Hildesheim

Gericht entscheidet bald über Prozess gegen früheren SS-Mann

Foto: dpa

Das Landgericht Hildesheim will in den nächsten Wochen entscheiden, ob die Anklage gegen einen früheren SS-Mann aus Nordstemmen bei zur Verhandlung zugelassen wird. »Wir gehen davon aus, dass dies innerhalb von zwei bis drei Wochen entschieden wird«, sagte der Gerichtssprecher Steffen Kumme am Dienstag dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Die Staatsanwaltschaft Hildesheim hat den 96 Jahre alten Karl M. wegen Volksverhetzung und der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener angeklagt. Grundlage sind Aussagen des Mannes in einem Beitrag des ARD-Magazins Panorama im November 2018. Darin hatte er unter anderem den Holocaust relativiert und bezweifelt, dass die Nationalsozialisten tatsächlich sechs Millionen Juden getötet hätten.

massaker Zudem hatte M. in der Sendung erklärt, die Opfer eines im April 1944 von der SS begangenen Massakers in Nordfrankreich seien selbst schuld an ihrem Schicksal, da sie trotz Arrestierung geflüchtet seien. Sie hätten eben »Pech« gehabt.

Der Beschuldigte bestreitet laut Staatsanwaltschaft die fraglichen Äußerungen nicht.

Der Beschuldigte bestreitet laut Staatsanwaltschaft die fraglichen Äußerungen nicht. Er will jedoch nicht bemerkt und gewusst haben, dass das Gespräch aufgezeichnet wurde und später veröffentlicht werden sollte. Außerdem habe M. die Auffassung vertreten, dass seine Aussagen nicht als volksverhetzend zu bewerten und somit auch nicht strafbar seien.

In der französischen Kleinstadt Ascq hatte die 12. SS-Panzerdivision »Hitlerjugend« in der Nacht zum 2. April 1944 86 männliche Einwohner im Alter von 17 bis 50 Jahren erschossen. Das Massaker sollte eine Vergeltungsaktion für einen Anschlag französischer Widerstandskämpfer auf eine Bahnlinie sein, bei dem niemand verletzt wurde.

beteiligung Karl M. gehörte nach eigenen Angaben zu den SS-Männern, die die Anwohner aus ihren Häusern holten. Er selbst will aber nicht geschossen haben. Wegen einer möglichen Beteiligung an dem Massaker ist der 96-Jährige nicht angeklagt. Er wurde deshalb bereits 1949 in Frankreich in Abwesenheit zum Tode verurteilt. Die Generalstaatsanwaltschaft in Celle gelangte zu dem Schluss, dass M. wegen derselben Tat nicht zweimal verurteilt werden könne.

Die nun angeklagten Delikte Volksverhetzung und Verunglimpfung befänden sich gegenwärtig im Status eines sogenannten Zwischenverfahrens.

Die nun angeklagten Delikte Volksverhetzung und Verunglimpfung befänden sich gegenwärtig im Status eines sogenannten Zwischenverfahrens, erläuterte Kumme. Dem Beschuldigten beziehungsweise seinem Anwalt werde die Anklage zugestellt und Gelegenheit gegeben, sich dazu zu äußern. Anschließend berate das Gericht darüber, ob eine Verurteilung in Betracht komme. Sei dies der Fall, gebe es einen Prozess.

Wann ein solches Verfahren stattfinden könne, stehe noch nicht fest, sagte Kumme. Im Fall einer Verurteilung droht M. eine Geld- oder eine Haftstrafe. Medienberichten zufolge will aus Frankreich mehr als ein Dutzend Nebenkläger zu einem möglichen Gerichtsverfahren anreisen.  epd

Thüringen

Jüdische Landesgemeinde und Erfurt feiern Chanukka

Die Zeremonie markiert den Auftakt der inzwischen 17. öffentlichen Chanukka-Begehung in der Thüringer Landeshauptstadt

 08.12.2025

Frankfurt am Main

Lufthansa Cargo stoppt Militärtransporte nach Israel

Während die politischen Beziehungen zwischen Berlin und Jerusalem eine Annäherung erleben, ist dies im Luftfahrt-Bereich nicht der Fall. Warum?

 08.12.2025

Berlin

Presseschau zum Israel-Besuch von Kanzler Friedrich Merz

Wie bewerten deutsche Leit- und Regionalmedien Merz‘ Antrittsbesuch bei Ministerpräsident Benjamin Netanjahu?

 08.12.2025

Toronto

Miriam Mattova aus Uber geworfen, weil sie Jüdin ist

»Was passiert ist, ist nicht nur ein unangenehmer Moment. Es ist eine Erinnerung daran, warum es wichtig ist, sich zu äußern«, sagt das Model

 08.12.2025

Gaza

Wie die Hamas Hilfsorganisationen gefügig machte

Einer Auswertung von »NGO Monitor« zufolge konnten ausländische Organisationen in Gaza nur Hilsprojekte durchführen, wenn sie sich der Kontrolle durch die Hamas unterwarfen

von Michael Thaidigsmann  08.12.2025

Jerusalem

Ein neuer Sound?

Unterwegs mit Bundeskanzler Friedrich Merz bei seinem Amtsantritt in Israel

von Philipp Peyman Engel  07.12.2025

Jerusalem

Netanjahu: »Stellen Sie sich vor, jemand würde Deutschland vernichten wollen«

Bei der gemeinsamen Pressekonferenz lobte der Premierminister Bundeskanzler Merz als verständigen Gesprächspartner und rechtfertigte Israels hartes Vorgehen gegen die Hamas

 08.12.2025 Aktualisiert

Israel

Berichte: Netanjahu traf Blair heimlich zu Gaza-Zukunft

Bei einem Treffen zwischen Netanjahu und Blair soll es um Pläne für die Zukunft des Gazastreifens gegangen sein. Für Blair ist eine Rolle in Trumps »Friedensrat« vorgesehen

 07.12.2025

Justiz

Gericht bestätigt Verbot der Parole »From the river to the sea«

Ein von der Stadt Bremen erlassenes Verbot sei rechtmäßig, entschied nun das Verwaltungsgericht Bremen

 07.12.2025