Prozess

Wolfgang Gedeon scheitert vor Berliner Landgericht

Am Dienstag wurde der Fall vor dem Berliner Landgericht verhandelt. Foto: Ayala Goldmann

Der baden-württembergische AfD-Politiker Wolfgang Gedeon ist am Dienstag vor dem Berliner Landgericht mit einer Unterlassungsklage gegen Zentralratspräsident Josef Schuster gescheitert. Laut der Entscheidung der Pressekammer des Landgerichts darf Schuster den umstrittenen Politiker der rechtspopulistischen Partei weiterhin einen Holocaust-Leugner nennen.

Meinungsäußerung Es handele sich nicht um eine Tatsachenbehauptung, sondern eine zulässige Meinungsäußerung, die von der im Grundgesetz garantierten Meinungsfreiheit gedeckt sei, entschied die 27. Zivilkammer unter Vorsitz von Richter Holger Thiel (Az. 27 0 189/17). Das teilte der Richter auf Anfrage mit. Gegen das Urteil kann Gedeon Berufung vor dem Berliner Kammergericht einlegen.

»In Zeiten, in denen aggressiver Antisemitismus in Deutschland immer stärker Fuß fasst, begrüßen wir das Urteil des Berliner Landgerichts sehr«, sagte Josef Schuster am Dienstagnachmittag in einer ersten Stellungnahme: »Verbale Anfeindungen im Internet, das Leugnen oder Relativieren der Schoa und physische Angriffe auf Juden sind mittlerweile leider keine Ausnahmeerscheinung mehr.«

Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland hatte im Januar 2017 unter anderem in der Zeitung »Der Tagesspiegel« im Zusammenhang mit dem nicht erfolgten Ausschluss des Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke aus seiner Partei kritisiert, auch in Stuttgart habe sich die AfD-Landtagsfraktion im Jahr zuvor nicht dazu durchringen können, Wolfgang Gedeon aus ihren Reihen auszuschließen. In diesem Zusammenhang hatte er Gedeon als Holocaust-Leugner bezeichnet. Dies habe er getan, weil Gedeon »in der Vergangenheit Dimension, historische Bedeutung und Einordnung des Holocaust bagatellisiert und relativiert« habe, so Schuster.

David Irving Gedeon hatte daraufhin auf Unterlassung geklagt. Zudem wollte er einen Widerruf erwirken. Seine Anwältin sagte am Dienstag vor dem Berliner Landgericht, Gedeon könne nicht mit Holocaust-Leugnern wie David Irving oder Ursula Haverbeck in einer Reihe genannt werden. Er wolle sich nicht mit diesem Etikett belegen lassen, weil der AfD-Politiker dadurch »massiv stigmatisiert« werde.

Der Anwalt Josef Schusters, Oliver Stegmann, zitierte vor Gericht aus dem Werk Christlich-europäische Leitkultur, das Wolfgang Gedeon unter dem Pseudonym W.G. Meister veröffentlicht hat. In Band 2 schreibt der Autor auf Seite 239: »Ich kann mir in Zukunft wohl eine Modifikation einzelner Teilaspekte des Holocaust vorstellen, insbesondere was die Zahlendimension anbelangt, aber keinesfalls eine Revision des gesamten Sachverhalts.«

Richter Thiel sagte, der Durchschnittsleser einer Zeitung kenne »Holocaust-Leugner« nicht als feststehenden Begriff. Als Holocaust-Leugner könne auch gelten, wer Zahlen bestreite oder den singulären Völkermord an den deutschen und europäischen Juden mit anderen Kriegsverbrechen gleichsetze.

Stuttgarter Landtag 2016 hatte Wolfgang Gedeon die AfD-Fraktion im Stuttgarter Landtag nach längeren Auseinandersetzungen verlassen. Er arbeitet seither als Abgeordneter ohne Fraktion.

Das Landesschiedsgericht der AfD in Baden-Württemberg entschied ein Parteiausschlussverfahren aber zugunsten Gedeons, der vorerst als einzelner Abgeordneter im Landtag weiter arbeiten will. Der Politiker will sich aber offenhalten, einen Antrag auf Wiederaufnahme in die Fraktion zu stellen.

Meinung

Die Tür zum Frieden öffnen

Sabine Brandes hofft, dass der Krieg mit dem Iran trotz seiner Schrecken die Region am Ende friedlicher machen wird

von Sabine Brandes  04.03.2026

Soziale Medien

Plattform X verschärft Regeln für KI-Kriegsvideos

Bei Zuwiderhandlungen drohen Sanktionen. Von der Regelung ist allerdings nur ein Teil aller X-Nutzer betroffen

 04.03.2026

Nahost

Israel nutzte Verkehrskameras, um Schlag gegen Chamenei zu planen

»Wir kannten Teheran wie Jerusalem«, sagt ein israelischer Geheimdienstmitarbeiter

 04.03.2026

Meinung

Der Iran, der Krieg und das Völkerrecht

Das Völkerrecht soll Menschen schützen. Wenn es zum Selbstzweck erhoben und höher gewichtet wird, als die Schicksale der Entrechteten, verliert es seinen Sinn

von Tobias Kühn  04.03.2026

Washington D.C.

Militärbasen-Streit: Trump droht Spanien mit Handels-Embargo

»Wir wollen nichts mit Spanien zu tun haben«, sagt der Präsident, nachdem die spanische Regierung US-Streitkräften die Nutzung von Militärbasen verweigert

 04.03.2026

Washington D.C.

Friedrich Merz: Viele offene Fragen zur Zukunft des Iran nach Krieg

Seit Samstag gehen Israel und die USA militärisch gegen den Terror-Sponsor Iran vor. Wie es nach der Offensive mit dem Land weitergehen soll, ist nach den Worten des Bundeskanzlers weiter unklar

 04.03.2026

Teheran

Bericht: Chameneis Sohn gilt als Favorit für Irans oberstes Amt

Während oppositionelle iranische Kanäle und israelische Medien bereits von einer Festlegung sprechen, schweigen staatliche Stellen im Iran

 04.03.2026

Iran-Krieg

Länder starten Evakuierungsflüge

Zehntausende Ausländer halten sich im Nahen Osten auf. Der Konflikt spitzt sich dort zu. Spanien, Großbritannien und Polen reagieren auf die angespannte Sicherheitslage mit Rückholaktionen

 03.03.2026

Bundestag

AfD-Fraktion wirft Jan Wenzel Schmidt raus

Die Debatte über Vetternwirtschaft in der AfD hat erste ernste personelle Konsequenzen: Die Bundestagsfraktion hat den Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt ausgeschlossen

 03.03.2026