Berlin

Verfassungsschutz nimmt neue AfD-Jugend ins Blickfeld

Jean-Pascal Hohm, Chef der »Generation Deutschland« , bei der Gründung der Organisation Foto: picture alliance / ASSOCIATED PRESS

Die erst vor wenigen Tagen gegründete Jugendorganisation der AfD, »Generation Deutschland« (GD), rückt bereits in den Fokus des Bundesamts für Verfassungsschutz. Laut einem Bericht der »Bild« prüfen die Sicherheitsbehörden, ob es Hinweise auf verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb des neuen AfD-Nachwuchsverbandes gibt.

Das Bundesamt bestätigte dem Blatt, dass Erkenntnisse vom Gründungskongress in Gießen ausgewertet würden. Der Inlandsgeheimdienst prüft demnach kontinuierlich, ob Voraussetzungen für eine Beobachtung der AfD und ihrer Teilorganisationen vorliegen.

Im Mittelpunkt stehen laut dem Bericht insbesondere Kontakte der neuen Jugendorganisation zu Akteuren am rechten Rand. Auf dem Gründungstreffen trat der Vorstand offen dafür ein, mit sogenannten Vorfeldorganisationen zusammenzuarbeiten. Vorstandschef Jean-Pascal Hohm erklärte in seiner Rede, man wolle eng mit diesen Strukturen kooperieren. Vorstandsmitglied Kevin Dorow betonte, man distanziere sich nicht davon.

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Brisant ist zudem die Präsenz des Verlegers Götz Kubitschek, dessen Antaios-Verlag vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft wird. Kubitschek hatte auf dem Kongress einen eigenen Stand und suchte den Austausch mit Delegierten.

Wie weit die Behörde gehen kann, ordnet Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler ein. Eine Einstufung der GD als rechtsextrem sei grundsätzlich möglich – unabhängig von der Mutterpartei. Ein Verbot hingegen wäre nach seiner Einschätzung nicht realistisch, da die Jugendorganisation laut ihrer Satzung rechtlich unselbstständig ist und damit fest zur AfD gehört. Ein solcher Schritt wäre daher nur gemeinsam mit einem Parteiverbot denkbar.

Bisher wurde die AfD in Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen als »gesichert rechtsextrem« eingestuft. Dies gilt auch bundesweit. Allerdings hat der Bundesverfassungsschutz diese Einstufung ausgesetzt, bis die Gerichte über ihre Zulässigkeit entscheiden. im

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