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Geschichte

Zwölf Todesurteile - und nur wenig Schuldbewusstsein: Nürnberger Prozess gegen Hauptkriegsverbrecher endet vor 80 Jahren

Die Anklagebank beim Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess (November 1945 bis Oktober 1946) Foto: dpa

Es ist eine (böse) Ironie der Geschichte: US-Präsident Donald Trump tut gerade alles, um den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag zu zerstören: Seine Regierung verhängt Sanktionen gegen die Präsidentin des Gerichts, weitere Richter und Anwälte. Im Juli hat Außenminister Marco Rubio angekündigt, andere Staaten zum Austritt bewegen zu wollen. Der Gerichtshof bedrohe die Souveränität der USA.

Dabei waren es die USA, die nach dem Zweiten Weltkrieg neues Völkerrecht setzen und eine internationale Justiz einrichten wollten. Dass das prinzipiell möglich ist, haben die Nürnberger Prozesse bewiesen, mit denen vor genau 80 Jahren die massenhaften Verbrechen des NS-Regimes geahndet werden sollten.

Jämmerlich und grau

Zwölf Jahre lang hatten sie sich wie die Götter aufgespielt. Doch als die 22 Hauptkriegsverbrecher des Dritten Reiches am 30. September und 1. Oktober 1946 im Nürnberger Justizpalast die Urteile des Internationalen Militärtribunals entgegennahmen, wirkten sie jämmerlich und grau. Wenig später, am 16. Oktober 1946, wurden die zum Tode Verurteilten hingerichtet.

Das Dritte Reich vor Gericht: Im ersten der Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse - der einzige, der von allen vier Alliierten gemeinsam organisiert wurde - wurden zwölf Angeklagte zum Tod und sieben zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Nach elf Monaten Verhandlungen mussten die Angeklagten einzeln in den Verhandlungssaal eintreten und ihr Urteil entgegennehmen.

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Keine Gefühlsausbrüche. Filmaufnahmen waren verboten, aber Hörfunk-Töne sind erhalten. »Hermann Wilhelm Göring...«, hört man den Vorsitzenden Richter, Geoffrey Lawrence, sagen: »... das Internationale Militärtribunal verurteilt Sie zum Tod durch den Strang.« Drei Angeklagte - Schacht, Papen und Fritzsche - wurden freigesprochen.

Auf »nicht schuldig« plädiert

Göring, Hitlers Stellvertreter Rudolf Heß, Außenminister Joachim von Ribbentrop, Militärs und Industrielle - sie alle hatten trotz Millionen Toter trotzig auf »nicht schuldig« plädiert. Hitler, Goebbels, Himmler und der Chef der Deutschen Arbeitsfront, Robert Ley, hatten zuvor bereits Selbstmord begangen.

Nur Albert Speer, Rüstungsminister und Chefarchitekt des Dritten Reiches, bekannte allgemeine Mitverantwortung, wollte aber von den grauenvollen Einzelheiten nichts gewusst haben. Eine Schutzbehauptung. Speer war aktiv an der Vertreibung von Juden aus Berlin und an der Vernichtung von KZ-Häftlingen beteiligt.

»Der Mord en gros« auf der Anklagebank

»Jetzt sitzen also der Krieg, der Pogrom, der Menschenraub, der Mord en gros und die Folter auf der Anklagebank«, schrieb der Schriftsteller und Prozessbeobachter Erich Kästner. US-Chefankläger Robert H. Jackson hatte zu Beginn deutlich gemacht, worum es ging: »Die Untaten, die wir zu verdammen und zu bestrafen versuchen, waren von so niederträchtiger und vernichtender Art, dass die Zivilisation sich nicht leisten kann, sie zu übersehen«, betonte er mit Blick auf die zunächst angeklagten 24 Hauptkriegsverbrecher und sechs verbrecherische Organisationen.

Was Jackson und die Anklagevertreter der anderen drei Siegermächte an Dokumenten aus Konzentrationslagern, von Massenerschießungen und Kriegsverbrechen vorlegten, trieb vielen Beobachtern die Tränen in die Augen. 218 Verhandlungstage währte der Prozess, 2.630 Beweisdokumente legten die Ankläger vor, 27 Kilometer Tonband und 7.000 Schallplatten dokumentierten jedes Wort.

Juristisches Neuland

Dabei konstruierte der Gerichtshof vier Tatbestände: Verschwörung, Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Damit betraten die Siegermächte juristisches Neuland. Ihr Handeln war auch in der westlichen Öffentlichkeit keineswegs unumstritten. Die Verteidiger der Nazi-Größen sprachen von Siegerjustiz. Auch die Siegermächte hätten in der Vergangenheit Kriege geführt und während des Weltkriegs Verbrechen begangen, erklärte Verteidiger Hermann Jahrreiß.

Die Todesurteile wurden am 16. Oktober 1946 auf dem Gelände des Nürnberger Gefängnisses vollstreckt. Göring beging wenige Stunden zuvor Selbstmord. Nach der Hinrichtung wurden die Leichen nach München gebracht und im Krematorium des Ostfriedhofs verbrannt. Ihre Asche wurde anschließend in einen Nebenfluss der Isar gestreut.

Von Staaten ausgeführte Verbrechen

Das Ziel der Amerikaner, neues Völkerrecht zu setzen, blieb zunächst in Ansätzen stecken: Erst mit der Einrichtung eines Internationalen Gerichtshofes für Kriegsverbrecher in Bosnien 1993 und Ruanda 1994 wurde erneut der Versuch unternommen, von Staaten gedeckte Verbrechen strafrechtlich zu verfolgen. Doch als der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag 2002 seine Arbeit aufnahm, waren die USA nicht dabei. Dass Trump das Gericht zerstören will, ist eine weitere Eskalation.

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