Vereinte Nationen

Israel: Schwarze Liste des UN-Menschenrechtsrats wird kürzer

Das Büro des amtierenden UN-Menschenrechtskommissars Volker Türk legte am Freitag den Bericht vor Foto: IMAGO/VWPics

Das Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) in Genf hat erstmals einen Bericht zur Anwendung der 2020 veröffentlichten schwarzen Liste von Unternehmen erstellt, die angeblich in israelische Siedlungsaktivitäten im Westjordanland und in Ost-Jerusalem verstrickt sein sollen.

Die Erstellung der Datenbank war 2016 vom UN-Menschenrechtsrat in Auftrag gegeben worden. Im Frühjahr 2020 hatte das OHCHR dann eine Liste mit 112 Firmen veröffentlicht (die meisten davon israelische), denen eine aktive Unterstützung der Siedlungstätigkeit Israels vorgeworfen wird.

Für die Vereinten Nationen verstoßen die Siedlungen in den 1967 von Israel eroberten Gebieten gegen das Völkerrecht. Regelmäßig beruft der Menschenrechtsrat Untersuchungskommissionen und andere Gremien ein, die sich mit angeblichen israelischen Verfehlungen befassen.

UPDATE Die »schwarze Liste« ist nach wie vor die erste und einzige ihrer Art. Laut dem Bericht, der den sperrigen Titel »OHCHR-Update der Datenbank aller Wirtschaftsunternehmen, die an den in Absatz 96 des Berichts der unabhängigen internationalen Untersuchungsmission zur Untersuchung der Auswirkungen der israelischen Siedlungen auf die bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte der palästinensischen Bevölkerung in den besetzten palästinensischen Gebieten, einschließlich Ost-Jerusalems, beteiligt sind« trägt und dieser Zeitung vorliegt, wurden von den 112 gelisteten Unternehmen nun 15 entfernt.

Dafür habe es »triftige Gründe« gegeben, so der Bericht, ohne auf die einzelnen Fälle einzugehen. Als allgemeine Gründe für die Streichung wurden unter anderem die Änderung der Eigentümerverhältnisse und der Rückzug aus bestimmten Aktivitäten genannt.

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Die Datenbank erhebe auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, so der Bericht. Neue Unternehmen wurden nicht aufgenommen. In seiner Resolution 31/36 hatte der Menschenrechtsrat die Kriterien für die Erstellung der Datenbank definiert. So sollten Firmen auf die schwarze Liste kommen, die zur Lieferung von Materialien für den Bau und die Erweiterung von Siedlungen und der damit verbundenen Infrastruktur beiztrugen, Überwachungsausrüstung für Siedlungen und Kontrollpunkte lieferten oder auch Dienstleistungen zur Aufrechterhaltung und Existenz von Siedlungen, einschließlich von Finanzgeschäften, leisteten.

STREICHUNG Die verbleibenden 97 Unternehmen erfüllten weiter diese Kriterien, so der Bericht. Die allermeisten von ihnen sind in Israel ansässig. Es finden sich aber auch 16 Unternehmen aus den USA, Frankreich, den Niederlanden, Spanien und Großbritannien in der Datenbank, darunter die Hotel-Buchungsseiten Airbnb, Booking.com, Expedia, Opodo und TripAdvisor, die auf ihren Seiten auch Kurzeitunterkünfte in israelischen Siedlungen anbieten, sowie der französische Bahnausrüster Alstom. Auch der amerikanische Telekommunikationskonzern Motorola steht auf der schwarzen Liste der Vereinten Nationen. Eine Bewertung der praktischen Auswirkungen der Liste auf die Aktivitäten der betroffenen Firmen nahm das OHCHR in seinem Bericht nicht vor.

Die Erstellung der Datenbank war in der Vergangenheit mit scharfer Kritik nicht nur seitens Israels, sondern auch der Europäischen Union und der USA bedacht worden. Ronald S. Lauder, Präsident des Jüdischen Weltkongresses, sprach 2016 von einem »weiteren Tiefpunkt« für den Menschenrechtsrat. Der damalige UN-Botschafter Israels, Danny Danon, sagte, das Gremium habe sich »zu einem Komplizen der BDS-Bewegung« gemacht.

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Zuletzt war es aber eher ruhig um die Liste. Ob und wie sie weitergeführt wird, ist noch nicht klar. Das OHCHR wies darauf hin, dass man das aktuelle Update mit den vorhandenen personellen und finanziellen Ressourcen erstellt habe, »ausnahmsweise«, wie es wörtlich in dem Papier heißt.

Beobachter in Genf vermuten jedoch, dass vor allem die Palästinenser auf Zuteilung zusätzlicher finanzieller Mittel an das OHCHR drängen werden. Die Entscheidung darüber liegt beim Menschenrechtsrat, dem auch Deutschland angehört.

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