Auschwitz-Prozess

Staatsanwaltschaft fordert sechs Jahre

Im Detmolder Auschwitz-Prozess hat die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 100.000 Fällen für den 94-jährigen Angeklagten beantragt.

Der Tatbestand der Beihilfe sei erfüllt, weil der Angeklagte durch seinen Wachdienst zu einem Teil der grausamen Tötungsmaschinerie geworden sei, erklärte die Staatsanwaltschaft am Freitag vor dem Landgericht Detmold. Der angeklagte frühere Wachmann verfolgte das Plädoyer der Staatsanwaltschaft mit unbewegter Miene.

Nebenkläger
Zuvor war ein Befangenheitsantrag gegen die Richterinnen als unbegründet abgelehnt worden. Der Prozess wurde am Freitag fortgesetzt. Ein Anwalt der Nebenkläger hatte einen Antrag auf Befangenheit der Richterinnen gestellt. Der Anwalt warf den drei Richterinnen vor, die Vorgänge nicht vollständig aufklären zu wollen.

»Seltenst« benutzt Rechtsanwalt Christoph Rückel dieses Instrument. Aber im Detmolder Auschwitz-Prozess gegen den früheren SS-Mann Reinhold Hanning (94) hatte Rückel am Freitag vergangener Woche einen Befangenheitsantrag gestellt.

Die Vorsitzende Richterin Anke Grudda hatte es nämlich abgelehnt, den 88-jährigen Schoa-Überlebenden Joshua Kaufman als Zeugen zu befragen. »Wenn nach über 70 Jahren endlich dieser Prozess zustande kommt«, so Rückel, »dann hätte man den Mann doch eine Dreiviertelstunde lang befragen können.« Im Gericht erklärte Rückel: »Die Entscheidung lässt die Annahme zu, dass das Gericht das erlittene Leid nicht aufklären möchte.«

los angeles Kaufman war extra aus Los Angeles nach Detmold gekommen. Der Berliner Anwalt Markus Goldbach wollte ihn überraschend in den Zeugenstand rufen, um etwas über den Zustand der Leichen der in den Gaskammern von Auschwitz Ermordeten zu sagen. Der »Bild«-Zeitung erklärte Kaufman: »Hätte mich das Gericht angehört, hätte ich vorgeschlagen, dass Hanning in seiner SS-Uniform durch Auschwitz laufen soll, dazu die Marschmusik von damals. Ich wäre dann in meinem gestreiften Pyjama gekommen, und Hanning hätte mich auf Knien um Verzeihung bitten müssen.«

Das Gericht lehnte eine Aussage Kaufmans ab. »Unsere Entscheidung hat nichts zu tun mit mangelndem Respekt vor den Opfern«, sagte Richterin Grudda. Sie erfolge, weil das, was er sagen solle, vom Gericht bereits als Tatsache anerkannt würde. »Weiterer Beweise bedarf es nicht.«

»Die Ablehnung ist ein Skandal«, kommentierte Goldbach. Auch Christoph Heubner vom Internationalen Auschwitz Komitee sagte: »Jeder Auschwitz-Überlebende, der als Zeuge einen deutschen Gerichtssaal betritt, sollte angehört werden.«

nebenklage Doch in der Nebenklage war dies nicht unumstritten. Rechtsanwalt Thomas Walther, der 26 Nebenkläger vertritt, hielt Rückels Befangenheitsantrag für falsch. Auch er hatte Beweisanträge gestellt – etwa, eine Aussage von Hermann Langbein aus dem 1. Frankfurter Auschwitz-Prozess zu verlesen –, die abgelehnt wurden.

Das Gericht soll Anwalt Goldbach signalisiert haben, dass Kaufman nicht gehört werde. Der habe ihn dennoch eingeflogen. »Vielleicht entschied das Gericht auch so, weil ein Boulevardblatt Kaufmans Auftritt im Vorfeld lanciert hatte«, vermutete der Prozessbeobachter des »Westfalen-Blatts«.

Wäre der Befangenheitsantrag durchgekommen, hätte der Prozess neu beginnen müssen. »Damit ist nicht zu rechnen«, hatte Onur U. Özata, ein Anwalt der Nebenklage, bereits im Vorfeld der Entscheidung vermutet. Dass aber der bislang avisierte Termin der Urteilsverkündung, der 27. Mai, gehalten wird, glaubt er dennoch nicht.

Berlin

Deutscher Freundeskreis der Bar-Ilan-Universität gegründet

»Wissenschaft lebt von Offenheit und Zusammenarbeit«, sagt Ron Prosor, Israels Botschafter in Deutschland

 16.09.2026

Washington D.C.

Vance: Iran-Krieg tritt in wenigen Monaten in neue Phase ein

Was wollen die USA in der nächsten Phase des Krieges erreichen?

 16.09.2026

Washington D.C.

USA plant Milliarden-Waffenverkauf an Israel

Die Hintergründe

 16.09.2026

Berlin

Kabinett berät über Maßnahmen für mehr Schutz gegen islamistischen Terror

Sicherheitsinteressen sollen bei Bewährungsentscheidungen stärker zählen und gefährliche Körperverletzungen mit Messern als Verbrechen gewertet werden. Was der neue Maßnahmenkatalog vorsieht

 16.09.2026

Gegen Vorurteile

Über Tattoos, Sport und die Frage, was eigentlich koscher ist - Neuauflage eines Projekts zu jüdischem Leben

Vorne Fotos, hinten Erklärtexte und QR-Codes: Eine neue Box mit Material zu jüdischem Leben in Deutschland ist erschienen. Gedacht ist sie für Schule oder Erwachsenenbildung - und als Beitrag gegen Antisemitismus

von Leticia Witte  16.09.2026

Interview

»Nicht auf Antisemiten setzen«

Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) über Prävention von Judenhass an Schulen, die Angst ihrer Mutter und die Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus

von Ayala Goldmann  16.09.2026

"Two serious people sit on outdoor metal stairs in casual, tactical clothing, appearing tired or contemplative, with sunlight casting shadows behind them against a plain wall in a rugged environment."

Netflix

Wenn Fiktion auf Realität trifft

Die israelische Erfolgsserie »Fauda« meldet sich mit einer eindrucksvollen neuen Staffel zurück

von Sarah Cohen-Fantl  16.09.2026

Nahost

Geheimes Treffen in Deutschland: Militärchefs beraten über Iran-Krieg

Auch Israels Generalstabschef Eyal Zamir nahm an den Gesprächen an einem unbekannten Ort Teil

 16.09.2026

Frankfurt/Main

Experten: Antisemiten hetzen im Netz inmitten von Lifestyle-Themen

Der Vertrauensverlust in klassische Medien macht TikTok, Youtube und Instagram zur wichtigsten Arena für politische Debatten. Dort müsse der Kampf für die Demokratie stattfinden, betonen Extremismus-Experten

von Christof Bock  15.09.2026