Potsdam

Volksverhetzung: Arafat Abou-Chaker vor Gericht

Arafat Abou-Chaker Foto: picture alliance / REUTERS

Der Berliner Clan-Angehörige Arafat Abou-Chaker muss sich am 22. Mai vor dem Amtsgericht Potsdam verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem Volksverhetzung vor. Hintergrund sind Äußerungen und Veröffentlichungen aus dem Herbst 2023. Die »Märkische Allgemeine«, der »Tagesspiegel« und andere Tageszeitungen berichteten.

Im Zentrum des Verfahrens steht ein Video, in dem Abou-Chaker gemeinsam mit dem Islamisten Pierre Vogel zu sehen ist. In einem Livestream zog Abou-Chaker dabei einen Vergleich zwischen Benjamin Netanjahu und Adolf Hitler.

Wörtlich sagte er: »Für mich ist Adolf Hitler besser als Netanjahu.« Zur Begründung erklärte er, Hitler habe seine Opfer »wenigstens sofort umgebracht«, während Netanjahu die Palästinenser »langsamer leiden« lasse.

Die Aussagen fielen kurz nach dem Hamas-Massaker vom 7. Oktober 2023, bei dem die palästinensische Terrororganisation 1200 Israelis, darunter Babys, Kinder, Frauen und Männer, regelrecht abschlachtete. Zudem wurden 251 nach Gaza verschleppt. Zusätzlich kam es zu Vergewaltigungen. Israel reagierte auf den 7. Oktober, indem es militärisch gegen die Hamas vorging.

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Neben dem Video geht es auch um einen Instagram-Beitrag. Nach Angaben des Gerichts veröffentlichte Abou-Chaker eine Grafik zum Gaza-Konflikt, in der ein Hakenkreuz neben einem Davidstern und der deutschen Flagge zu sehen war. Aus Sicht der Justiz stellt dies eine Gleichsetzung Israels mit dem nationalsozialistischen Deutschland dar und könne als Verunglimpfung der Bundesrepublik gewertet werden.

Ursprünglich wollte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ohne Hauptverhandlung beenden. Vorgesehen war eine Geldstrafe in Höhe von 4500 Euro. Das Amtsgericht Potsdam entschied jedoch, den Fall öffentlich zu verhandeln. Damit könnte dem Angeklagten eine deutlich höhere Strafe drohen.

Eine Rolle spielt dabei auch ein früheres Urteil: Ende 2025 wurde Abou-Chaker bereits zu einer Geldstrafe verurteilt, wobei ein deutlich höherer Tagessatz angesetzt wurde. Diese Vorbelastung könnte sich nun auf das Strafmaß im aktuellen Verfahren auswirken. im

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