Die für Samstag in Frankfurt am Main geplante israelfeindliche Demonstration »United4Gaza - Stoppt den Völkermord jetzt!« darf stattfinden. Das Verwaltungsgericht Frankfurt gab am Donnerstag einem Eilantrag der Veranstalter gegen die Verbotsverfügung der Stadt statt (AZ: 5 L 4151/25.F). Eine für ein Verbot erforderliche »unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit« liege nicht vor, teilte das Gericht mit. »Eine Bewertung von Meinungen, die durch Artikel 5 Grundgesetz geschützt werden, steht staatlichen Stellen nicht zu.« Gegen den Beschluss kann die Stadt Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen.
Die Stadt hatte am Mittwoch ein Verbot der »potenziell antisemitischen Versammlung« ausgesprochen. Drei Privatpersonen hatten den Demonstrationszug für Samstag mit bis zu 5.000 Menschen durch die Innenstadt angemeldet. Die Stadt begründete das Verbot unter anderem mit der aktuell »äußerst angespannten Stimmung zwischen pro-palästinensischen und pro-israelischen Aktivistinnen und Aktivisten sowie einer möglichen Gefahr für die öffentliche Sicherheit durch eine Eskalationsspirale«.
Mit Blick auf die Situation im Nahen Osten und frühere, teils gewalttätige und antisemitische Kundgebungen gehe das Ordnungsamt von einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit aus. Das Grundrecht auf Leben, körperliche Unversehrtheit und Gesundheit anderer Versammlungsteilnehmer, unbeteiligter Dritter oder von Polizeikräften sei im Falle der Demonstration »konkret gefährdet«.
Zudem würden Straftaten wie Volksverhetzung und die öffentliche Aufforderung zu Straftaten befürchtet und Ausschreitungen wie in Berlin, wo zu einer Demonstration mit dem gleichen Motto statt der angemeldeten 5.000 letztlich 15.000 Personen gekommen seien. Unter anderem sei es dort zu Übergriffen auf Einsatzkräfte gekommen. Auch in Frankfurt rechne man mit einem Zulauf »gewaltbereiter Akteurinnen und Akteure«. epd/ja