Nahost

Was steht im Iran-Rahmenabkommen?

Foto: picture alliance / Zoonar

Vor der für diesen Freitag geplanten Unterzeichnung des Rahmenabkommens zwischen den USA und dem Iran hat ein hochrangiger US-Regierungsbeamter den von Medien verbreiteten Wortlaut des Dokuments weitgehend bestätigt.

Wie die Deutsche Presse-Agentur aus dem Weißen Haus erfuhr, zielt das Abkommen auf ein sofortiges und dauerhaftes Ende der militärischen Einsätze ab, einschließlich im Libanon. Nach der Unterzeichnung des Abkommens soll es keine weiteren militärischen Einsätze mehr gegeneinander geben.

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Die Beendigung des Kriegs, die Öffnung der Straße von Hormus und Fragen rund um Sanktionen sowie Finanzhilfen für den Iran stehen im Zentrum des von einem US-Beamten verbreiteten Textes. Weitere Verhandlungen sollen in einem Zeitraum von 60 Tagen folgen. Das enthält der Text dazu:

  • Ein »sofortiges und dauerhaftes Ende des Kriegs an allen Fronten, auch im Libanon«. Beide Seiten und ihre Verbündeten werden demnach ab Unterzeichnung »keine feindlichen Handlungen mehr gegeneinander unternehmen« und von »Gewalt gegeneinander absehen«.
  • Eine endgültige Vereinbarung soll binnen 60 Tagen ausgehandelt werden. Der Zeitraum ist, wenn beide Seiten zustimmen, verlängerbar.
  • Umgehend nach Unterzeichnung sollen die USA ihre Seeblockade gegen iranische Häfen aufheben und den Schiffsverkehr innerhalb von 30 Tagen auf die »volle Kapazität wiederherstellen«. In dem Zeitraum soll die Blockade in dem Maß gelockert werden, wie auch der kommerzielle Schiffsverkehr durch die Straße von Hormus wieder Fahrt aufnimmt. 30 Tage nach einer endgültigen Vereinbarung sollen die USA ihre Truppen zudem aus den »umliegenden Gebieten« abziehen.
  • Der Iran soll seinerseits nach Unterzeichnung »sofortige Schritte« unternehmen, damit sich der Verkehr von Handelsschiffen durch die Straße von Hormus in beide Richtungen innerhalb von 30 Tagen auf ein Niveau vor Kriegsbeginn normalisiert. Dabei wird auch erwähnt, dass der Iran »technische Hürden beseitigen und Minen neutralisieren« muss.
  • Die gebührenfreie Schifffahrt durch die Straße von Hormus gilt nur für das Verhandlungsfenster von 60 Tagen. Zukünftige Regeln soll der Iran mit dem Oman erörtern.

Hürden zu Aufhebung von Sanktionen bestehen

Für den Iran ist eine Aufhebung der umfassenden Sanktionen gegen das Land zentral. Aber wie die US-Seite eine Sanktionsaufhebung langfristig umsetzen würde, bleibt unklar. 

Sanktionserleichterungen könne der US-Präsident zwar mit Ausnahmegenehmigungen, wenn diese mit nationalen Sicherheitsinteressen begründet werden, gewähren, erklärt Sascha Lohmann von der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) in Berlin. Dies gelte jedoch nur, bis ein finales Abkommen erzielt sei. Dann müsse der US-Kongress zustimmen.

Das sind die Punkte, die nach US-Darstellung dazu in dem Papier stehen:

  • Sofort nach Unterzeichnung erteilt das US-Finanzministerium Ausnahmegenehmigungen für den Export iranischen Rohöls sowie von Erdölerzeugnissen und Derivaten. Diese Ausnahmen sollen auch für alle damit verbundenen Dienstleistungen gelten wie Banktransfers, Versicherungen und Transport.
  • Die USA verpflichten sich dem Text zufolge, »alle Arten von Sanktionen«, die derzeit gegen den Iran bestehen, aufzuheben, darunter auch solche aus Resolutionen des UN-Sicherheitsrats und der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) wie auch »alle einseitigen US-Sanktionen« gegen Teheran. Der Zeitplan dafür soll Teil der endgültigen Vereinbarung sein.
  • Die USA verpflichten sich, während der Gespräche über eine endgültige Vereinbarung »eingefrorene oder beschränkte Vermögenswerte« des Irans freizugeben und »voll verfügbar« zu machen zur Verwendung durch die iranische Zentralbank. Bedingung dafür ist die Umsetzung der im Rahmenabkommen vereinbarten Punkte.
  • Die USA sollen mit Partnerländern an einem umfassenden Plan arbeiten, um den Wiederaufbau im Iran und dessen wirtschaftliche Entwicklung voranzutreiben. Die USA und Partner sollen dabei eine Finanzierung in Höhe von mindestens 300 Milliarden US-Dollar sicherstellen.

Iran wiederholt Position, niemals Atomwaffen zu besitzen

Am 28. Februar hatten die USA und Israel ihre Angriffe auf den Iran begonnen, der unter anderem mit Angriffen auf Israel und auf US-Militärbasen sowie andere Ziele in der Golfregion reagierte. Seit gut zwei Monaten gilt die mehrmals gebrochene Waffenruhe. Ein erklärtes Kriegsziel war es, den Iran davon abzuhalten, Atombomben zu entwickeln. In dem von einem US-Beamten veröffentlichten Text heißt es:

  • »Die Islamische Republik Iran wiederholt, dass sie niemals Atomwaffen herstellen wird«. Die USA und der Iran hätten sich darauf geeinigt, dass die Frage des hochangereicherten Urans und »aller anderen, gegenseitig vereinbarten Fragen mit Atom-Bezug, darunter auch die nuklearen Bedürfnisse des Irans«, in der endgültigen Vereinbarung »angemessen« beantwortet werden. Die Mindestmaßnahme sei eine Verdünnung des Materials unter Aufsicht der IAEA. Dieser Zusatz war laut CNN in einem früheren Entwurf, auf den sich Trump und der iranische Parlamentspräsident Mohammed Bagher Ghalibaf geeinigt hatten, nicht aufgeführt.
  • Bis zu dieser endgültigen Vereinbarung sollen beide Seiten den jetzigen »Status quo« halten - der Iran bei seinem Atomprogramm und die USA, indem sie keine neuen Sanktionen verhängen oder ihre Truppen in der Region verstärken.

Unterzeichnung bereits am Donnerstag?

US-Präsident Trump stellte unterdessen eine früher als ursprünglich geplante Unterzeichnung des Dokuments in Aussicht - möglicherweise schon für diesen Donnerstag. »Das Abkommen, das wir am Sonntag mit dem Iran erzielt haben, wird in Kürze unterzeichnet werden – morgen oder vielleicht übermorgen«, sagte Trump beim G7-Gipfel im französischen Évian. Nähere Angaben machte er dazu nicht. Bisher war geplant, dass das Rahmenabkommen am Freitag unterzeichnet wird.

Auf eine Reporterfrage, warum er nicht selbst für die Unterzeichnung in Europa bleibe, sagte Trump, vielleicht werde er das tun. Bisher war davon ausgegangen worden, dass Vizepräsident JD Vance zur Unterzeichnung in die Schweiz reist.

Wie das Portal »Axios« berichtete, steht eine vorgezogene Unterschrift zur Debatte, weil so auch die Straße von Hormus früher als geplant geöffnet würde. Sollte es dazu kommen, würde die Unterschrift elektronisch erfolgen, hieß es unter Berufung auf zwei mit der Sache vertraute Personen. Das für Freitag geplante Treffen in der Schweiz solle aber trotzdem stattfinden, sagte eine der beiden Quellen.

Auch nach Angaben des Außenministeriums in Teheran wird derzeit geprüft, ob das Rahmenabkommen zwischen den USA und dem Iran von den Präsidenten beider Länder digital unterzeichnet werden könnte. Dies könne »in mancher Hinsicht eine bessere Option sein«, sagte Außenamtssprecher Ismail Baghai dem Staatssender Irib.

Beobachtern zufolge will der Iran in der Schweiz ein Händeschütteln mit den US‑Vertretern und Bilder von der Zeremonie unbedingt vermeiden. In Teheran gelten die USA weiterhin als verantwortlich für die Tötung des obersten Führers Ali Chamenei am 28. Februar. Eine solche Geste wäre für die iranische Delegation nicht vertretbar und könnte zu internen Konflikten mit Hardlinern im Land führen. dpa

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