von der israelischen Armee die Rede ist. Israelische Truppen »üben Vergeltung« oder »vergelten« einen vorherigen Angriff. Bisweilen begegnet einem auch die Formulierung »Auge um Auge«, oder es ist vom »alttestamentarischen Prinzip« die Rede.

Rache Auf der anderen Seite reicht häufig die reißerische Schilderung eines Verbrechens, um aus Teilen der Bevölkerung Rufe nach »Rache« oder Vergeltung zu hören, und zum anderen erfahren wir, dass diese Art von Recht tatsächlich zu existieren scheint. Aber anderswo auf der Welt und nicht im Judentum.

Zuletzt machte der Fall der Iranerin Ameneh Bahrami Schlagzeilen in aller Welt. Ein Verehrer wurde von ihr zurückgewiesen, und dieser hatte ihr, wohl aus Kränkung, Säure ins Gesicht geschüttet. Ihr Gesicht wurde entstellt und sie erblindete. Vor einem Gericht im Iran erstritt sie dann das Recht, Rache zu nehmen und dem Täter Säure in die Augen tropfen zu dürfen. Das war bereits 2009. Die Vollstreckung dieser Maßnahme sollte dann im Mai dieses Jahres stattfinden, wurde dann in letzter Sekunde ausgesetzt. Damals kümmerte sich das Wochenmagazin Spiegel um die Angelegenheit, und ein Jura-Professor erklärte dazu: »Das ›Auge für Auge‹-Prinzip ist ja schon aus dem Judentum bekannt.«

Tora Wie verhält es sich also mit dem Prinzip »Auge um Auge« in der Tora? Hat die spätere Rechtsprechung des Judentums diese Aussage relativiert, um den archaischen Charakter abzuschwächen?

Schauen wir uns also an, was in der Tora steht. »Ajin tachat Ajin« heißt es dort (2. Buch Moses 21,24), und das bedeutet richtig übersetzt »ein Auge für ein Auge«. Die Vokabel »tachat« ist hier schon von wesentlicher Wichtigkeit. Wir treffen sie auch in der Tora, wenn Abraham einen Widder anstelle seines Sohnes Jitzchak opfern soll. Hier heißt es auch (1. Buch Moses 22,1-9): »Abraham ging hin, nahm den Widder und brachte ihn statt seines Sohnes als Brandopfer dar.« »Tachat Beno – anstelle seines Sohnes«, stellvertretend und faktisch als Ersatz für Abrahams Sohn Jitzchak.

Würde man der Logik der »Auge um Auge«-Übersetzung folgen, hätte Abraham wohl seinen Sohn und den Widder opfern müssen. Also kann keine Rede davon sein, die Regelung wäre später erst abgeschwächt worden. Im Talmud (Bawa Kamma 83b-84a) wird erklärt, dass die mündliche Tora unseren Satz aus der Tora als finanziellen Ausgleich verstand. Dieser Auffassung folgen ausnahmslos alle Kommentatoren und führen plausible Gründe dafür an, warum eine »körperliche Lesart« des Textes nicht zu Gerechtigkeit, sondern zu noch mehr Ungerechtigkeit führen würde.

Gerechtigkeit Rabbi Abraham ben Meir Ibn Ezra führt in seinem Torakommentar beispielsweise ein Argument des Talmuds dafür an. Es sei vollkommen unmöglich, den identischen Schaden am Verursacher des eigenen Schadens zu erzeugen. Keine zwei Menschen seien physisch oder emotional gleich.

Um direkt bei dem Augen-Beispiel zu bleiben: Die Sehstärke zweier Personen kann eine vollkommen andere sein, eine Person kann stärkere Augen haben, eine andere schwächere, also würde es nicht zu vollkommener Gerechtigkeit kommen; denn man würde ja anstreben, dem Delinquenten die gleiche Verletzung zuzufügen, die er auch verursacht hat. Die Diskussion im Talmud darüber ist lang, und es wird offensichtlich, dass dies nicht möglich ist.

Auch wäre eine andere Forderung der Tora nach einem gleichen, allgemein gültigen Gesetz für alle Menschen »Ein Gesetz soll euch gelten« (3. Buch Moses 24,22) nicht erfüllt. Was wäre in dem Fall, wenn jemand ein Auge durch jemanden verlöre, der selber nur eines hat? Er würde bei dem »Ausgleich« sein verbleibendes Augenlicht verlieren und blind werden. Zudem steht fest, dass der Zugriff auf einen Körperteil oder ein Organ eines Menschen andere Komplikationen hervorrufen und sogar das Leben der Person gefährden kann.

In unserem Fall diskutiert der Talmud tatsächlich auch das Augenlicht: »Es kann sogar passieren, dass ein Auge und ein Leben für ein Auge genommen werden, denn durch den Vorgang des Blendens kann jemand zu Tode kommen« (Bawa Kamma 84a). Rabbi Saadia ben Joseph Gaon wies darauf hin, dass man die Schäden nicht kalkulieren könne. Wenn jemand durch einen Schlag ein Drittel der normalen Sehkraft verliert, wie kann der ausführende Schlag so durchgeführt werden, dass der Täter exakt ein Drittel seiner eigenen Sehkraft verliert?

Ausgleich Dies ist der technische Aspekt, doch bei der Erfahrung von Gewalt spielen auch andere Aspekte eine Rolle, die das jüdische Recht erkannt hat. Moses Maimonides, der Rambam, fasste die Regelungen für »Schäden und Verletzungen« (Jad Hilchot Choweil umazik) zusammen und legte fest, welche Bedingungen für einen tatsächlichen Ausgleich zwischen Täter und Opfer gegeben sein müssen. Er betont, dass auch der Aspekt der Vergebung bei dem Ausgleich von Verletzungen eine wichtige Rolle spielt.

Der »Täter« muss sich also mit dem Opfer auseinandersetzen und verstehen, was er getan hat. Es ist durch die einfache Zahlung und eine Strafe nicht getan. Bei einer Verletzung geht es ja nicht nur um einen Ausgleich für den entstandenen Schaden.

Wer einen Menschen verletzt, der lässt sein Opfer spüren, dass er physisch in der besseren Position ist, den anderen beherrschen und deshalb verletzen kann. Es ist durchaus vorstellbar, dass einige Menschen meinen, dass der Gerechtigkeit Genüge getan wäre, wenn das Opfer dem Täter das Gleiche antun könnte. Natürlich hilft das nicht.

Die Bitte um Verzeihung des Täters sieht der Rambam als einen wichtigen Teil der Wiederherstellung des Zustands des Opfers vor dem Eintritt der Verletzung; denn dieser wird ja mit angestrebt. Die reine Entschädigung reicht allein nichtaus. Der Täter muss verstehen und bereuen und das Opfer die Möglichkeit haben, die erlebte Machtlosigkeit zu kompensieren.

Das ist vermutlich einer der Gründe, aus denen die Tora uns nicht direkt vorschreibt, den Schaden durch eine Ausgleichzahlung zu kompensieren. Wir müssen das Gesamte im Blickfeld behalten, damit das Individuum seine Würde zurück erhält und die Gesellschaft im Gleichgewicht bleibt.

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