Hildesheim

Gericht entscheidet bald über Prozess gegen früheren SS-Mann

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Das Landgericht Hildesheim will in den nächsten Wochen entscheiden, ob die Anklage gegen einen früheren SS-Mann aus Nordstemmen bei zur Verhandlung zugelassen wird. »Wir gehen davon aus, dass dies innerhalb von zwei bis drei Wochen entschieden wird«, sagte der Gerichtssprecher Steffen Kumme am Dienstag dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Die Staatsanwaltschaft Hildesheim hat den 96 Jahre alten Karl M. wegen Volksverhetzung und der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener angeklagt. Grundlage sind Aussagen des Mannes in einem Beitrag des ARD-Magazins Panorama im November 2018. Darin hatte er unter anderem den Holocaust relativiert und bezweifelt, dass die Nationalsozialisten tatsächlich sechs Millionen Juden getötet hätten.

massaker Zudem hatte M. in der Sendung erklärt, die Opfer eines im April 1944 von der SS begangenen Massakers in Nordfrankreich seien selbst schuld an ihrem Schicksal, da sie trotz Arrestierung geflüchtet seien. Sie hätten eben »Pech« gehabt.

Der Beschuldigte bestreitet laut Staatsanwaltschaft die fraglichen Äußerungen nicht.

Der Beschuldigte bestreitet laut Staatsanwaltschaft die fraglichen Äußerungen nicht. Er will jedoch nicht bemerkt und gewusst haben, dass das Gespräch aufgezeichnet wurde und später veröffentlicht werden sollte. Außerdem habe M. die Auffassung vertreten, dass seine Aussagen nicht als volksverhetzend zu bewerten und somit auch nicht strafbar seien.

In der französischen Kleinstadt Ascq hatte die 12. SS-Panzerdivision »Hitlerjugend« in der Nacht zum 2. April 1944 86 männliche Einwohner im Alter von 17 bis 50 Jahren erschossen. Das Massaker sollte eine Vergeltungsaktion für einen Anschlag französischer Widerstandskämpfer auf eine Bahnlinie sein, bei dem niemand verletzt wurde.

beteiligung Karl M. gehörte nach eigenen Angaben zu den SS-Männern, die die Anwohner aus ihren Häusern holten. Er selbst will aber nicht geschossen haben. Wegen einer möglichen Beteiligung an dem Massaker ist der 96-Jährige nicht angeklagt. Er wurde deshalb bereits 1949 in Frankreich in Abwesenheit zum Tode verurteilt. Die Generalstaatsanwaltschaft in Celle gelangte zu dem Schluss, dass M. wegen derselben Tat nicht zweimal verurteilt werden könne.

Die nun angeklagten Delikte Volksverhetzung und Verunglimpfung befänden sich gegenwärtig im Status eines sogenannten Zwischenverfahrens.

Die nun angeklagten Delikte Volksverhetzung und Verunglimpfung befänden sich gegenwärtig im Status eines sogenannten Zwischenverfahrens, erläuterte Kumme. Dem Beschuldigten beziehungsweise seinem Anwalt werde die Anklage zugestellt und Gelegenheit gegeben, sich dazu zu äußern. Anschließend berate das Gericht darüber, ob eine Verurteilung in Betracht komme. Sei dies der Fall, gebe es einen Prozess.

Wann ein solches Verfahren stattfinden könne, stehe noch nicht fest, sagte Kumme. Im Fall einer Verurteilung droht M. eine Geld- oder eine Haftstrafe. Medienberichten zufolge will aus Frankreich mehr als ein Dutzend Nebenkläger zu einem möglichen Gerichtsverfahren anreisen.  epd

Babyn Jar

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