NS-Gesetze

Klargestellt

Wurde jemand vor 1943 in »Litzmannstadt« geboren, muss von nun an Łódz als Geburtsort im Pass stehen. Foto: Getty Images

Nur vier Monate vor der Bundestagswahl ist die Bundesregierung dabei, Gesetze aus der NS-Zeit durch Gesetzesinitiativen und Verwaltungsvorschriften zu ändern. Das sogenannte Namensänderungsgesetz, das Jüdinnen und Juden mit dem Zusatz »Sara« oder »Israel« im Namen im Dritten Reich zwangsweise stigmatisierte, wurde im März per Gesetz gestrichen.

Andere Gesetze aus der Zeit zwischen 1933 und 1945 sollen folgen, fordert eine große Koalition von Bundestagesabgeordneten, die alle links von der AfD-Fraktion ihren Mandatssessel haben. In der jetzt beschlossenen Änderung der Ausweisverwaltungsvorschriften wird für die bundesdeutsche Verwaltung festgestellt, dass Geburtsortsbezeichnungen wie Litzmannstadt für die besetzte polnische Stadt Łódz nicht mehr »eintragungsfähig« sind für Personen, die während der Besatzung zur Welt kamen.

KÜNSTLERNAME Die anderen Teile der neuen Vorschriften dürften vor allem Eltern interessieren. Alleinreisende Elternteile mit Kindern haben das Problem vielleicht schon auf Reisen erlebt, schließlich tragen heute nicht mehr alle zwingend den gleichen Nachnamen. Eltern sollen künftig bereits nach der Geburt zum Beispiel im Reisepass des Abkömmlings die Namen aller sorgeberechtigten Elternteile eintragen lassen können.

Das sieht eine Änderung der Verwaltungsvorschriften für die Ausstellung von Ausweisen vor, die der Gesetzgeber beschlossen hat. Allerdings gilt diese Regelung nur, wenn sich der Familienname des minderjährigen Kindes vom Familiennamen mindestens eines sorgeberechtigten Elternteils unterscheidet.

Wer sich – in Zeiten von Podcast und YouTube, Medien-Influenzern im Netz und viralen Werbetrommlern – künftig gerne ein Pseudonym zulegen möchte, um den Wiedererkennungswert seiner Person zu erhöhen, darf sich einen »Künstlernamen« in seinen Ausweis eintragen lassen. Dafür ist ein relevanter Bekanntheitsgrad Voraussetzung, hat das Bundesinnenministerium eine Verwaltungsvorschrift ausgearbeitet.

Maßstab sind hohe Klick- oder Like-Zahlen oder viele Follower. Auch »Dislikes« sind Kriterium für jene, deren »bürgerlicher Name in der Öffentlichkeit zumindest in Teilbereichen durch den Künstlernamen überlagert wird«.

GEBURTSORTE Zwar wird es nur noch wenige Fälle geben. Dennoch bezieht sich eine weitere Änderung in den neu erlassenen Ausweisverwaltungsvorschriften besonders auf die Nazi-Zeit und auf jene Personen, die in den von Nazi-Deutschland besetzten Gebieten geboren wurden: Deutsche Bezeichnungen für ausländische Orte, die ausschließlich im Zeitraum von 1933 bis 1945 eingeführt wurden, sind demnach nicht eintragungsfähig und stellen »keine allgemein übliche deutsche Bezeichnung dieser Orte« dar.

»Wurde eine antragstellende Person zum Beispiel im Jahr 1943 in ›Litzmannstadt‹ geboren, ist als Geburtsort ›Lodz‹ einzutragen«, heißt es zur Klarstellung in der neuen Regelung zur Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz, die im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat ausgearbeitet wurde.

Für Überlebende ist es unerträglich, im Pass den Städtenamen des NS-Terrors zu lesen.

Für Jüdinnen und Juden, die etwa im »Ghetto Litzmannstadt« geboren wurden und überlebt haben, in Ausweisen ständig den Städtenamen des NS-Terrors als Geburtsort lesen zu müssen, »ist für eine solche Person ein unerträglicher Zustand«, findet Felix Klein. Der Beauftragte der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus begrüßt, »dass das jetzt durch eine entsprechende Vorschrift geändert werden« wird. Die angesetzte Beratung der Vorschrift Ende Juni im Bundesrat gilt unter politischen Beobachtern in Berlin als Formsache.

Schon derzeit sei es geübte Verwaltungspraxis, »dass deutsche Bezeichnungen für ausländische Orte, die ausschließlich im Zeitraum von 1933 bis 1945 eingeführt wurden, nicht eintragungsfähig sind und keine allgemein übliche deutsche Bezeichnung dieser Orte darstellen«, teilte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums mit.

Jedoch scheint dies in der Vergangenheit nicht immer so gehandhabt worden zu sein, denn bei Geburten ab dem 8. Mai 1945 kann neben der polnischen Ortsbezeichnung in Klammern die allgemein übliche deutsche Ortsbezeichnung eingetragen werden. »Auf Wunsch des Antragstellers kann auch die allgemein übliche deutsche Ortsbezeichnung vorangestellt werden«, teilt das Innenministerium mit.

WIKIPEDIA »Zeit«-Herausgeber Josef Joffe wurde in Łódz als Sohn jüdischer Eltern geboren. Er hat keine Probleme bei der Ausweis- und Passbeantragung gehabt: »In all meinen deutschen Dokumenten (Ausweis, Pass etc.) steht seit Ewigkeit als Geburtsort Lodz, Polen«, sagt der Publizist und Verleger. Nur die Internet-Enzyklopädie Wikipedia stellt sich stur und weigert sich bisher, »das unsägliche Litzmannstadt zu streichen«. Wikipedia, so die Auskunft, nehme immer den Namen von Orten, wie sie seinerzeit lauteten, der Name einer Nazi-Größe wie Litzmann steht nach wie vor im Wiki-Eintrag von Joffe.

Das Wikimedia-Support-Team erklärte sich auf Anfrage für nicht zuständig. »Die Artikelinhalte werden in der Wikipedia selbst besprochen.« Die Angelegenheit sei öffentlich auf Wikipedia »diskutiert worden«.
»Heute heißt es in meinem Eintrag Litzmannstadt/Lodz, was keine Verbesserung ist, auch nicht für den Staat Polen, wo die Nazis Millionen umgebracht haben«, empört sich Josef Joffe. »Es ist also höchste Zeit, dass die Bundesrepublik solche obszönen Bezeichnungen verbietet. Ob Wikipedia nachzieht, bleibt eine offene Frage.«

Schild des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus

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