Prozess

Wolfgang Gedeon scheitert vor Berliner Landgericht

Am Dienstag wurde der Fall vor dem Berliner Landgericht verhandelt. Foto: Ayala Goldmann

Der baden-württembergische AfD-Politiker Wolfgang Gedeon ist am Dienstag vor dem Berliner Landgericht mit einer Unterlassungsklage gegen Zentralratspräsident Josef Schuster gescheitert. Laut der Entscheidung der Pressekammer des Landgerichts darf Schuster den umstrittenen Politiker der rechtspopulistischen Partei weiterhin einen Holocaust-Leugner nennen.

Meinungsäußerung Es handele sich nicht um eine Tatsachenbehauptung, sondern eine zulässige Meinungsäußerung, die von der im Grundgesetz garantierten Meinungsfreiheit gedeckt sei, entschied die 27. Zivilkammer unter Vorsitz von Richter Holger Thiel (Az. 27 0 189/17). Das teilte der Richter auf Anfrage mit. Gegen das Urteil kann Gedeon Berufung vor dem Berliner Kammergericht einlegen.

»In Zeiten, in denen aggressiver Antisemitismus in Deutschland immer stärker Fuß fasst, begrüßen wir das Urteil des Berliner Landgerichts sehr«, sagte Josef Schuster am Dienstagnachmittag in einer ersten Stellungnahme: »Verbale Anfeindungen im Internet, das Leugnen oder Relativieren der Schoa und physische Angriffe auf Juden sind mittlerweile leider keine Ausnahmeerscheinung mehr.«

Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland hatte im Januar 2017 unter anderem in der Zeitung »Der Tagesspiegel« im Zusammenhang mit dem nicht erfolgten Ausschluss des Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke aus seiner Partei kritisiert, auch in Stuttgart habe sich die AfD-Landtagsfraktion im Jahr zuvor nicht dazu durchringen können, Wolfgang Gedeon aus ihren Reihen auszuschließen. In diesem Zusammenhang hatte er Gedeon als Holocaust-Leugner bezeichnet. Dies habe er getan, weil Gedeon »in der Vergangenheit Dimension, historische Bedeutung und Einordnung des Holocaust bagatellisiert und relativiert« habe, so Schuster.

David Irving Gedeon hatte daraufhin auf Unterlassung geklagt. Zudem wollte er einen Widerruf erwirken. Seine Anwältin sagte am Dienstag vor dem Berliner Landgericht, Gedeon könne nicht mit Holocaust-Leugnern wie David Irving oder Ursula Haverbeck in einer Reihe genannt werden. Er wolle sich nicht mit diesem Etikett belegen lassen, weil der AfD-Politiker dadurch »massiv stigmatisiert« werde.

Der Anwalt Josef Schusters, Oliver Stegmann, zitierte vor Gericht aus dem Werk Christlich-europäische Leitkultur, das Wolfgang Gedeon unter dem Pseudonym W.G. Meister veröffentlicht hat. In Band 2 schreibt der Autor auf Seite 239: »Ich kann mir in Zukunft wohl eine Modifikation einzelner Teilaspekte des Holocaust vorstellen, insbesondere was die Zahlendimension anbelangt, aber keinesfalls eine Revision des gesamten Sachverhalts.«

Richter Thiel sagte, der Durchschnittsleser einer Zeitung kenne »Holocaust-Leugner« nicht als feststehenden Begriff. Als Holocaust-Leugner könne auch gelten, wer Zahlen bestreite oder den singulären Völkermord an den deutschen und europäischen Juden mit anderen Kriegsverbrechen gleichsetze.

Stuttgarter Landtag 2016 hatte Wolfgang Gedeon die AfD-Fraktion im Stuttgarter Landtag nach längeren Auseinandersetzungen verlassen. Er arbeitet seither als Abgeordneter ohne Fraktion.

Das Landesschiedsgericht der AfD in Baden-Württemberg entschied ein Parteiausschlussverfahren aber zugunsten Gedeons, der vorerst als einzelner Abgeordneter im Landtag weiter arbeiten will. Der Politiker will sich aber offenhalten, einen Antrag auf Wiederaufnahme in die Fraktion zu stellen.

Henning Lobin, Direktor des Leibniz-Instituts für Deutsche Sprache (IDS)

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