Meinung

Lahav Shapiras Fall hätte vor Gericht verhandelt werden müssen

Matthias Fuchs ist Rechtsreferendar des Landes Nordrhein-Westfalen. Foto: Tobias Koch

Meinung

Lahav Shapiras Fall hätte vor Gericht verhandelt werden müssen

Der jüdische Student wirft der FU Berlin vor, ihn nicht ausreichend vor Diskriminierung geschützt zu haben. Doch die Richter wiesen seine Klage mit einer Begründung ab, die nur schwer nachzuvollziehen ist

von Matthias Fuchs  26.03.2026 15:34 Uhr

Das Hochschulgesetz verlangt von den Universitäten Berlins, jede Form von Diskriminierung zu verhindern oder zu beseitigen. Ein guter Gedanke, könnte man meinen – ließe das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin daran nicht gehörig zweifeln. Denn die Richter entschieden, dass Studierende die Einhaltung dieser Pflichten nicht gerichtlich prüfen lassen können, und wiesen die Klage des Studenten Lahav Shapira daher ab.

Der war wegen seines proisraelischen Engagements und seiner Religion auf dem Campus angefeindet worden und hatte gegen die Freie Universität (FU) Berlin geklagt, die ihn nicht ausreichend vor Diskriminierung geschützt habe.

Es wird kaum die Absicht des Gesetzgebers gewesen sein, Konzepte zu fordern, deren Wirksamkeit niemand überprüfen kann.

»Drittschützend« oder »subjektiv öffentliche Rechte verleihend« nennen Juristen es, wenn ein Gesetz nicht nur abstrakte Verwaltungsabläufe und Pflichten festlegt, sondern dem einzelnen Bürger auch konkrete Rechte zur Durchsetzung dieser Pflichten verleihen soll. Genau solche Rechte soll der jüdische Student Shapira aus dem Hochschulgesetz allerdings nicht ableiten können, entschied das Gericht. Zwar folgten aus dem Gesetz klare Pflichten für die Universitäten, entsprechende Schutzkonzepte zu entwickeln – ob die allerdings auch funktionieren müssen, sei eine andere Frage.

Diese Begründung ist schwer nachvollziehbar. Wenn wir es mit dem Schutz vor Diskriminierung ernst meinen, sollte Shapira gerichtlich klären lassen können, ob und wie seine Universität ihm hätte beistehen müssen. Es wird kaum die Absicht des Gesetzgebers gewesen sein, nur Konzepte zu fordern, deren Wirksamkeit dann niemand mehr überprüfen kann.

Lesen Sie auch

Ein Code of Conduct oder Antidiskriminierungsbeauftragte können helfen – müssen es aber nicht. Da hilft auch der Verweis des Gerichts auf die Polizei- und Ordnungsbehörden nicht. Denn hätte die Prävention funktioniert, wäre ein weiteres Eingreifen vielleicht gar nicht nötig gewesen.

Immerhin, dass es um Grundsätzlicheres geht, sieht auch das Verwaltungsgericht so und lässt folgerichtig die Berufung zu. Es bleibt abzuwarten, ob und wie die nächste Instanz in dieser Frage entscheiden wird.

Der Autor war mehrere Jahre wissenschaftlicher Mitarbeiter im Deutschen Bundestag und ist aktuell Rechtsreferendar des Landes Nordrhein-Westfalen.

Bonn

Bundeszentrale für politische Bildung streicht Studienreisen nach Israel

 04.08.2026

Berlin

Nach antisemitischer Beschimpfung: Polizeilicher Staatsschutz ermittelt

Nach Beleidigungen gegenüber Gästen und Beschäftigten des jüdischen Kulturschiffs MS Goldberg auf dem Berliner Wannsee hat die Polizei Ermittlungen wegen Volksverhetzung aufgenommen

 04.08.2026

Kommentar

Politische Pünktchensammler

Ewig bewegte Palästina-Aktivisten wie Javier Bardem und israelische Politiker nutzen den Massenansturm auf Ceuta für politisch unwürdige Spielchen

von Nils Kottmann  04.08.2026

Justiz

»Israel-Kritik« mit Swastika und Davidstern? Könnte durchgehen

Für das Pfälzische Oberlandesgericht ist Schmähkritik an Israel samt Verwendung von Hakenkreuzen und Holocaustvergleichen nur dann strafbar, wenn die Gegnerschaft zur NS-Ideologie nicht offensichtlich ist. Vielen geht das Urteil zu weit

von Michael Thaidigsmann  04.08.2026

Spanien

Hakenkreuz auf Maimonides-Statue in Córdoba geschmiert

Der Bürgermeister der Stadt verurteilte den Vorfall scharf und sprach von einem Hasssymbol mit einer besonders schwerwiegenden Botschaft

 04.08.2026

Magdeburg

Dieter Hallervorden, Sven Schulze und der Wahlkampf in Sachsen-Anhalt

Die Christdemokraten setzen bei ihrem Wahlkampf in Sachsen-Anhalt auf Unterstützung des anti-israelischen Komikers Dieter Hallervorden

 04.08.2026

Berlin

Mehr als 1000 Juristen sprechen sich für AfD-Verbotsverfahren aus

Die Experten haben einen offenen Brief an die Bundesregierung und die Bundestagsabgeordneten unterzeichnet

 04.08.2026

Potsdam

Ex-Regierungssprecher Uwe-Karsten Heye ist tot

Der Journalist und Autor prägte als Gründer von »Gesicht Zeigen!« den Kampf gegen Rechtsextremismus. Nun ist seine Stimme verstummt

 04.08.2026

Dessau-Roßlau

Schulze: Ich habe eine andere Meinung zum Thema Völkermord

Auftritte des Kabarettisten Dieter Hallervorden bei CDU-Veranstaltungen in Sachsen-Anhalt hatten bei den Christdemokraten teils für große Irritationen gesorgt. Der Spitzenkandidat verteidigt das Format

 04.08.2026 Aktualisiert