Verhandlung

Verbot israelfeindlicher Proteste: Berlin mit Klagen konfrontiert

Das Verwaltungsgericht Berlin verhandelt über das polizeiliche Verbot des sogenannten Palästina-Kongresses, der für den 12. bis 14. April 2024 geplant war. Foto: picture alliance/dpa

Das Verwaltungsgericht Berlin befasst sich mit der Frage, welche Maßnahmen gegen israelfeindliche Versammlungen im Zusammenhang mit dem Gaza-Krieg gerechtfertigt sind. Es prüft dabei zwei unterschiedlich gelagerte Klagen gegen das Land Berlin von Veranstaltern einer Demonstration im Dezember 2023 und des sogenannten Palästina-Kongresses im April 2024. Aus ihrer Sicht waren Polizeiverbote jeweils rechtswidrig.

Im ersten Verfahren steht die Parole »From the river to the sea, Palestine will be free« im Fokus. Bundesweit haben Gerichte unterschiedliche Meinungen zu deren Strafbarkeit. Die Berliner Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sie strafbar ist. Die Polizei schreitet deswegen ein, wenn Menschen die Parole skandieren. Mit dem Satz ist gemeint, es solle ein freies Palästina geben auf einem Gebiet vom Fluss Jordan bis zum Mittelmeer – dort, wo sich jetzt Israel befindet. Die Parole kommt daher einer Forderung nach einer Auslöschung des einzigen jüdischen Staates gleich.

In Berlin gibt es seit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 und dem anschließenden Gaza-Krieg regelmäßig sogenannte »propalästinensische« Kundgebungen. Häufig wird dabei die umstrittene Parole skandiert. Teils kommt es bei Demonstrationen zu Straftaten wie Volksverhetzung und Terrorunterstützung.

Klägerin: Friedliche Veranstaltung

Im vorliegenden Fall hat die Polizei der Klägerin zunächst verboten, im Dezember 2023 eine Kundgebung durchzuführen unter dem Motto »From the river to the sea, you will get the hug you need« (deutsch: »Vom Fluss bis zum Meer bekommst du die Umarmung, die du brauchst«). Dagegen wehrte sich die Frau teils erfolgreich im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht: Der Titel blieb verboten, die Versammlung durfte es geben. Gemeinsam mit zwei weiteren Frauen stand die Klägerin schließlich in einer Fußgängerzone und bot eine Umarmung an.

Lesen Sie auch

»Es war völlig klar, dass dies eine friedliche Veranstaltung war. Das hatte nichts mit Terror zu tun«, sagte die Klägerin vor Gericht. Für sie sei zudem völlig klar, dass sie nicht die Terrororganisation Hamas unterstütze.

Zentrale Frage des Verfahrens: Ist die umstrittene Parole »From the river to the sea« der in Deutschland verbotenen Terrororganisation Hamas zuzuordnen? Nach der bisherigen Rechtsprechung gibt es mehrere Deutungsmöglichkeiten.

Urteil heute erwartet

Die Polizei könne bei der Abwägung der Gefahrenlage für Versammlungen im Kontext des Gaza-Krieges jedoch nicht abwarten, bis es eine rechtliche Klärung gebe, verdeutlichten die Behördenvertreter vor Gericht. Die Entscheidung im vorliegenden Fall sei zudem in dem Kontext zu sehen, dass damals seit dem Massaker in Israel am 7. Oktober 2023 gerade zwei Monate vergangen seien.

Das Gericht wollte sein Urteil in dem Fall am Ende des heutigen Verhandlungstages bekanntgeben, bei dem es noch um das Verbot des sogenannten Palästina-Kongresses geht. Dieser war für den 12. bis 14. April 2024 geplant. Die Polizei löste die Versammlung aber kurz nach ihrem Beginn auf und verbot sie, um die erwartete Verherrlichung des palästinensischen Terrors zu verhindern. dpa/ja

Bonn

Bundeszentrale für politische Bildung streicht Studienreisen nach Israel

 04.08.2026

Berlin

Nach antisemitischer Beschimpfung: Polizeilicher Staatsschutz ermittelt

Nach Beleidigungen gegenüber Gästen und Beschäftigten des jüdischen Kulturschiffs MS Goldberg auf dem Berliner Wannsee hat die Polizei Ermittlungen wegen Volksverhetzung aufgenommen

 04.08.2026

Kommentar

Politische Pünktchensammler

Ewig bewegte Palästina-Aktivisten wie Javier Bardem und israelische Politiker nutzen den Massenansturm auf Ceuta für politisch unwürdige Spielchen

von Nils Kottmann  04.08.2026

Justiz

»Israel-Kritik« mit Swastika und Davidstern? Könnte durchgehen

Für das Pfälzische Oberlandesgericht ist Schmähkritik an Israel samt Verwendung von Hakenkreuzen und Holocaustvergleichen nur dann strafbar, wenn die Gegnerschaft zur NS-Ideologie nicht offensichtlich ist. Vielen geht das Urteil zu weit

von Michael Thaidigsmann  04.08.2026

Spanien

Hakenkreuz auf Maimonides-Statue in Córdoba geschmiert

Der Bürgermeister der Stadt verurteilte den Vorfall scharf und sprach von einem Hasssymbol mit einer besonders schwerwiegenden Botschaft

 04.08.2026

Magdeburg

Dieter Hallervorden, Sven Schulze und der Wahlkampf in Sachsen-Anhalt

Die Christdemokraten setzen bei ihrem Wahlkampf in Sachsen-Anhalt auf Unterstützung des anti-israelischen Komikers Dieter Hallervorden

 04.08.2026

Berlin

Mehr als 1000 Juristen sprechen sich für AfD-Verbotsverfahren aus

Die Experten haben einen offenen Brief an die Bundesregierung und die Bundestagsabgeordneten unterzeichnet

 04.08.2026

Potsdam

Ex-Regierungssprecher Uwe-Karsten Heye ist tot

Der Journalist und Autor prägte als Gründer von »Gesicht Zeigen!« den Kampf gegen Rechtsextremismus. Nun ist seine Stimme verstummt

 04.08.2026

Dessau-Roßlau

Schulze: Ich habe eine andere Meinung zum Thema Völkermord

Auftritte des Kabarettisten Dieter Hallervorden bei CDU-Veranstaltungen in Sachsen-Anhalt hatten bei den Christdemokraten teils für große Irritationen gesorgt. Der Spitzenkandidat verteidigt das Format

 04.08.2026 Aktualisiert