AfD

Verdachtsfall vor Gericht

Björn Höcke, Vorsitzender der Thüringer AfD Foto: picture alliance/dpa/AFP Pool

Thüringens AfD-Chef Björn Höcke hat am Dienstag vor dem Landgericht Halle seine Unschuld beteuert. Er habe nicht gewusst, dass die Parole »Alles für Deutschland« eine Losung der SA war, als er sie 2021 in einer Rede bei einer Wahlkampfveranstaltung in Merseburg benutzte, sagte er. Das nahm Richter Jan Stengel dem Geschichtslehrer nicht ab.

»Das Gericht muss sich alles anhören, aber nicht alles glauben. Sie sind ein redegewandter, intelligenter Mann, der weiß, was er sagt«, sagte er zu Höcke und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe in Höhe von 13.000 Euro.
Das Urteil von Halle war nicht das einzige, das der »Alternative für Deutschland« diese Woche juristisches Ungemach einbrachte.

In Münster gab das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen sein lange erwartetes Votum zu AfD-Klagen gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ab. Die Partei hatte sich dagegen gewehrt, dass das BfV die gesamte Partei, den mittlerweile aufgelösten »Flügel« und die Jugendorganisation »Junge Alternative« als »rechtsextremistischen Verdachtsfall« einschätzen darf.

In zweiter Instanz angestrengte Klagen der AfD erfolglos

Alle drei von der AfD in zweiter Instanz angestrengten Klagen dagegen blieben erfolglos. Die obersten NRW-Verwaltungsrichter ließen keinen Zweifel daran, dass sie die vom Verfassungsschutz vorgetragenen Argumente für eine Beobachtung der AfD für stichhaltig ansehen. Es lägen ausreichende Anhaltspunkte dafür vor, dass die Partei Bestrebungen verfolge, die gegen die Menschenwürde und auch gegen das Demokratieprinzip gerichtet seien.

Konkret bezog sich der 5. Senat des Gerichts auf Pläne einzelner AfD-Politiker, deutschen Staatsbürgern mit Migrations­hintergrund nur einen Rechtsstatus zweiter Klasse zuzuerkennen. Das sei eine verfassungswidrige Diskriminierung aufgrund der Abstammung und ein Verstoß gegen die Menschenwürde.

Den Vorwurf, der Verfassungsschutz werde von der Regierung politisch instrumentalisiert, wiesen die Richter zurück.

Herabwürdigende Begriffe gegenüber Flüchtlingen und Muslimen seien in der AfD gang und gäbe, so das BfV. Es würden Forderungen aufgestellt, die sich gegen die gleichberechtigte Religionsausübung von Muslimen richteten. Darüber hinaus gebe es »Anhaltspunkte für demokratiefeindliche Bestrebungen« in der Partei, allerdings, so die Richter einschränkend, »nicht in der Häufigkeit und Dichte«, wie dies vom BfV unterstellt werde. Das OVG betonte zwar, dass bislang nur Verdachtsmomente und keine gerichtlich festgestellten Nachweise für verfassungsfeindliche Umtriebe vorlägen. Die grundsätzliche Einstufung der AfD als »Verdachtsfall« beanstandete es aber nicht.

Zeitliche Begrenzung für Einstufung als »rechtsextremistischer Verdachtsfall«

Die Einstufung als »rechtsextremistischer Verdachtsfall« unterliege jedoch einer zeitlichen Begrenzung. Entweder die Erkenntnisse verdichteten sich zur Gewissheit, was dann unweigerlich zur Hochstufung zum »Beobachtungsfall« führe, oder sie würden entkräftet. In diesem Fall müsste die Beobachtung beendet werden.

Auch den Vorwurf, der Verfassungsschutz werde von der Regierung politisch instrumentalisiert, wiesen die Richter zurück. Was führende AfD-Politiker nicht davon abhielt, ihn umgehend zu wiederholen. Der Parteivorsitzende Tino Chrupalla wetterte gegen eine angebliche »politische Motivation«, die Vizevorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, Beatrix von Storch, sprach von einem »Unrechtsurteil« und stellte gar die Rechtsstaatlichkeit Deutschlands infrage.

Der Präsident des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz, Stephan Kramer, nannte das Urteil hingegen einen »schönen und wichtigen Erfolg für das BfV und den Verfassungsschutz-Verbund der Länder«, auch wenn im Bereich der Demokratiefeindlichkeit nicht alle Belege des BfV das Gericht überzeugt hätten.

Für den Präsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, war das Urteil keine Überraschung: »Teile der AfD sind regelrecht von rechtsex­tremem Gedankengut durchsetzt. Unsere Demokratie muss wehrhaft gegen ihre Feinde sein«, so Schuster.

Gaza

Hamas lehnt Entwaffnungsplan ab

Die Terrororganisation wirft dem Vermittler Mladenov eine »israelfreundliche Haltung« vor. Fortschritte bleiben aus

 16.04.2026

Washington D.C.

Republikaner stoppen Iran-Resolution – mehr Demokraten gegen Waffen für Israel

Die Demokraten wollen Präsident Trumps Militäreinsätze gegen das iranische Regime bremsen und Rüstungslieferungen an Israel stoppen, aber die Republikaner blockieren die Vorhaben

 16.04.2026

Brandenburg/Ravensbrück

Schulen sagen Besuche in KZ-Gedenkstätten ab: Der Grund ist beunruhigend

 16.04.2026

London

Zwei Festnahmen nach versuchtem Brandanschlag auf Synagoge

Die Polizei spricht von einem antisemitischem Hassverbrechen

 16.04.2026

Meinung

Ein Boykott, der auch den Palästinensern schadet

Das Studierendenparlament der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf würde gerne die akademische Kooperation mit Israel beenden. Dabei ist interkultureller Austausch nicht zuletzt für die Friedensbemühungen in Nahost essenziell

von Michael Ilyaev  15.04.2026

Meinung

Große Worte, leiser Rückzug – und Israel bleibt zurück

Für Israel war US-Präsident Trumps harte Linie gegen Iran eine sicherheitspolitische Rückendeckung. Jetzt, wo Trump den Rückzug angedeutet hat, entsteht ein strategisches und militärisches Vakuum

von Roman Haller  15.04.2026

Interview

»Auch Clickbait spielt eine Rolle«

Wie kommt es zu den israelfeindlichen und antisemitischen Narrativen in deutschen Medien? Lukas Uwira hat dazu geforscht

von Chris Schinke  15.04.2026

Nahost

Iran droht USA mit Angriffen

Die USA blockieren Schiffe mit Ziel iranischer Häfen. Teheran droht mit Konsequenzen für die fragile Waffenruhe

 15.04.2026

Berlin

Immer mehr Israelis beantragen deutsche Staatsbürgerschaft

Innerhalb weniger Jahre vervierfacht sich die Einbürgerung von Menschen aus dem jüdischen Staat

 15.04.2026