Hildesheim

Gericht entscheidet bald über Prozess gegen früheren SS-Mann

Foto: dpa

Das Landgericht Hildesheim will in den nächsten Wochen entscheiden, ob die Anklage gegen einen früheren SS-Mann aus Nordstemmen bei zur Verhandlung zugelassen wird. »Wir gehen davon aus, dass dies innerhalb von zwei bis drei Wochen entschieden wird«, sagte der Gerichtssprecher Steffen Kumme am Dienstag dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Die Staatsanwaltschaft Hildesheim hat den 96 Jahre alten Karl M. wegen Volksverhetzung und der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener angeklagt. Grundlage sind Aussagen des Mannes in einem Beitrag des ARD-Magazins Panorama im November 2018. Darin hatte er unter anderem den Holocaust relativiert und bezweifelt, dass die Nationalsozialisten tatsächlich sechs Millionen Juden getötet hätten.

massaker Zudem hatte M. in der Sendung erklärt, die Opfer eines im April 1944 von der SS begangenen Massakers in Nordfrankreich seien selbst schuld an ihrem Schicksal, da sie trotz Arrestierung geflüchtet seien. Sie hätten eben »Pech« gehabt.

Der Beschuldigte bestreitet laut Staatsanwaltschaft die fraglichen Äußerungen nicht.

Der Beschuldigte bestreitet laut Staatsanwaltschaft die fraglichen Äußerungen nicht. Er will jedoch nicht bemerkt und gewusst haben, dass das Gespräch aufgezeichnet wurde und später veröffentlicht werden sollte. Außerdem habe M. die Auffassung vertreten, dass seine Aussagen nicht als volksverhetzend zu bewerten und somit auch nicht strafbar seien.

In der französischen Kleinstadt Ascq hatte die 12. SS-Panzerdivision »Hitlerjugend« in der Nacht zum 2. April 1944 86 männliche Einwohner im Alter von 17 bis 50 Jahren erschossen. Das Massaker sollte eine Vergeltungsaktion für einen Anschlag französischer Widerstandskämpfer auf eine Bahnlinie sein, bei dem niemand verletzt wurde.

beteiligung Karl M. gehörte nach eigenen Angaben zu den SS-Männern, die die Anwohner aus ihren Häusern holten. Er selbst will aber nicht geschossen haben. Wegen einer möglichen Beteiligung an dem Massaker ist der 96-Jährige nicht angeklagt. Er wurde deshalb bereits 1949 in Frankreich in Abwesenheit zum Tode verurteilt. Die Generalstaatsanwaltschaft in Celle gelangte zu dem Schluss, dass M. wegen derselben Tat nicht zweimal verurteilt werden könne.

Die nun angeklagten Delikte Volksverhetzung und Verunglimpfung befänden sich gegenwärtig im Status eines sogenannten Zwischenverfahrens.

Die nun angeklagten Delikte Volksverhetzung und Verunglimpfung befänden sich gegenwärtig im Status eines sogenannten Zwischenverfahrens, erläuterte Kumme. Dem Beschuldigten beziehungsweise seinem Anwalt werde die Anklage zugestellt und Gelegenheit gegeben, sich dazu zu äußern. Anschließend berate das Gericht darüber, ob eine Verurteilung in Betracht komme. Sei dies der Fall, gebe es einen Prozess.

Wann ein solches Verfahren stattfinden könne, stehe noch nicht fest, sagte Kumme. Im Fall einer Verurteilung droht M. eine Geld- oder eine Haftstrafe. Medienberichten zufolge will aus Frankreich mehr als ein Dutzend Nebenkläger zu einem möglichen Gerichtsverfahren anreisen.  epd

Meinung

Orden für den Botschafter: Wie Leo XIV. Irans Regime aufwertet

Mit seinem Orden für den iranischen Botschafter beim Heiligen Stuhl verpasst der Papst den Menschen im Iran symbolisch einen Tritt in die Magengrube

von Michael Thaidigsmann  13.05.2026

Meinung

Linke Luftnummer

Der Fünf-Punkte-Plan gegen Antisemitismus der Berliner Linken ist heuchlerisch. Die Partei ist derzeit nämlich nicht Teil der Lösung, sondern Teil des Problems

von Ralf Balke  13.05.2026

TikTok

Antisemitismus per Algorithmus

Antisemitische Inhalte auf der Social-Media-Plattform treten häufig codiert auf. Reichweitenstarke Beiträge sind oft uneindeutig und werden erst im Kontext als antisemitisch erkannt

 13.05.2026

Meinung

Was Sachsen-Anhalt im Herbst droht

Nach den aktuellen Umfragen ist eine Alleinregierung für die AfD zum Greifen nah. Was das allein für die Erinnerungspolitik bedeuten würde, konnte man zuletzt an der Reaktion der Landespartei auf den 8. Mai beobachten

von Mascha Malburg  13.05.2026

Berlin

Ulf Poschardt gibt Herausgeber-Position bei »Welt« auf

Vom Herausgeber zum Autor: Der Journalist Ulf Poschardt wechselt seine Position beim Medien-Unternehmen Axel Springer

 13.05.2026

Kommentar

Warum Dieter Nuhr den Leo-Baeck-Preis gerade jetzt verdient hat

Dass der Zentralrat der Juden den Kabarettisten ehrt, sendet ein wichtiges Signal weit über die jüdische Gemeinschaft hinaus

von Ahmad Mansour  13.05.2026

London

Sie »fischten« mit Geld nach Juden: Zwei Männer verurteilt

»Fishing for Jews« mit einer Angel, an der ein Geldschein hängt: Im Stadtteil Stamford Hill, in dem viele Charedim wohnen, werden die Verdächtigen von den Shomrim gestellt und später festgenommen

 13.05.2026

Teheran

Weitere Hinrichtung im Iran nach Spionagevorwürfen

Die iranische Justiz hat in den vergangenen Wochen viele Männer exekutieren lassen. Nun wird wieder ein Todesurteil vollstreckt

 13.05.2026

Bern

Mengele-Akten endlich öffentlich

Der Schweizer Nachrichtendienst blockierte den Zugang zu diesen Unterlagen jahrzehntelang. Nun wird diese Sperre aufgehoben

von Nicole Dreyfus  13.05.2026