Auschwitz-Prozess

Staatsanwaltschaft fordert sechs Jahre

Im Detmolder Auschwitz-Prozess hat die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 100.000 Fällen für den 94-jährigen Angeklagten beantragt.

Der Tatbestand der Beihilfe sei erfüllt, weil der Angeklagte durch seinen Wachdienst zu einem Teil der grausamen Tötungsmaschinerie geworden sei, erklärte die Staatsanwaltschaft am Freitag vor dem Landgericht Detmold. Der angeklagte frühere Wachmann verfolgte das Plädoyer der Staatsanwaltschaft mit unbewegter Miene.

Nebenkläger
Zuvor war ein Befangenheitsantrag gegen die Richterinnen als unbegründet abgelehnt worden. Der Prozess wurde am Freitag fortgesetzt. Ein Anwalt der Nebenkläger hatte einen Antrag auf Befangenheit der Richterinnen gestellt. Der Anwalt warf den drei Richterinnen vor, die Vorgänge nicht vollständig aufklären zu wollen.

»Seltenst« benutzt Rechtsanwalt Christoph Rückel dieses Instrument. Aber im Detmolder Auschwitz-Prozess gegen den früheren SS-Mann Reinhold Hanning (94) hatte Rückel am Freitag vergangener Woche einen Befangenheitsantrag gestellt.

Die Vorsitzende Richterin Anke Grudda hatte es nämlich abgelehnt, den 88-jährigen Schoa-Überlebenden Joshua Kaufman als Zeugen zu befragen. »Wenn nach über 70 Jahren endlich dieser Prozess zustande kommt«, so Rückel, »dann hätte man den Mann doch eine Dreiviertelstunde lang befragen können.« Im Gericht erklärte Rückel: »Die Entscheidung lässt die Annahme zu, dass das Gericht das erlittene Leid nicht aufklären möchte.«

los angeles Kaufman war extra aus Los Angeles nach Detmold gekommen. Der Berliner Anwalt Markus Goldbach wollte ihn überraschend in den Zeugenstand rufen, um etwas über den Zustand der Leichen der in den Gaskammern von Auschwitz Ermordeten zu sagen. Der »Bild«-Zeitung erklärte Kaufman: »Hätte mich das Gericht angehört, hätte ich vorgeschlagen, dass Hanning in seiner SS-Uniform durch Auschwitz laufen soll, dazu die Marschmusik von damals. Ich wäre dann in meinem gestreiften Pyjama gekommen, und Hanning hätte mich auf Knien um Verzeihung bitten müssen.«

Das Gericht lehnte eine Aussage Kaufmans ab. »Unsere Entscheidung hat nichts zu tun mit mangelndem Respekt vor den Opfern«, sagte Richterin Grudda. Sie erfolge, weil das, was er sagen solle, vom Gericht bereits als Tatsache anerkannt würde. »Weiterer Beweise bedarf es nicht.«

»Die Ablehnung ist ein Skandal«, kommentierte Goldbach. Auch Christoph Heubner vom Internationalen Auschwitz Komitee sagte: »Jeder Auschwitz-Überlebende, der als Zeuge einen deutschen Gerichtssaal betritt, sollte angehört werden.«

nebenklage Doch in der Nebenklage war dies nicht unumstritten. Rechtsanwalt Thomas Walther, der 26 Nebenkläger vertritt, hielt Rückels Befangenheitsantrag für falsch. Auch er hatte Beweisanträge gestellt – etwa, eine Aussage von Hermann Langbein aus dem 1. Frankfurter Auschwitz-Prozess zu verlesen –, die abgelehnt wurden.

Das Gericht soll Anwalt Goldbach signalisiert haben, dass Kaufman nicht gehört werde. Der habe ihn dennoch eingeflogen. »Vielleicht entschied das Gericht auch so, weil ein Boulevardblatt Kaufmans Auftritt im Vorfeld lanciert hatte«, vermutete der Prozessbeobachter des »Westfalen-Blatts«.

Wäre der Befangenheitsantrag durchgekommen, hätte der Prozess neu beginnen müssen. »Damit ist nicht zu rechnen«, hatte Onur U. Özata, ein Anwalt der Nebenklage, bereits im Vorfeld der Entscheidung vermutet. Dass aber der bislang avisierte Termin der Urteilsverkündung, der 27. Mai, gehalten wird, glaubt er dennoch nicht.

Entscheidung

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