Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf den Verein »Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost« vorläufig als gesichert extremistisch einstufen. Das Verwaltungsgericht Köln habe einen Eilantrag des Vereins gegen diese Einstufung abgelehnt, teilte das Gericht mit (Az.: 13 L 3120/25).
Der Verein setzt sich nach eigenen Angaben für eine gerechte Friedenslösung zwischen Israel und Palästina ein. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte ihn bereits im Juli 2024 als gesichert extremistische Bestrebung eingestuft und dies im Verfassungsschutzbericht 2024 öffentlich gemacht.
Nach Auffassung des Kölner Gerichts rechtfertigen die gesammelten Erkenntnisse derzeit die Einschätzung, dass der Verein völkerverständigungswidrige Bestrebungen verfolge. Die Richter verwiesen dabei unter anderem auf mehrere öffentliche Äußerungen des Vereins in sozialen Netzwerken.
»Antragsteller hetzt gegen Israel«
Darin seien israelische Darstellungen über Verbrechen der Hamas als Erfindungen bezeichnet und bewaffneter Widerstand gegen Israel gerechtfertigt worden. Das Gericht sah darin eine Billigung des Vorgehens der Hamas.
»Das Gericht sieht hinreichend verdichtete Anhaltspunkte dafür, dass der Antragsteller kontinuierlich gegen den Staat Israel hetzt und damit mittelbar zur völkerverständigungswidrigen Tätigkeit der Hamas beiträgt«, hieß es.
Ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin war Ende April zum gegenteiligen Ergebnis gekommen und hatte dem Verfassungsschutz die Einstufung des Vereins als extremistisch untersagt.
In dem Kölner Verfahren seien zusätzlich neuere Erkenntnisse berücksichtigt worden, teilte das Kölner Gericht mit. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster eingelegt werden. dpa