Hildesheim

Gericht entscheidet bald über Prozess gegen früheren SS-Mann

Foto: dpa

Das Landgericht Hildesheim will in den nächsten Wochen entscheiden, ob die Anklage gegen einen früheren SS-Mann aus Nordstemmen bei zur Verhandlung zugelassen wird. »Wir gehen davon aus, dass dies innerhalb von zwei bis drei Wochen entschieden wird«, sagte der Gerichtssprecher Steffen Kumme am Dienstag dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Die Staatsanwaltschaft Hildesheim hat den 96 Jahre alten Karl M. wegen Volksverhetzung und der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener angeklagt. Grundlage sind Aussagen des Mannes in einem Beitrag des ARD-Magazins Panorama im November 2018. Darin hatte er unter anderem den Holocaust relativiert und bezweifelt, dass die Nationalsozialisten tatsächlich sechs Millionen Juden getötet hätten.

massaker Zudem hatte M. in der Sendung erklärt, die Opfer eines im April 1944 von der SS begangenen Massakers in Nordfrankreich seien selbst schuld an ihrem Schicksal, da sie trotz Arrestierung geflüchtet seien. Sie hätten eben »Pech« gehabt.

Der Beschuldigte bestreitet laut Staatsanwaltschaft die fraglichen Äußerungen nicht.

Der Beschuldigte bestreitet laut Staatsanwaltschaft die fraglichen Äußerungen nicht. Er will jedoch nicht bemerkt und gewusst haben, dass das Gespräch aufgezeichnet wurde und später veröffentlicht werden sollte. Außerdem habe M. die Auffassung vertreten, dass seine Aussagen nicht als volksverhetzend zu bewerten und somit auch nicht strafbar seien.

In der französischen Kleinstadt Ascq hatte die 12. SS-Panzerdivision »Hitlerjugend« in der Nacht zum 2. April 1944 86 männliche Einwohner im Alter von 17 bis 50 Jahren erschossen. Das Massaker sollte eine Vergeltungsaktion für einen Anschlag französischer Widerstandskämpfer auf eine Bahnlinie sein, bei dem niemand verletzt wurde.

beteiligung Karl M. gehörte nach eigenen Angaben zu den SS-Männern, die die Anwohner aus ihren Häusern holten. Er selbst will aber nicht geschossen haben. Wegen einer möglichen Beteiligung an dem Massaker ist der 96-Jährige nicht angeklagt. Er wurde deshalb bereits 1949 in Frankreich in Abwesenheit zum Tode verurteilt. Die Generalstaatsanwaltschaft in Celle gelangte zu dem Schluss, dass M. wegen derselben Tat nicht zweimal verurteilt werden könne.

Die nun angeklagten Delikte Volksverhetzung und Verunglimpfung befänden sich gegenwärtig im Status eines sogenannten Zwischenverfahrens.

Die nun angeklagten Delikte Volksverhetzung und Verunglimpfung befänden sich gegenwärtig im Status eines sogenannten Zwischenverfahrens, erläuterte Kumme. Dem Beschuldigten beziehungsweise seinem Anwalt werde die Anklage zugestellt und Gelegenheit gegeben, sich dazu zu äußern. Anschließend berate das Gericht darüber, ob eine Verurteilung in Betracht komme. Sei dies der Fall, gebe es einen Prozess.

Wann ein solches Verfahren stattfinden könne, stehe noch nicht fest, sagte Kumme. Im Fall einer Verurteilung droht M. eine Geld- oder eine Haftstrafe. Medienberichten zufolge will aus Frankreich mehr als ein Dutzend Nebenkläger zu einem möglichen Gerichtsverfahren anreisen.  epd

Kommentar

Die Hinrichtungen gehen weiter

Nach der brutalen Niederschlagung der Protestbewegung im Januar setzt das Regime die Exekutionen vor den Augen der Welt fort

von Nila Mozafari  30.07.2026

Hannover

Mehrere AfD-Bewerber von Kommunalwahl ausgeschlossen

Bis Mittwoch mussten Niedersachsens Wahlausschüsse über alle Kandidaturen für die Kommunalwahl entscheiden. Mehrere Politiker der rechtsextremistischen Partei dürfen wegen Zweifeln an ihrer Verfassungstreue nicht antreten

 30.07.2026

Berlin

Mitarbeiter und Gäste des Kulturschiffs MS Goldberg antisemitisch beschimpft

Der Mann fuhr mit seinem Boot neben dem Kulturschiff und pöbelte dabei. Später soll er noch Beleidigungen per Email und via Facebook verschickt haben

 30.07.2026

Berlin

Antisemitismus ohne Scham

Der Vorsitzende der jüdischen Gemeinde Kahal Adass Jisroel in Berlin-Mitte wurde nach eigenen Angaben auf der Straße mit dem Tode bedroht

von André Anchuelo  30.07.2026 Aktualisiert

Berlin

Tödliche Ignoranz

Der Attentäter vom Christopher Street Day war Islamist. Doch manchen fällt es schwer, die Hintergründe der Mordtat konkret zu benennen. Sie kennen nur Reflexe

von Ralf Balke  30.07.2026

Berlin

Breites Bündnis fordert Klartext beim Thema Islamismus

Die meisten Muslime in Deutschland lehnten islamistische Ideologien ab. Gerade deshalb müssten sie ihnen »innerhalb der eigenen Gemeinschaft entschlossen entgegenzutreten«, heißt es in einem von 23 Organisationen unterzeichneten Aufruf

 30.07.2026

Interlochen (Michigan)

Neue Missbrauchsvorwürfe gegen Jeffrey Epstein im Umfeld einer US-Kunstschule

Zwei ehemalige Schülerinnen schilderten grenzüberschreitendes sexuelles Verhalten des Finanzinvestors

 30.07.2026

Berlin

Nach CSD-Anschlag: Technoparade »Zug der Liebe« abgesagt

Nach dem Anschlag am Rande des Christopher Street Days wird die Technoparade »Zug der Liebe« abgesagt. Die Ereignisse hätten die Lage »drastisch verändert«, so die Veranstalter

 30.07.2026

Berlin

Früherer Verfassungsrichter gegen AfD-Verbotsverfahren

Die AfD könnte bei der Wahl in Sachsen-Anhalt womöglich eine absolute Mehrheit erreichen. Hans-Jürgen Papier ist aber gegen ein Verbotsverfahren

 30.07.2026