Berlin

Staatsanwaltschaft: Hunderte neue antisemitische Straftaten

Eine israelfeindliche Demonstration im Oktober in Berlin Foto: picture alliance / Sipa USA

Die Zahl antisemitischer Straftaten ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft auf einem konstant sehr hohem Niveau. Im vergangenen Jahr wurden 820 neue Vorfälle in Berlin erfasst, wie der Antisemitismusbeauftragten der Generalstaatsanwaltschaft, Florian Hengst, sagte.

Im Vorjahr registrierte die Behörde 757 Verfahren mit antisemitischem Hintergrund, im Jahr 2023 waren es 589. Allerdings lassen sich die Zahlen nicht ganz miteinander vergleichen, weil es eine Veränderung bei der Statistik gab: Seit dem 2. Halbjahr 2025 erfasst die Behörde in dieser Kategorie auch antisemitische Parolen, die im Rahmen von Versammlungen im Kontext mit dem Nahost-Konflikt gerufen wurden. Dazu zählt vor allem der Ausruf »From the river to the sea«, der bislang ausschließlich in der Statistik zu Straftaten im Kontext mit dem Nahost-Konflikt erfasst wurde.

Im Zusammenhang mit diesem Thema wurden darüber hinaus im vergangenen Jahr 2450 neue Fälle erfasst, im Jahr 2024 waren es noch 4069. Hierbei handelt es sich um Verfahren, bei denen ebenfalls häufig zumindest der Verdacht besteht, dass ein antisemitischer Hintergrund vorliegt.

»Noch keine Entspannung«

Die rückläufige Tendenz in diesem Bereich dürfte im Kontext mit dem Geschehen in Nahhost zu sehen sein, meinte der Antisemitismusbeauftragte. »Die Zahl der Demonstrationen hat zwar deutlich abgenommen. Ich sehe allerdings noch keine Entspannung im Bereich antisemitischer Vorfälle.«

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Nach wie vor gebe es zahlreiche Fälle von Volksverhetzung, Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Sachbeschädigungen durch antisemitische Schmierereien und Beleidigungen von Jüdinnen und Juden - auf öffentlichen Straßen oder im Internet. Auch Körperverletzungen gebe es in einem »nicht unerhebliche Bereich«, so Hengst. Seit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 habe sich die Situation auch in Berlin deutlich verändert.

Bei den Verfahren zum Nahost-Konflikt dürfte es noch Bewegung geben, weil es beispielsweise bei der Strafbarkeit von einzelnen Parolen immer noch keine Rechtssicherheit gibt. »From the River to the sea, Palestine will free« (deutsch: »Vom Fluss bis zum Meer wird Palästina frei sein«) wird von Juristen unterschiedlich bewertet. Der Ausruf bezieht sich auf das Gebiet zwischen dem Fluss Jordan und dem Mittelmeer. Die Hamas versteht darunter, dass der Staat Israel vernichtet werden müsse. Nach Auskunft des Bundesinnenministeriums ist die Parole in Deutschland verboten, wenn sie als Kennzeichen der Hamas verwendet wird.

Das Berliner Landgericht hat sie in zwei Fällen als Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen bewertet. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft könnte sie in einem Fall auch als Billigung von Straftaten gewertet werden. Ein Fall dazu liegt dem Bundesgerichtshof (BGH) derzeit noch nicht vor. Gegen das jüngste Berliner Urteil vom Dezember 2025 wurde jedoch Revision eingelegt. »Ich hoffe auf eine zeitnahe höchstrichterliche Entscheidung«, sagte Hengst. dpa

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