Prozess

Wolfgang Gedeon scheitert vor Berliner Landgericht

Am Dienstag wurde der Fall vor dem Berliner Landgericht verhandelt. Foto: Ayala Goldmann

Der baden-württembergische AfD-Politiker Wolfgang Gedeon ist am Dienstag vor dem Berliner Landgericht mit einer Unterlassungsklage gegen Zentralratspräsident Josef Schuster gescheitert. Laut der Entscheidung der Pressekammer des Landgerichts darf Schuster den umstrittenen Politiker der rechtspopulistischen Partei weiterhin einen Holocaust-Leugner nennen.

Meinungsäußerung Es handele sich nicht um eine Tatsachenbehauptung, sondern eine zulässige Meinungsäußerung, die von der im Grundgesetz garantierten Meinungsfreiheit gedeckt sei, entschied die 27. Zivilkammer unter Vorsitz von Richter Holger Thiel (Az. 27 0 189/17). Das teilte der Richter auf Anfrage mit. Gegen das Urteil kann Gedeon Berufung vor dem Berliner Kammergericht einlegen.

»In Zeiten, in denen aggressiver Antisemitismus in Deutschland immer stärker Fuß fasst, begrüßen wir das Urteil des Berliner Landgerichts sehr«, sagte Josef Schuster am Dienstagnachmittag in einer ersten Stellungnahme: »Verbale Anfeindungen im Internet, das Leugnen oder Relativieren der Schoa und physische Angriffe auf Juden sind mittlerweile leider keine Ausnahmeerscheinung mehr.«

Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland hatte im Januar 2017 unter anderem in der Zeitung »Der Tagesspiegel« im Zusammenhang mit dem nicht erfolgten Ausschluss des Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke aus seiner Partei kritisiert, auch in Stuttgart habe sich die AfD-Landtagsfraktion im Jahr zuvor nicht dazu durchringen können, Wolfgang Gedeon aus ihren Reihen auszuschließen. In diesem Zusammenhang hatte er Gedeon als Holocaust-Leugner bezeichnet. Dies habe er getan, weil Gedeon »in der Vergangenheit Dimension, historische Bedeutung und Einordnung des Holocaust bagatellisiert und relativiert« habe, so Schuster.

David Irving Gedeon hatte daraufhin auf Unterlassung geklagt. Zudem wollte er einen Widerruf erwirken. Seine Anwältin sagte am Dienstag vor dem Berliner Landgericht, Gedeon könne nicht mit Holocaust-Leugnern wie David Irving oder Ursula Haverbeck in einer Reihe genannt werden. Er wolle sich nicht mit diesem Etikett belegen lassen, weil der AfD-Politiker dadurch »massiv stigmatisiert« werde.

Der Anwalt Josef Schusters, Oliver Stegmann, zitierte vor Gericht aus dem Werk Christlich-europäische Leitkultur, das Wolfgang Gedeon unter dem Pseudonym W.G. Meister veröffentlicht hat. In Band 2 schreibt der Autor auf Seite 239: »Ich kann mir in Zukunft wohl eine Modifikation einzelner Teilaspekte des Holocaust vorstellen, insbesondere was die Zahlendimension anbelangt, aber keinesfalls eine Revision des gesamten Sachverhalts.«

Richter Thiel sagte, der Durchschnittsleser einer Zeitung kenne »Holocaust-Leugner« nicht als feststehenden Begriff. Als Holocaust-Leugner könne auch gelten, wer Zahlen bestreite oder den singulären Völkermord an den deutschen und europäischen Juden mit anderen Kriegsverbrechen gleichsetze.

Stuttgarter Landtag 2016 hatte Wolfgang Gedeon die AfD-Fraktion im Stuttgarter Landtag nach längeren Auseinandersetzungen verlassen. Er arbeitet seither als Abgeordneter ohne Fraktion.

Das Landesschiedsgericht der AfD in Baden-Württemberg entschied ein Parteiausschlussverfahren aber zugunsten Gedeons, der vorerst als einzelner Abgeordneter im Landtag weiter arbeiten will. Der Politiker will sich aber offenhalten, einen Antrag auf Wiederaufnahme in die Fraktion zu stellen.

Israel

Die halbe Wahrheit

Deutschlands Medien und der Gaza-Krieg: Wie aus ungeprüften Zahlen der Terrororganisation Hamas plötzlich Gewissheiten werden – ganz ohne kritische Einordnungen

von Philipp Peyman Engel  05.02.2026 Aktualisiert

Doha

Merz sagt Partnern am Golf engere Rüstungszusammenarbeit zu

Lange Zeit haben Bundesregierungen nur sehr restriktiv den Export von Rüstungsgütern an autokratische Staaten genehmigt. Dies ändert sich nun, wie der Bundeskanzler in Katar deutlich macht

 05.02.2026

Interview

»Es wird vergessen, wie es anfing«

Ricarda Louks Tochter Shani wurde am 7. Oktober 2023 von Hamas-Terroristen ermordet. Hier spricht sie darüber, wie sie den Verlust verarbeitet, was ihr Kraft gibt und warum sie über den Umgang Deutschlands mit den Opfern enttäuscht ist

von Mirko Freitag  05.02.2026

Nahost

Natürliches Bündnis?

Nach der Offensive der syrischen Armee in Rojava nähern sich die Kurden Israel an. Eine Expertin erklärt die Hintergründe

von Sabine Brandes  05.02.2026

Washington D.C.

Neue Terrorismus-Anklagen nach Mord an Botschaftsmitarbeitern

Gegen den 31-jährigen Elias Rodriguez aus Chicago sei eine erweiterte Anklageschrift mit insgesamt 13 Punkten eingereicht worden, sagt Bundesstaatsanwältin Jeanine Pirro

 05.02.2026

Sydney

Drohungen gegen Israels Präsidenten: 19-Jähriger angeklagt

Die Bundespolizei teilt mit, Darcy Tinning habe gedroht, Isaac Herzog mit einer Pistole zu erschießen

 05.02.2026

New York

Antisemitische Drohung an Schule: 17-Jähriger festgenommen

»Fuck the Jews«: Laut NYPD hatte der Teenager an der Renaissance Charter School in Jackson Heights E-Mails verschickt, in denen er Gewalt gegen jüdische Mitschüler androhte

 05.02.2026

Dresden

Sächsischer Landtag: Einmütige Zustimmung für Yad-Vashem-Außenstelle

Kultusminister Conrad Clemens (CDU) spricht von einem Auftrag. Angesichts offener antisemitischer Anfeindungen und wachsender Angriffe auf demokratische Werte sei Erinnerungskultur dringlicher denn je

 05.02.2026

Teheran

»Widerwärtiger Charakter«: Irans Außenminister attackiert Merz

Der Iran betrachtete Deutschland einst als einen zuverlässigen Partner. Die Kritik an der Bundesregierung wird jedoch immer heftiger. Und richtet sich mittlerweile gegen den Bundeskanzler persönlich

 05.02.2026