AfD

Verdachtsfall vor Gericht

Björn Höcke, Vorsitzender der Thüringer AfD Foto: picture alliance/dpa/AFP Pool

Thüringens AfD-Chef Björn Höcke hat am Dienstag vor dem Landgericht Halle seine Unschuld beteuert. Er habe nicht gewusst, dass die Parole »Alles für Deutschland« eine Losung der SA war, als er sie 2021 in einer Rede bei einer Wahlkampfveranstaltung in Merseburg benutzte, sagte er. Das nahm Richter Jan Stengel dem Geschichtslehrer nicht ab.

»Das Gericht muss sich alles anhören, aber nicht alles glauben. Sie sind ein redegewandter, intelligenter Mann, der weiß, was er sagt«, sagte er zu Höcke und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe in Höhe von 13.000 Euro.
Das Urteil von Halle war nicht das einzige, das der »Alternative für Deutschland« diese Woche juristisches Ungemach einbrachte.

In Münster gab das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen sein lange erwartetes Votum zu AfD-Klagen gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ab. Die Partei hatte sich dagegen gewehrt, dass das BfV die gesamte Partei, den mittlerweile aufgelösten »Flügel« und die Jugendorganisation »Junge Alternative« als »rechtsextremistischen Verdachtsfall« einschätzen darf.

In zweiter Instanz angestrengte Klagen der AfD erfolglos

Alle drei von der AfD in zweiter Instanz angestrengten Klagen dagegen blieben erfolglos. Die obersten NRW-Verwaltungsrichter ließen keinen Zweifel daran, dass sie die vom Verfassungsschutz vorgetragenen Argumente für eine Beobachtung der AfD für stichhaltig ansehen. Es lägen ausreichende Anhaltspunkte dafür vor, dass die Partei Bestrebungen verfolge, die gegen die Menschenwürde und auch gegen das Demokratieprinzip gerichtet seien.

Konkret bezog sich der 5. Senat des Gerichts auf Pläne einzelner AfD-Politiker, deutschen Staatsbürgern mit Migrations­hintergrund nur einen Rechtsstatus zweiter Klasse zuzuerkennen. Das sei eine verfassungswidrige Diskriminierung aufgrund der Abstammung und ein Verstoß gegen die Menschenwürde.

Den Vorwurf, der Verfassungsschutz werde von der Regierung politisch instrumentalisiert, wiesen die Richter zurück.

Herabwürdigende Begriffe gegenüber Flüchtlingen und Muslimen seien in der AfD gang und gäbe, so das BfV. Es würden Forderungen aufgestellt, die sich gegen die gleichberechtigte Religionsausübung von Muslimen richteten. Darüber hinaus gebe es »Anhaltspunkte für demokratiefeindliche Bestrebungen« in der Partei, allerdings, so die Richter einschränkend, »nicht in der Häufigkeit und Dichte«, wie dies vom BfV unterstellt werde. Das OVG betonte zwar, dass bislang nur Verdachtsmomente und keine gerichtlich festgestellten Nachweise für verfassungsfeindliche Umtriebe vorlägen. Die grundsätzliche Einstufung der AfD als »Verdachtsfall« beanstandete es aber nicht.

Zeitliche Begrenzung für Einstufung als »rechtsextremistischer Verdachtsfall«

Die Einstufung als »rechtsextremistischer Verdachtsfall« unterliege jedoch einer zeitlichen Begrenzung. Entweder die Erkenntnisse verdichteten sich zur Gewissheit, was dann unweigerlich zur Hochstufung zum »Beobachtungsfall« führe, oder sie würden entkräftet. In diesem Fall müsste die Beobachtung beendet werden.

Auch den Vorwurf, der Verfassungsschutz werde von der Regierung politisch instrumentalisiert, wiesen die Richter zurück. Was führende AfD-Politiker nicht davon abhielt, ihn umgehend zu wiederholen. Der Parteivorsitzende Tino Chrupalla wetterte gegen eine angebliche »politische Motivation«, die Vizevorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, Beatrix von Storch, sprach von einem »Unrechtsurteil« und stellte gar die Rechtsstaatlichkeit Deutschlands infrage.

Der Präsident des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz, Stephan Kramer, nannte das Urteil hingegen einen »schönen und wichtigen Erfolg für das BfV und den Verfassungsschutz-Verbund der Länder«, auch wenn im Bereich der Demokratiefeindlichkeit nicht alle Belege des BfV das Gericht überzeugt hätten.

Für den Präsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, war das Urteil keine Überraschung: »Teile der AfD sind regelrecht von rechtsex­tremem Gedankengut durchsetzt. Unsere Demokratie muss wehrhaft gegen ihre Feinde sein«, so Schuster.

Berlin

Merz: USA und Israel haben keinen Plan für Kriegsende

Der Kanzler verschärft erneut seine Tonlage und richtet mahnende Worte an zwei wichtige Partnerländer

 10.03.2026

Jerusalem

Wadephul auf Krisenreise in Israel

Knapp eineinhalb Wochen nach Beginn der Angriffe auf den Iran besucht der deutsche Außenminister Israel. Es soll ein Solidaritätsbesuch sein. Aber es dürfte auch um eigene Interessen gehen

 10.03.2026

Celle

Mehr als sechs Jahre Haft für Drohnenteile an Hisbollah

Ein Gericht schickt einen Mann wegen Beihilfe zum versuchten Mord und Unterstützung der Hisbollah ins Gefängnis

 10.03.2026

München

Ermittlungen zu Nazi-Parole gegen Fleischhauer eingestellt

Der Kolumnist bedient sich bei einem Podcast eines Slogans der Nationalsozialisten, um damit den AfD-Nachwuchs zu kritisieren. Deshalb wird gegen ihn ermittelt - jedoch nicht besonders lang

 10.03.2026

Washington D.C.

Trump über Chamenei-Sohn: »Wird nicht in Frieden leben«

Im Iran hat ein neues Oberhaupt übernommen. US-Präsident Trump spricht nach der Ernennung von Modschtaba Chamenei von einem großen Fehler. Und macht düstere Andeutungen

 10.03.2026

Münster

Urteil: Keine Bundesmittel für AfD-nahe Stiftung für 2021

Die Desiderius-Erasmus-Stiftung erhält auch für 2021 keine Mittel vom Bund. Grund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2023

 10.03.2026

Nahost

Raketenangriff auf Al-Asrak: Auch deutscher Teil getroffen

Eine neue Attacke in Jordanien traf auch den von deutschen Soldaten genutzten Bereich. Die Bundeswehr prüft noch, was genau einschlug. Die Soldaten sind in Sicherheit

 10.03.2026

Energie

Ölpreis gibt weiter nach - Trumps Äußerung zu Kriegsende wirkt

Eine Aussage des amerikanischen Präsidenten lässt die Notierung für Rohöl erheblich absacken

 10.03.2026

Brisbane

Iranische Fußballerinnen feiern ihr Asyl in Australien

Nach ihrem stillen Protest beim Asien Cup drohte ihnen im Iran Verfolgung. In Australien erleben fünf Fußballerinnen nun einen emotionalen Neuanfang. Aber die Sorge um den Rest des Teams bleibt

von Carola Frentzen, Jörg Soldwisch  10.03.2026